Charaktereigenschaft Staff - Bulli

hat sich doch eh erledigt mit der anschaffung in thüringen
Ist das so?

27. Ich will mir einen Staffordshire-Bullterrier anschaffen, muss ich diesen künftig unfruchtbar machen lassen?

Antwort: Ja, Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier sind mit Eintritt der Geschlechtsreife unfruchtbar zu machen, es sei denn, der Halter hat im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erhalten, weil er nachweisen kann, dass er den Hund zum Zwecke der Wissenschaft und Forschung benötigt. Die Genehmigung hierfür erteilt im Einzelfall das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kunst im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit (vgl. § 11 Abs. 4 und 2 ThürTierGefG).

30. Stimmt es, dass ich als Halter eines Staffordshire-Bullterriers mit diesem keine Zucht mehr betreiben darf?

Antwort: Ja, § 11 Abs. 1 ThürTierGefG verbietet die Zucht und die Vermehrung von Hunden der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier.


 
  • 7. Mai 2024
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Hi HSH2 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ja, ich darf keine Zucht betreiben, was aber nicht heißt, das ich mir keinen Anschaffen darf!

„Ein sofortiges und komplettes Verbot von Kampfhunden ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich und gibt es nirgendwo in Deutschland“, erklärte der Minister.
 
Oder du holst dir eben einen frair tucks, der hat dnan auch bock auf sport. Die sehen auch besser aus finde ich. :D

:verwirrt: Die wenigen die noch leben sind um die 14 Jahre alt....ich bezweifle das die noch Bock auf Sport haben...:eg::lol:

@ Murphy: Ausm TH dürfen sie auch nicht mehr geholt werden? :(

Ich meinte nen Hund aus der Linie . Gibt es ja GsD noch.

Das ist sehr OT und deswegen versuche ich hiermit den letzten Post zu diesem Thema zu schreiben.
Wer sich intensiv mit dieser Linie beschäftigt, stößt sehr schnell auf sehr typische Krankheiten dieser Linie. Von Langlebigkeit fehlt leider auch dort jede Spur.
Dazu kommt, das es zwar noch Nachfahren dieser Linie gibt (schwer erreichbar, aber möglich), es aber von diesen Nachfahren heute keinerlei Leistungsnachweise gibt. Weder aus VdH- Prüfungen, noch aus Dissidenzverein-Prüfungen. Weiter als ZTP/AD hat es von denen keiner mehr geschafft. Deswegen kann man heute auch nicht von einer höheren Leistungsbereitschaft sprechen- reiner Mythos.
 
hat sich doch eh erledigt mit der anschaffung in thüringen
Ist das so?

27. Ich will mir einen Staffordshire-Bullterrier anschaffen, muss ich diesen künftig unfruchtbar machen lassen?

Antwort: Ja, Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier sind mit Eintritt der Geschlechtsreife unfruchtbar zu machen, es sei denn, der Halter hat im Einzelfall eine Ausnahmegenehmigung erhalten, weil er nachweisen kann, dass er den Hund zum Zwecke der Wissenschaft und Forschung benötigt. Die Genehmigung hierfür erteilt im Einzelfall das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kunst im Einvernehmen mit dem Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit (vgl. § 11 Abs. 4 und 2 ThürTierGefG).

30. Stimmt es, dass ich als Halter eines Staffordshire-Bullterriers mit diesem keine Zucht mehr betreiben darf?

Antwort: Ja, § 11 Abs. 1 ThürTierGefG verbietet die Zucht und die Vermehrung von Hunden der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier.



Naja man kann sie auch sterilisieren lassen, dann ist das verhalten und der Hormonhaushalt eben gleich
 
Ja, ich darf keine Zucht betreiben, was aber nicht heißt, das ich mir keinen Anschaffen darf!

„Ein sofortiges und komplettes Verbot von Kampfhunden ist aus rechtlichen Gründen nicht möglich und gibt es nirgendwo in Deutschland“, erklärte der Minister.

Aber in 10 - 12 Jahren sollen sie in Thüringen ausgestorben sein, erklärte er auch.
 
Dann wünsche ich denen mal viel Spaß dabei!!! Ich wohne ja in einer Stadt, aber selbst da sind mindestens 30% aller Hunde nicht angemeldet. Weder unsere Untermieterin noch unsere Nachbarn haben ihre Hunde angemeldet und ich könnte mein Hinterteil verwetten, das es etliche "Kampfhunde" gibt die NICHT angemeldet sind, es wird immer Liebhaber geben die nich los lassen und nachgeben.
 
:verwirrt: Die wenigen die noch leben sind um die 14 Jahre alt....ich bezweifle das die noch Bock auf Sport haben...:eg::lol:

@ Murphy: Ausm TH dürfen sie auch nicht mehr geholt werden? :(

Ich meinte nen Hund aus der Linie . Gibt es ja GsD noch.

Das ist sehr OT und deswegen versuche ich hiermit den letzten Post zu diesem Thema zu schreiben.
Wer sich intensiv mit dieser Linie beschäftigt, stößt sehr schnell auf sehr typische Krankheiten dieser Linie. Von Langlebigkeit fehlt leider auch dort jede Spur.
Dazu kommt, das es zwar noch Nachfahren dieser Linie gibt (schwer erreichbar, aber möglich), es aber von diesen Nachfahren heute keinerlei Leistungsnachweise gibt. Weder aus VdH- Prüfungen, noch aus Dissidenzverein-Prüfungen. Weiter als ZTP/AD hat es von denen keiner mehr geschafft. Deswegen kann man heute auch nicht von einer höheren Leistungsbereitschaft sprechen- reiner Mythos.

Der BT war ja auch nie als Leitungshund angedacht sondern immer schon als skuriler Haushund. insofern muss man sich da nicht wundern. man bekommt eben genau das, was man erwartet. nen skurilen Sofarutscher. (nicht negativ gemeint)
 
Dann wünsche ich denen mal viel Spaß dabei!!! Ich wohne ja in einer Stadt, aber selbst da sind mindestens 30% aller Hunde nicht angemeldet. Weder unsere Untermieterin noch unsere Nachbarn haben ihre Hunde angemeldet und ich könnte mein Hinterteil verwetten, das es etliche "Kampfhunde" gibt die NICHT angemeldet sind, es wird immer Liebhaber geben die nich los lassen und nachgeben.
Jo, ich wünsch Dir dann auch viel Spaß.
Und vor allem Deinem Hund, der dann hoffentlich Deine "Liebe" nicht im Tierheim von Erfurt, Gotha, Eisenach oder Jena ausbaden muß.
Du machst das schon.
 
HSH2: ja das denke ich auch. Wieso sollte er das im Tierheim ausbaden? In dieser Hinsicht kann ich sehr stur sein und für sowas klemme ich mich auch so dahinter das es mir keiner nehmen kann. PS: Eisenach gibt es meines Wissens nicht mehr.
 
HSH2: ja das denke ich auch. Wieso sollte er das im Tierheim ausbaden? In dieser Hinsicht kann ich sehr stur sein und für sowas klemme ich mich auch so dahinter das es mir keiner nehmen kann. PS: Eisenach gibt es meines Wissens nicht mehr.
PS: ist 50 km von mir entfernt
 
Ist doch Geschmackssache und dass der BT hässlich ist, damit muss man sich als Halter von den Schweinchen schon abfinden. nen Schönheitspreis gewinnt der Bulli nunmal nicht.
Die Eierbirne genannt Downface entspricht weder dem geltenden Schönheitsidelal noch ist sie der Gesundheit zuträglich.
Na bloß gut - damit werden sie schon mal nicht zum Modehund und Allerweltshund!
ICH
entspreche sicher auch nicht dem geltendem Schönheitsideal!!! :lol:

Schau dir dann den steifen Gang der BT an und die ganzen Krankheiten und das das Terrier sind, kann man auch nicht erkennen. Daher würde ich , wenn man die Wahl hat, eher zum Staff raten. Der ist gesünder, beweglicher und sieht meiner Meinung nach besser aus.
:p also Cleo kann manchmal auch vor Kraft nicht laufen :lol::lol: und ihre Beweglichkeit soll ihr erstmal einer nach machen

Schönheit liegt ja bekanntlich im Auge des betrachters und das ist es vollkommen legetim etwas häßlich zu finden:hallo::hallo:
Ja ist es - aber man kann sehr wohl sagen mir gefällt etwas nicht anstatt es ist etwas häßlich.
Hat was mit Höflichkeit und guter Erziehung zu tun.
;)
 
§ 4 Erlaubnispflicht
(1) Wer ein gefährliches Tier halten will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis ist zu erteilen, wenn

1. der Tierhalter die zur Haltung eines gefährlichen Tieres erforderliche Sachkunde (§ 5) besitzt und das 18. Lebensjahr vollendet hat,

2. wenn keine Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass der Tierhalter die zur Haltung eines gefährlichen Tieres erforderliche Zuverlässigkeit (§ 6) nicht besitzt,

3. eine Haftpflichtversicherung nach § 2 Abs. 5 nachgewiesen wird und

4. im Fall der Anschaffung eines gefährlichen Tieres, das giftig ist, das Bereithalten von geeigneten Gegenmitteln und Behandlungsempfehlungen nachgewiesen wird,

5. im Fall der Anschaffung eines gefährlichen Tieres nachgewiesen wird, dass ein besonderer wissenschaftlicher oder beruflicher Bedarf für die Haltung des Tieres besteht,

6. im Fall der Anschaffung eines Hundes der in § 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 aufgeführten Rasseliste darüber hinaus nachgewiesen wird, dass dieser Bedarf durch Hunde anderer Rassen nicht angemessen befriedigt werden kann,

7. der gefährliche Hund gemäß § 2 Abs. 4 unveränderlich elektronisch gekennzeichnet ist und dies durch eine Bescheinigung des Tierarztes, der die Kennzeichnung vorgenommen hat, nachgewiesen wird.

Hat sich dann ja wohl doch erledigt, oder???
 
HSH2: als ich vor ca 6 Wochen da vorbei gefahren bin, lagen die ganzen Zwingerinhalte davor als Sperrmüll.

embujo: ich rufe mal auf meiner zuständigen Gemeinde an, als ich kürzlich meine Hunde angemeldet habe hat mich keiner nach einer begründung ect gefragt
 
Vllt nur Glück gehabt, dass die auf der Gemeinde noch nicht so recht wissen, was sie tun ;)

Als was hast Du sie denn angemeldet?
 
HSH2: als ich vor ca 6 Wochen da vorbei gefahren bin, lagen die ganzen Zwingerinhalte davor als Sperrmüll.

embujo: ich rufe mal auf meiner zuständigen Gemeinde an, als ich kürzlich meine Hunde angemeldet habe hat mich keiner nach einer begründung ect gefragt
Jo, am 10. Dezember kannst dort Weihnachten feiern.

 
Ja okay, dann hat unsere Nachbarin anscheinend auch ne falsche Info bekommen.

Meine Hunde sind als Staff Mix angemeldet.
 
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