Jäger erschießt Pony auf einer Koppel – aus Versehen

was es allerdings für das opfer ein unterschied macht, ob es stirbt weil ich die absicht hatte ein reh zu schießen od weil ich die absicht hatte, von A nach B zu fahren, muss mir auch noch jemand erklären!
kann mir nicht vorstellen, dass das opfer sich deshalb besser fühlt!


im gegenteil: eigentlich sollte bei einer so simplen tätigkeit, wie autofahren, die in ganz D täglich zig-tausendfach gemacht wird, die fast jeder perfekt beherrscht,

zu gar keinen opfern kommen!

wir sind doch alle unfehlbar und frei von menschlichen fehleinschätzungen!*





*(du forderst es von mir, ich fordere es vom nachbar, der fordert es von dir...
in summe muss damit jeder unfehlbar sein ;) ;) )
 
  • 15. Mai 2024
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Hi Private Joker ... hast du hier schon mal geguckt?
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Der Vergleich des Straßenverkehrs mit der Ausübung eines Hobbys verbietet sich.
Übrigens auch aus juristischer Sicht.
Der Straßenverkehr ist für das alltägliche Leben unverzichtbar.
Das gilt auch für den Flugverkehr.
Obwohl beide mit gewissen Gefährdungen verbunden sind.
Für private Hobbys gelten andere Maßstäbe.
Das gilt übrigens auch für Hundehaltung und Pferdehaltung.
Das ist in der Rechtssprechung so verankert und das zu Recht.
Deswegen ist es völlig unangemessen, Hobbyjäger mit dem Straßenverkehr zu vergleichen.

Um das zu verdeutlichen, müssen wir nur ein mal die Tierhalterhaftung anschauen. War, wenn ich recht erinnere Paragraph 833 BGB.
Dort wird sehr streng zwischen Tieren unterschieden, die dem Beruf und
Lebensunterhalt dienen und sogenannten Luxustieren.
Beispiel: Meine Mutter betrieb eine Reitschule und lebte davon.
Sie haftete für Schäden, die ihre Pferde anrichten, nur bei nachgewiesener
Fahrlässigkeit.
Der Doktor hingegen, der sich ein Reitpferd hält, der haftet stets für die
Schäden des Tieres, weilmes eben nur zum Spaß da ist.
Das gilt auch für Hofhunde, die Gehöfte bewachen oder Milchkühe.
So, und Auto fahren die wenigsten zum Spaß.
Sie müssen eine gewisse Gefährdung in Kauf nehmen, aber bei Abwägung
der Rechtsgüter, hat die Notwendigkeit des Verkehrs Vorrang.
Beim Hobbyjäger, der Geld bezahlt um sich mit einem Braten zu versorgen,
und der auch noch Spaß an der Ausübung hat, gelten wesentlich andere
Maßstäbe und Bewertungen.
 
aber wenn ich dich richtig verstanden ahbe,
gibt es eine vergleichbare rechtsprechung zum bereich hundehaltung aus spaß an der freude?

dh: ich kann rechtlich nicht menschliches versagen bei der jagdausübung nicht mit menschlichem versagen im strassenverkehr, dafür aber mit menschlicher unfähigkeit beim sicheren halten eines hundes gleichsetzen?
 
Welcher Film läuft bei Euch denn jetzt ab?
Ich habe nicht geschrieben, dass der Jäger besoffen war oder mit Absicht dass Pony getötet hat.

Wenn ich schiesse, ohne mein Ziel eindeutig identifiziert zuhaben, handel ich genauso unzuverlässig und verantwortungslos wie jemand, der besoffen autofährt.

In beiden Fällen nehme ich es in Kauf , dass unbeteiligte zu schaden kommen.

Deshalb bleibe ich dabei:
dem Jäger, der statt der Sau das Pony auf der Koppel erlegt, gehört ohne wenn und aber der Jagdschein und die Wbk entzogen, da er fahrlässig und unzuverlässig gehandelt hat. Ob jetzt ein guter Anwalt oder ein mildes Gericht Gründe finden, die ein mildes Urteil rechtfertigen, liegt im Einzelfall.

Jeder von uns weis, dass Alkoholgenuss das Unfallrisiko steigert. Fahre ich besoffen, nehme ich in kauf, einen Unfall zu bauen.

Es geht um die Fahrlässigkeit in beiden Beispielen, die bestraft werden müssen.

Um nichts anderes. Es geht nicht um die Klärung der Frage, ob Vorsatz vorliegt.
 
Mir erschliesst sich auch gerade nicht der Sinn, was mir der 833 BGB sagen soll, da dort die Tierhalterhaftung geregelt ist

Die Zuverlässigkeit wird bei Wbk Inhabern regelmäßig überprüft.

Da kann es reichen, besoffen autogefahren, Fahrverbot wegen zu schnellem Fahren oder Ordnungswidrigkeiten aus anderen Bereichen, Polizeieinsatz wegen Nachbarschaftsstreit oder Ehekrise- und schwupp ist die Wbk weg.

Wir reden jetzt bitte auch nicht weiter über Haftung. Das führt hier zu weit.

Die Frage ist ob der Jäger fahrlässig gehandelt hat.
Danach wird geklärten: Zuverlässigkeit, Haftung, Schadenersatz, Strafmaß usw.
 
nichts anderes hab ich doch auch gesagt ;)
und das thema "zuverlässigkeit" begleitet mich auch schon seit 91, als ich meine erste sportschützen-wbk bekommen hab :)

(hachja, des waren noch zeiten :D :D )
 
aber wenn ich dich richtig verstanden ahbe,
gibt es eine vergleichbare rechtsprechung zum bereich hundehaltung aus spaß an der freude?

dh: ich kann rechtlich nicht menschliches versagen bei der jagdausübung nicht mit menschlichem versagen im strassenverkehr, dafür aber mit menschlicher unfähigkeit beim sicheren halten eines hundes gleichsetzen?

und um DAS auch nochmal ganz klar zu sagen:

diejenigen, die aus einem elfenbeinturm moralischer überlegenheit herraus fordern,
der allgemeinheit könne man das risiko der jagdausübung nicht zumuten, nur um den egoismuss einzelner zu befriedigen,
sollten mal deutlich ihre lage als hundehalter überdenken und ob sie der allgemeinheit das risiko privater hundehaltung (immerhin ist der 3/4 pressebereicht voll mit beisunfällen) zumuten können,
nur um ihren egoismus zu befriedigen!

und es will doch wirklich niemand zerrbissene kindergesichter mit ponys od gar pobligen vereinsheimen gleichsetzen...


jedenfalls nervt es langsam ausgesprochen, wenn ich als jäger hier die gleichen "argumente" und "fakten" wieder und wieder vorgewofen bekomme,

gegen die ich mich als hundehalter, jetzt "verallgemeinerung" und "vorurteil" genannt, in und mit diesem Forum seit 13 jahren wehre!!!
 
@PJ
Du warst auch nicht gemeint, schade dass du dich angegriffen gefühlt hast.

Dein Vergleich ist auch korrekt, nur leider kommst du damit nicht durch bei den angesprochenenen Gutmenschen.
 
aber wenn ich dich richtig verstanden ahbe,
gibt es eine vergleichbare rechtsprechung zum bereich hundehaltung aus spaß an der freude?

dh: ich kann rechtlich nicht menschliches versagen bei der jagdausübung nicht mit menschlichem versagen im strassenverkehr, dafür aber mit menschlicher unfähigkeit beim sicheren halten eines hundes gleichsetzen?

und um DAS auch nochmal ganz klar zu sagen:

diejenigen, die aus einem elfenbeinturm moralischer überlegenheit herraus fordern,
der allgemeinheit könne man das risiko der jagdausübung nicht zumuten, nur um den egoismuss einzelner zu befriedigen,
sollten mal deutlich ihre lage als hundehalter überdenken und ob sie der allgemeinheit das risiko privater hundehaltung (immerhin ist der 3/4 pressebereicht voll mit beisunfällen) zumuten können,
nur um ihren egoismus zu befriedigen!

und es will doch wirklich niemand zerrbissene kindergesichter mit ponys od gar pobligen vereinsheimen gleichsetzen...


jedenfalls nervt es langsam ausgesprochen, wenn ich als jäger hier die gleichen "argumente" und "fakten" wieder und wieder vorgewofen bekomme,

gegen die ich mich als hundehalter, jetzt "verallgemeinerung" und "vorurteil" genannt, in und mit diesem Forum seit 13 jahren wehre!!!


Ja, aber so wie es mich bei Hundehaltern nervt, wenn die typischen Kandidaten ankommen und sich die interessantesten Entschuldigungen ausdenken oder die Rolle des Opfers analysieren ("nein, ich sage ja nicht, dass die Frau gebissen wurde, weil sie gewedelt hat - aber hätte sie nicht gewedelt, wäre sie ja nicht gebissen worden":rolleyes:), finde ich es hier unangebracht darüber zu diskutieren, dass der Pferdehalter ja seine Ponys hätte in Sicherheit bringen können oder den Jäger informieren etc.

Das ist einfach unangebrachter Dummsinn.
Diese Suche nach dem, was das Opfer doch hätte besser machen können um sich/seine Tiere zu schützen passt einfach nicht.

Ein Kind DARF laut schreiend an einem Hund vorbei rennen, ohne, dass der zupackt und man hinterher sagt "Ja, wäre das Kind mal nicht gerannt, hätte der arme Hund sich nicht erschreckt und zugebissen" und man DARF seine Pferde auf der Koppel stehen lassen ohne irgendeinen Vollhonk zu informieren.
In beiden Fällen gibt es in meinen Augen NICHTS was man hätte anders machen können ohne dem Hundehalter /Jäger Blödheit zu unterstellen.

Und dieses "Ja, der war ja schuld ABER..." ist es, was mich so auf die Palme bringt.
Da gibt es kein aber!
 
Ich finde PJ`s Ausführungen sehr logisch und sachlich (danke dafür). Meine mich aber zu erinnern dass es nur ein User war der hier für ein verbot der Jagd plädiert hat, wenn man Unfälle nicht ausschließen könne.

Ansonsten ging es eher darum wie man solche Unfälle minimieren kann (regelmäßige Nachprüfungen z.B.) und ob es sinnvoll ist das Tierbesitzer mehr dafür tun ihre Weidetiere vor solchen Unfällen zu schützen.

Ich persönlich habe mir noch nie Sorgen um meine Rinder gemacht, auch nicht als sie einen ganzen Winter zwischen 2 Hochständen verbracht haben. Hier jagen aber auch Menschen die hier wohnen und nicht nur zum Ansitzen kommen, die wissen im allgemeinen wo Tiere stehen.
 
Ich hatte ein Verbot der Jagd durch Hobby-Jäger für den Fall erwogen,
dass es nicht am Versagen des Einzelnen lag.
Das gilt so auch für Hundehalter.
Wenn Unglück mit Hunden nicht am einzelnen Halter liegt, der versagt,
müsste man das auch so beurteilen.
Bei den Hunden weiß man jedoch, dass es immer der Halter ist, der versagt hat,
wenn Hunde Menschen zerfleischen.
Hätte man im Fall des erschossenen Ponys klar gesagt: "dieser Jäger hat sträflich versagt und solche Typen wollen wir nicht in unserern Reihen dulden"
hätte ich wenig Probleme.
Aber Jackie hat mehrfach versucht, den Täter vom Vorwurf der Unfähigkeit in Schutz zu nehmen. Sie schrieb sinngemäß, der alte Herr müsse nicht zwangsläufig schlecht sehen oder nicht mehr tauglich sein. So etwas sei ein bedauerlicher Unfall, ein tragisches Missgeschick, welches trotz aller Sorgfalt leider nicht auszuschließen ist.
Wenn das so ist, dann halte ich das in der Tat für untragbar.
Das wäre ja so, als würde man zugeben, dass Hunde trotz bester Führung
leider trotzdem durchaus ihrer Mordlust Kindern gegenüber nachgehen können.
Das passiere auch qualifizierten Hundehaltern schon mal und lässt sich nicht vermeiden. Was meint ihr, wie schnell dann Hundehaltung verboten würde.
Und nicht ganz zu Unrecht.
Wie gesagt, ich würde hier von Seiten der Jägerschaft ganz klare Worte gegen
den Todesschützen erwarten und nicht noch den Versuch, den Kerl in Schutz zu nehmen.
 
Zunächst einmal, marismeña, nehme ich diesen Jäger ganz gewiss nicht in Schutz. Ich verwehre mich lediglich dagegen, jedem (alten) Jäger, pauschal (bzw. weil man keine Ahnung hat) Sehschwäche, Tattrigkeit und Alkoholprobleme zu unterstellen. Das habe ich nun auch schon zig mal wiederholt und ich hoffe sehr, dass es nun auch bei Dir mal ankommt.

Und ja, es ist richtig, dass es ein bedauerlicher Unfall war, welcher leider auch trotz aller Sorgfalt passieren kann. Auch einem Berufsjäger. Auch einem jungen Jäger. Auch ohne Sehschwäche, Tattrigkeit, Schiessgeilheit oder Alkohol. Es kommen manchmal Umstände zusammen, die ein menschliches Versagen zurfolge haben. Deshalb sind sogar schon Flugzeuge abgestürzt. :uhh:

Ebenso sollte man als Hundehalter natürlich auch zugeben, dass Hunde trotz bester Führung leider IMMER auch eine Restgefahr z. Bsp. Kindern gegenüber darstellen und dass auch qualifizierten bzw erfahrenen Hundehaltern Unfälle mit ihren Hunden passieren können bzw. schon passiert sind. Man kann es NIE 100% ausschliessen, denn ein Hund ist ein Hund und kein Plüschtier. Es gibt auch schon genug Leute, die Hundehaltung am liebsten verbieten würden. Die von bestimmten Hundenrassen sowieso.

Nichtsdestotrotz halte ich regelmässige Schiesstests für weitaus angebrachter, als gleich die ganze Jagd zu verbieten. ;)
 
Ein Schiessnachweis verhindert so etwas nicht. wer das glaubt träumt.
Zwischen Schießstand und Ansitz liegen Welten.

Fahrlässigkeit und das Führen einer geladenen Waffe sind ein absolutes no go

Als Jäger habe ich kein Verständnis für Schützen, die losballern und dabei riskieren, Wild krank zu schiessen oder unbeteiligte Menschen und Tiere zuverletzen oder gar zu töten.

Wenn ich mein Ziel nicht mehr eindeutig identifizieren kann, muss ich zusammen packen und derJagdtag ist zu Ende.

In der Situation gibt es nichts was sich schön reden lässt
 
Ein Schiessnachweis verhindert so etwas nicht.

Damit verhinderst Du zumindest, dass Leute mit (tatsächlichen) Sehschwächen aussortiert werden. Ist das denn so verkehrt?

Fahrlässigkeit und das Führen einer geladenen Waffe sind ein absolutes no go

Ich kann über Menschen, die sich für so unfehlbar halten, nur den Kopf schütteln.

Als Jäger habe ich kein Verständnis für Schützen, die losballern und dabei riskieren, Wild krank zu schiessen oder unbeteiligte Menschen und Tiere zuverletzen oder gar zu töten.

Wenn ich mein Ziel nicht mehr eindeutig identifizieren kann, muss ich zusammen packen und derJagdtag ist zu Ende.

Da bin ich ganz bei Dir. Und ich bin mir sicher, sämtliche hier anwesende Jäger ebenso.

In der Situation gibt es nichts was sich schön reden lässt

Darum ging es auch gar nicht. Immer noch nicht. Und wird es auch nicht.
 
@Jackie
Ich bin ganz bei dir, dass Unfälle trotz aller Sorgfalt passieren können.

Unfall wäre für mich, der Jäger schiesst auf die Sau, das Geschoss prallt von der Sau ab oder geht glatt durch und trifft dann das Pony.

In dem Augenblick in dem der Jäger das Pony als Sau anspricht und abdrückt ist das für mich kein Unfall mehr, daß ist grob fahrlässig und gehört rigoros bestraft.

Was wird denn beim Schiessnachweis überprüft?
Bei mir steht nur: hat am (Datum)(Ort) teilgenommen. Da ist nirgends eine Wertung der Ergebnisse zufinden.

Jackie, Jäger sind auch nur Menschen.
 
Was wird denn beim Schiessnachweis überprüft?
Bei mir steht nur: hat am (Datum)(Ort) teilgenommen. Da ist nirgends eine Wertung der Ergebnisse zufinden.

Ja aber musst Du nicht eine bestimmte Trefferquote bekommen, um diesen Eintrag zu erhalten?

Falls Du Lust hast, jag es mal durch den google-Übersetzer:

Jackie, Jäger sind auch nur Menschen.

Das will ich aber auch meinen. ;)

Weisst Du, es gibt manchmal Unfälle, die gibt es gar nicht. Menschliches Versagen nennt man das dann wohl. Ein erfahrener Pilot, der "vergisst", dass Fahrwerk auszufahren (habe ich selbst vom Tower aus gesehen!), ein anderer erfahrener Pilot, der ein Sportflugzeug auf der Nase (Bugrad beim Aufprall weggebrochen) landete, weil er "vergessen" hat, die Nase vorm Aufsetzen hochzuziehen. Bei ersterem konnte die Landung verhindert werden, mit letzterem habe ich gesprochen - er hatte absolut keine Ahnung wie das passieren konnte und ist auch hinterher ewig nicht mehr geflogen und später lange nur mit Fluglehrer an seiner Seite. Aber das nur am Rande. Vielleicht verstehst Du meine Sichtweise dann ein wenig besser.
 
Unfall wäre für mich, der Jäger schiesst auf die Sau, das Geschoss prallt von der Sau ab oder geht glatt durch und trifft dann das Pony.

In dem Augenblick in dem der Jäger das Pony als Sau anspricht und abdrückt ist das für mich kein Unfall mehr, daß ist grob fahrlässig und gehört rigoros bestraft.

Danke!
 
Auch für den Luftverkehr gilt, er ist unverzichtbar und bei Abwägung von Nutzen und Risiken überwiegt der Nutzen.
Vekehrspiloten sind extrem gut geschult, werden ständig überprüft und trotzdem kommt es, in ganz seltenen Fällen zu menschlichem Versagen mit vielen Toten.
Trotzdem kann man auf den Luftverkehr nicht verzichten.
Auf die Hobbyjagd schon eher und vor allem ohne vergleichbare gravierende Folgen für die Gesellschaft und die Volkswirtschaft.
Hätte der Hobbyjäger an dem Abend auf seinen Braten verzichtet, würde das unschuldige Pony noch leben.
 
... und hätte der Jäger an dem Abend die Sau korrekt angesprochen und sie wäre im Schuss gefallen, dann
- hätte der Jäger seinen Braten gehabt
- eine Schwarte als Trophäe
- der Landwirt weniger Wildschaden
- der Metzger wäre sauer, weil er kein Schwein aus Massentierhaltung verkaufen konnte
-...
Und wir nix zu diskutieren. .
 
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