Gültigkeit der 3-Jahres Impfung (Tollwut) bei Einreise in die Schweiz?

RiSchäBoCo

KSG-Paragraphenreiter™
15 Jahre Mitglied
Nachdem das hier nicht so recht in eines der bestehenden Impfthemen passt, mach ich mal ein neues auf.

Sagt mir gestern Abend bei der Impfung von Felix die Tierärztin, als ich auf die 3-jährige Impfung gegen Tollwut bestanden habe, dass die Schweiz die Impfung, obwohl das Gültigkeitsdatum auf Februar 2010 ausgestellt ist, nur ein Jahr anerkennen würde, obwohl die ja selber den 3-Jahresimpschutz haben:unsicher: .

Weiß da jemand drüber Bescheid, bevor ich jetzt großartig in den Einreisebestimmungen zu wühlen anfange?

*zudenschweizerksglernrüberschiel*

Verständnislose Grüße:nee:
 
  • 29. April 2024
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Hi RiSchäBoCo ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wird in der Schweiz ab 01.07.2007 anerkannt soweit ich es im Kopf habe.
D.h. wenn deiner nun eine 3Jahresimpfung bekommen hat, kannst du damit ab dem 01.07.2007 in die Schweiz.

Hab das irgendwo gespeichert weil es mal im Gesundehundeforum stand ... ich such gleich mal
 
Danke für die schnelle Antwort, das wäre super, wenn Du da schon was hast.
 
Bisher gilt noch, dass die Impfung nicht älter als 1 Jahr sein darf. Ob sich das bald ändert, weiß ich nicht.
 

Sehr geehrte Frau *****

das ist richtig: der 01.07.2007 ist der Stichtag, ab dem nach den neuen Regeln kontrolliert werden wird => d.h. sofern die Hunde und Katzen dann mit einem Heimtierausweis und gechippt und mit einer gültigen Tollwutimpfung (ab dem 01.07.2007 erfüllen diese Anforderungen alle Hunde und Katzen, die eine Towllutimpfung haben, die nicht länger her ist als die gemäss Impfstoffhersteller angegebene Gültigkeitsdauer) "ausgestattet" sind, erfüllen sie die Einreisebestimmungen aus der EU.

z.B. ein Hund, der am 01.01.2005 geimpft wurde mit einem Impfstoff, der 3 Jahre gültig ist, erfüllt ab dem 01.07.2007 die Einfuhrbedingungen in Bezug auf die Tollwut bis zum 01.01.2008, dann muss er nachimpfen (will er jedoch vor dem 01.07.2007 einreisen, muss er vorher noch nachimpfen und die 30 Tage Wartefrist einhalten, da derzeit eben die jährliche Impfung noch Pflicht ist und somit die Impfung vom 01.01.2005 nicht mehr gültig ist).

Mit freundlichen Grüssen

Silke Bruhn
Bundesamt für Veterinärwesen


 
In anderen Ländern scheint es auch noch bis zur Anerkennung der 3Jahres-T-Impfe zu geben.
Nach Island darf man sowieso praktisch gar nicht mit Tier einreisen, Einfuhr ist nur im Einzelfall auf Erlaubnis von ganz oben möglich,

in Norwegen muss die TW-Impfung auch jünger als 1 Jahr sein. Es gibt dort auch noch andere strenge Einfuhrbedinungen.
 
also mein TA hat mir dasselbe gesagt! für die Schweiz (da nicht EU) muß man weiterhin jährlich gegen Tollwut impfen lassen :(

und da -->

habe ich auch nichts gefunden über neue Regelung
 
@suchende-nasen:

Danke fürs Raussuchen:fuerdich:
 
Lola1975 schrieb:
also mein TA hat mir dasselbe gesagt! für die Schweiz (da nicht EU) muß man weiterhin jährlich gegen Tollwut impfen lassen :(

und da -->

habe ich auch nichts gefunden über neue Regelung

Die haben da sogar den entscheidenden Text drin:


(31 kb)

*Einfuhrbedingungen:


Beachten Sie für alle mit Sternchen (*) markierten Abschnitte, dass noch bis zum 30.6.2007 die „alten Bedingungen“ gelten:




d.h. Tollwutimpfung frühestens im Alter von 3 Monaten, 30-tägige Wartefrist
nach Erstimpfung, Impfintervalle von höchstens einem Jahr. Ausserdem ist die Kennzeichnung für den Grenzübertritt zur Schweiz noch nicht zwingend, und es werden auch noch andere Dokumente als der offizielle „EU-Heimtierausweis“ akzeptiert (für die Rückkehr in die EU nicht!). Eine grenztierärztliche Untersuchung ist vorgeschrieben für „unbegleitet reisende Tiere“ (z.B. Luftfracht) und alle
definitiven Importe von mehr als 3 Tieren, siehe > Grenztierärztliche Kontrolle – TRACES.



das ist dann die Regelung ab 01.07.2007

*2. Tollwutimpfung

Hunde, Katzen und Frettchen müssen im Einklang mit den Empfehlungen des Herstellers gegen Tollwut geimpft sein. Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor der Einfuhr durchgeführt worden sein, mit einem inaktivierten Impfstoff eines Wirkungsgrades von mindestens einer internationalen Antigeneinheit (WHO-Norm). Bei mehrmals geimpften Tieren entfällt die Wartefrist von 21 Tagen, wenn die Tiere stets innerhalb der vom Impfstoffhersteller angegebenen Gültigkeitsdauer nachgeimpft wurden.

Unter drei Monate alte Jungtiere aus der EU dürfen nur dann ungeimpft in die Schweiz verbracht werden, wenn sie ihre Mutter begleiten, von der sie noch abhängig sind oder wenn für sie eine tierärztliche Bestätigung vorliegt, wonach sie seit der Geburt am Ort gehalten wurden, an dem sie geboren worden sind, und nie mit wild lebenden Tieren in Kontakt gekommen sind, die einer Infektion mit Tollwut ausgesetzt gewesen sein könnten.


Danke für eure Bemühungen.



 
Nur so am Rande..Habe diesen Thread mit Spannung gelesen. Ich wohne ja in der Schweiz und für meine Hunde ist die Tollwut-Impfung nicht obligatorisch...natürlich nur wenn ich in der Schweiz bleibe. (liegt wohl daran, dass hier die Tollwut ausgerottet sein soll und nicht wieder eingeschleppt werden soll:(hallo:
 
Hallo Antarres!

In Deutschland ist sie auch nicht Pflicht, alledings kann ein Hund ohne nachweislichen TW-Schutz im Verdachtsfall (Kontakt mit einem infizierten Tier) ohne Diskussion eingeschläfert werden!

LG
Dani
 
antarres schrieb:
Nur so am Rande..Habe diesen Thread mit Spannung gelesen. Ich wohne ja in der Schweiz und für meine Hunde ist die Tollwut-Impfung nicht obligatorisch...natürlich nur wenn ich in der Schweiz bleibe. (liegt wohl daran, dass hier die Tollwut ausgerottet sein soll und nicht wieder eingeschleppt werden soll:(hallo:

Hallo antarres,

desswegen und weil ich aus dem anderen Impfthema, wo einige ihre Hunde vergangenes Jahr in der Schweiz mit dem 3-Jahresimpfsoff haben impfen lassen, war ich ja über die Aussage meiner Tierärztin so verblüfft, dass bei der Einreise in die Schweiz die Impfung maximal ein Jahr zurückliegen darf. Aber bis zum 30.06.2007 hat sie nach den hier recherchierten Unterlagen ja sogar recht gehabt.
 
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