Hallo Joe, leider falsch. Ausnahmen vom LHundG gibt es wenn es sich um einen Blindenhund handelt oder Rettungshunde oder Hunde des Katatrophenschutzes. Auch Diensthunde von Behörden fallen nicht unter das Gesetz. Sprich, man darf zwei Staffs führen soweit sie z.B. Rettungshunde sind oder Blindenhunde.
Ach, das war es. Danke. Das ist zwar sehr schwierig umzusetzen, aber immerhin eine Möglichkeit. Müssen beide diese Ausbildung haben oder nur einer?