Duisburg: Schafe finden keine Ruhe - betreten der Rheinwiesen verboten

Hier noch mal ein Link, wir sind ja im Bereich Presse/Medien :D :



Die Rheinwiesen sind nicht eingezäunt, wenn das gemeint ist.

Man kann nicht davon ausgehen, dass die Stadt solche Verträge überhaupt eingehen durfte. Ich bin kein Jurist, aber ich habe die Leute aus der neuen Organisation angeschrieben, dass sich doch bitte hier jemand anmeldet und uns Infos aus erster Hand gibt.

Ich denke auf unsere Unterstützung können sie bauen.
 
  • 7. Mai 2024
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Hi JoeDu ... hast du hier schon mal geguckt?
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Zur juristischen Seite hier noch einmal ein Zitat aus den Kommentaren in derwesten.de

Es zeigt wie kompliziert die Lage sein kann.

Rheinwiesen-Fall”.--Gilt auch für die Ruhr
Der Rheinwiesen-Fall ist Bestandteil des juristischen Grundkurses „Öffentliches Recht” von Prof. Dr. Markus Heintzen an der Freien Universität Berlin.

Zu Grunde liegt ein Fall, in dem eine Klägerin die Nutzung der Rheinwiesen einklagen wollte. Der Verfasser Prof. Dr. Markus Heintzen kommt zu der Einschätzung, dass die Klage begründet ist und liefert folgende Erklärung: Entscheidend sei die Zweckbestimmung, die Widmung. Für sie werde bei städtischen öffentlichen Einrichtungen nicht, wie bei Straßen, die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben verlangt. Die Widmung könne vielmehr auf verschiedene Weise erfolgen. Die Rechtsprechung frage bei Fehlen einer ausdrücklichen Widmung zunächst nach Indizien, die auf eine mögliche Art und Weise der Widmung schließen lassen, zum Beispiel eine Benutzungsordnung oder die Ausstattung. Fehlten solche Indizien oder sind sie nicht eindeutig genug, so greife eine Vermutung. Und diese laute: Eine Sache, die tatsächlich durch die Allgemeinheit genutzt wird, ist zum Gebrauch durch die Allgemeinheit gewidmet.”

Bis zu dieser Vermutung müsse man aber nicht gehen. Es gebe genügend Indizien, die für eine Widmung der Rheinwiesen als öffentliche Einrichtung sprechen: Etwa technischen Vorkehrungen, die nur Sinn ergäben, wenn man eine Nutzung als öffentliche Einrichtung beabsichtigt.

Diese Indizien könne die Stadt nur dadurch widerlegen, dass sich aus der Bereitstellung der Einrichtung eindeutig ergebe, dass sie als privates Vermögen genutzt werden soll. Doch dies sei bei den Rheinwiesen und auch den Ruhrwiesen nicht der Fall. Die Verpachtung an einen Schäfer sei eine Randnutzung. Die sonstigen Nutzungen sprächen für eine öffentliche Einrichtung. Da sie überwögen, beeinflussten sie die rechtliche Bewertung maßgebend in Richtung einer öffentlichen Einrichtung.
 
Ohne "befriedetes Besitztum" ist in dieser Konstellation ein Hausfriedensbruch nicht möglich.

Das ist richtig!

Sorry, aber ich bin jetzt davon ausgegangen, dass die Schäfer entsprechende Bereiche eingefriedet haben, z.B. mit "transportablen Weidezäunen" (Schafnetz)!

Stinker
 
Ich weiß nicht, ob der Schäfer immer einzäunt, aber gesehen habe ich das einmal.

Es geht ja auch darum, dass niemand dieses riesige Areal mehr betreten darf, auch wenn gar keine Schafe da sind.
 
@ Stinker

Es ist bis auf wenige Wiesenteile nichts eingefriedet oder umzäunt. Diese Flächen werden auch nicht (bzw. hoffe ich das) nicht betreten. Die mobil eingezäunten Stellen werden auch nicht betreten. Es geht um die weitläufigen Flächen wo weit und breit kein Schaf und kein Zaun zu sehen ist.

In Duisburg ist es so, dass ein Naturschutzgebiet Anleinpflicht beinhaltet, Verstöße liegen im Bußgeldbereich und werden von der Unteren Landschaftsbehörde geahndet. Das Oamt kann auch auf den Rheinwiesen nichts feststellen und weiterleiten, da es keine Verstöße gibt, es sei denn wir reden vom vermeintlichen Hausfriedensbruch, der durch die Polizei zu klären und weiterzuleiten wäre. Die Anleinpflicht ist dort (noch?) nicht gesetzlich geregelt, weder durch eine Verordnung noch durch durch das LHundG NRW.

Da es auch eine enorme politische Diskussion darum geben wird und gibt, wird das Oamt dort im Moment def. nicht tätig. Evtl. wird es dort tätig, wenn eine Verordnng etc. erlassen wurde, die dort Anleinpflicht regelt, aber da dort betretungverbote ausgesprochen wurden, liegen wir ja nicht im Bußgeldbereich sondern im vermeintlichen Straftatbereich, was noch zu klären ist. Die Schilder wurden auch nicht vom Oamt gestellt und gezahlt sondern vom IMD, der die Flächen verpachtet und dessen Sachbearbeiter Ruhe haben wollte vor den Anfragen der Bürger. jetzt hat er den Salat und es wird hoffentlich endlich mal abschließend geklärt.

Ich hoffe zugunsten der Bürger, die den Rhein besuchen und sich dort vernünftig verhalten.
 
Waren nicht sogar in den alten Flyern, die über Freilaufgebiete informieren, die Rheinwiesen als solche ausgewiesen?
 
Wir waren jetzt gerade mal in den Mündelheimer Rheinwiesen spazieren. Da herrscht noch kein Leinenzwang und so ist es auch im Flyer ausgeschrieben.

Ich hatte den Eindruck, dass die Verdrängung bereits wirkt. Irgendwie waren dort deutlich mehr Hunde als sonst.
 
Neues Jahr und weiter geht die Diskussion. Hier sind die 3 neuesten Links von heute.

Ich würde mich freuen, wenn sich einige anmelden und mitdiskutieren.








 
Klasse,das freut mich.
Aber das Geeier um eine Erklärung für das Versehen (falsche Aufschrifft auf den Schildern) ist ja wohl oberpeinlich.
 
Jetzt kommen sie langsam aus der Deckung, hoffentlich nicht nur bis zu den Kommunalwahlen.

Ich sehe uns auf der Siegerstraße!:)


 
Na, dann wollen wir doch mal hoffen, dass es zeitah eine vernünftige Lösung (soll heissen, dass die Schilder wieder verschwinden) und diese Lachnummer - so traurig sie ist - damit beendet wird.

Denn ganz sicher kann es nicht richtig sein, alle Hundehalter und darüber hinaus auch alle anderen Bürger für das mögliche Fehlverhalten einiger Weniger abzustrafen und so dermassen parteiisch und einseitig Entscheidungen zu treffen.

Wenn es vereinzelt Probleme zwischen Schäfern und Hundehaltern gibt, dann müssen sie genau so betrachtet werden: Als Einzelfälle, die individuell gelöst werden.

Gruß
Struppel (gern in den Rheinwiesen, mit Hund, mit Kindern und selten auch mal allein)
 
Und weiter geht's mit der (un-)lustigen Eierei um die Rheinwiesen:

 
Schon wieder ich!:D

Es geht jetzt richtig munter hin und her. Am 29.01. findet der runde Tisch statt.

 
Und noch mehr Lesestoff für ein ruhiges Wochenende.

So wie meine Infos zusammenlaufen dürfte das noch richtig spannend werden.







 
Nun Hundekot kann schädlich sein ist einfach so und Hunde haben nun mal nichts bei den Schafen zu suchen.
 
Ich glaube Du verstehst da was falsch.

Es geht nicht darum, dass Hunde zu den Schafen sollen, im Gegenteil.
Es geht darum, dass riesige Flächen für jedermann, ob mit oder ohne Hund, schlicht gesperrt worden sind. Auch wenn in 10km Umkreis nachweislich kein Schaf ist dürfen die Rheinwiesen von niemandem, außer von 3 Schäfern, betreten werden.
 
Au man, könnt ihr die Story nicht dem Fernsehen anbieten? Was die Politiker und Schäfer da leisten ist echt filmreif.
Die ganze Sache zeigt, meiner Meinung nach, wieder wie hundefeindlich die Welt oder zumindest Deutschland geworden ist.
 
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