als "eheähnliche Gemeinschaft" würde ich sagen, zumindest würdet Ihr Mühe haben, das Gegenteil zu beweisen, wenn Ihr wirklich zusammenlebt als Paar (ich erinnere mich da an ARGE-Besuche in unserer WG, die wirklich in alle Schränke und Kommoden guckten, auch bei den nicht-Antrag-stellenden Bewohnern ...)puhhh kann sein.... Aber als was gelten wir den jetzt... Er 2 Kinder und ich 1 Kind, leben aber alle zusammen?!
Das zählt glaube ich aber nur bei der ARGE bzw. Jobcenter.
Da ich als unverheirates Paar bei der Steuer NICHTS sparen kann, geht das FA mein Verhältnis zu irgendwelchen Mitbewohnern einen feuchten Kehrricht an - stelle ich mir auch kompliziert vor, bei den ganzen WGs und HGs in Deutschland.
Honey muss also nur das tun, was sie/er als Witwe/r sowieso zu beachten haben - ein neues Verhältnis zu irgendjemanden kriegt für's FA nur dann eine Bedeutung, wenn eine Hochzeit und damit LK-Änderungen anstehen.
P.S.
Man kann sich zwar beim FA erkundigen/Tipps holen, aber die müssen nicht zwangsläufig richtig sein. Hat uns gerade ein paar Tausend €uronen gekostet - belangen kannst du da niemanden und einen Aufschub, wegen Geld ist grad nicht da gibt es auch nicht.
Für die Steuer ist man immer selbst verantwortlich, selbst wenn man einen Steuerberater draufsetzt - baut der Mist, ist man selber schuld.