Lohn. Alternative zur Gehaltserhöhung?

nein, rückwirkend geht das leider nicht.. wenn du einen beistand hast, wieso helfen die dir nicht ? wer macht deine EST erklärung.. versuche es über den lohnsteuerhilfering zu machen oder über das amt.. evtl. hilft auch jemand vom FiAmt.

du kannst auch bücher mit absetzen, haftpflichversicherung, lebensversicherung. alles dinge, die man in der EST geltend machen kann. :hallo:
 
  • 28. April 2024
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Hi Murphy3101 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Doch Rosi es geht in diesem besonderen Fall, die Steuererklärung ist ja noch nicht abgegeben, also muss is nur den richtigen Haken machen ;)
Ja Versicherungen sind abzugsfähig, wirken sich aber selten aus.
Für die monatliche Berücksichtigung der km.pauschale musst du nen Lohnateuerermäßigungsantrag stellen, kannst du online ausdrucken.

Theoretisch ist das FA sogar verpflichtet dir zu helfen, allerdings stand auch hier mal im Raum das rechtsverbindliche Auskünfte kostenpflichtig werden sollen. aber ob das auch für Privatleute gilt weiß ich nicht, da würd ich mal im Fa anrufen und nachfragen :hallo:
 
Dass ich das ganze Kind bei der ESt-Erklärung angeben kann, wusste ich auch nicht. Geht das auch rückwirkend? Ich muss 2011 nämlich auch noch abgeben. (verlängerte Frist) Auch das werd ich mal erfragen.
rücklwirkend nein, das hat Rosi ja schon geschrieben, aber für 2011 klar, weil das hast Du ja noch nicht ausgefüllt bzw. auf jeden Fall noch nicht abgegeben

guckst Du auf dem Vordruck für das Jahr 2011, Anlage Kind, 2. Seite, Zeile 38 unter der dicken Überschrift "Übertragung des Kinderfreibetrags........" und da setzt Du dann die 1 für ja
 
investier mal 10 euro (oder guck mal in der bücherei) in "der große konz" da stehen grade für solche fälle viele tipps drinne

lohnsteuer kann man übrigens 4 (!) jahre rückwirkend machen... nicht nur so kurz ;) gab es vor nem jahr rum n bgh urteil zu.
 
investier mal 10 euro (oder guck mal in der bücherei) in "der große konz" da stehen grade für solche fälle viele tipps drinne

lohnsteuer kann man übrigens 4 (!) jahre rückwirkend machen... nicht nur so kurz ;) gab es vor nem jahr rum n bgh urteil zu.

Aber nicht wen sie schon abgegeben ist ;)
 
Theoretisch ist das FA sogar verpflichtet dir zu helfen, allerdings stand auch hier mal im Raum das rechtsverbindliche Auskünfte kostenpflichtig werden sollen. aber ob das auch für Privatleute gilt weiß ich nicht, da würd ich mal im Fa anrufen und nachfragen

Also, ich hab dieses Jahr gerade dort angerufen, weil ich Fragen hatte, und die wurden mir problemlos beantwortet. Teils mußten die sogar selber erst überlegen, wie es richtig ist...
Kostenpflichtig ist das glaube ich, wenn Du es schriftlich haben möchtest?
 
Theoretisch ist das FA sogar verpflichtet dir zu helfen, allerdings stand auch hier mal im Raum das rechtsverbindliche Auskünfte kostenpflichtig werden sollen. aber ob das auch für Privatleute gilt weiß ich nicht, da würd ich mal im Fa anrufen und nachfragen

Also, ich hab dieses Jahr gerade dort angerufen, weil ich Fragen hatte, und die wurden mir problemlos beantwortet. Teils mußten die sogar selber erst überlegen, wie es richtig ist...
Kostenpflichtig ist das glaube ich, wenn Du es schriftlich haben möchtest?

Wie gesagt rechtsverbindlich ist wohl das entscheidene. Denn ne normale Auskunft kann unter Umständen auch falsch sein, was hab ich mich schon mit denen gestritten :D:D
 
Das ist klar - ich mache mir zumindest eine Telefonnotiz mit Name, Uhrzeit und Datum, so daß ich im Fall des Falles zumindest sagen kann, wer mir diese Info gegeben hat.

Ob es dann was nützt? K.A....
 
Näh. Ich hab von einem KSK-Mitarbeiter eine definitiv falsche Aussage bekommen, die zwei Jahre später fast zu meinem Ausschluss geführt hätte. Diese ließ sich anhand meiner handschriftlichen Notizen zwar einem Mitarbeiter zuordnen. Das hatte aber keine Relevanz für die Konsequenzen, die sich für mich daraus ergaben.

Wenn dir einer ne falsche Fahrkarte verkauft, musst du im Zug ja auch trotzdem nachzahlen...
 
Doch Rosi es geht in diesem besonderen Fall, die Steuererklärung ist ja noch nicht abgegeben, also muss is nur den richtigen Haken machen ;)
Ja Versicherungen sind abzugsfähig, wirken sich aber selten aus.
Für die monatliche Berücksichtigung der km.pauschale musst du nen Lohnateuerermäßigungsantrag stellen, kannst du online ausdrucken.

wenn sie noch nicht gemacht ist, dann ist das logisch.. da aber die erklärungen, die nicht über einen steuerberater gemacht werden, bis spätestens 31. mai abgegeben sein sollten !!! war für mich vom kopf her die ´11 erledigt.

Theoretisch ist das FA sogar verpflichtet dir zu helfen, allerdings stand auch hier mal im Raum das rechtsverbindliche Auskünfte kostenpflichtig werden sollen. aber ob das auch für Privatleute gilt weiß ich nicht, da würd ich mal im Fa anrufen und nachfragen :hallo:

natürlich helfen sie, ich würde einen termin vereinbaren.
 
@rosi

jetzt muss ich mal gerade fragen...

Mein Freund und ich sind dieses Jahr im April zusammen gezogen.... er war bis 2010 verheiratet und ist seit Oktober 2010 verwitwet. Heißt er ist immer auf 1 gelaufen. Dieses Jahr hätte er ja dann theoretisch auf Kl. 2 wechseln müssen...

da wir aber jetzt zusammenleben, kann er dann nicht 1 lassen ohne das er Rückzahlungen bekommt und ich müsste dann ja nächstes Jahr bzw. jetzt auch wieder in die 1 wechseln, oder????

ich muss nachfragen.. ab wann hat er die kl. 1 ? im jahr nach der verwitwerung hat er noch anspruch auf die kl, die er vorher hatte.. bei heirat entweder 3/5 oder 4/4 (ehepartner ) oder waren sie vorher getrennt ? waren kinder vorhanden, wenn ja, müssen sie bei der mutter gelebt haben, wenn er 1 hatte..

man kann kl. 2 nur haben, wenn man allein lebt und kinder hat. ( oder unter 2 jahren zusammen lebt )

Also als seine Frau starb waren sie glücklich verheiratet. Sie war Hausfrau und die beiden haben 2 Kinder (heute 3 und 6 Jahre). Kinder sind logischerweise bei ihm.

Meine Steuertante meine im Jahr der Verwitwung und im Jahr danach kann er 1 bleiben, aber dieses Jahr hätte er in die 2 gehen müssen, was wir voll verpennt haben.

Aber da wir ja zusammen gezogen sind, muss er das dann???
 
Honey

ich denke, du verwechselst da etwas..

Kl 1 = ledige
Kl2 = ledige mit kind, aber alleinstehend
Kl. 3 = verheiratet mit oder ohne kind
Kl. 4 = verheiratet, wenn beide arbeiten und ähnlich verdienen
Kl 5 = wenn ein ehepartner 3 hat, der andere dann 5
Kl 6 = wenn die steuerklassen ausgeschöpft sind ( sollte und wird eigentlich nie genommen )

es gibt heute geringfügige jobs ( noch bis 400 € ) und dann die gleitzone von 401 - 800 €
 
puhhh kann sein.... Aber als was gelten wir den jetzt... Er 2 Kinder und ich 1 Kind, leben aber alle zusammen?!
 
puhhh kann sein.... Aber als was gelten wir den jetzt... Er 2 Kinder und ich 1 Kind, leben aber alle zusammen?!
als "eheähnliche Gemeinschaft" würde ich sagen, zumindest würdet Ihr Mühe haben, das Gegenteil zu beweisen, wenn Ihr wirklich zusammenlebt als Paar ;) (ich erinnere mich da an ARGE-Besuche in unserer WG, die wirklich in alle Schränke und Kommoden guckten, auch bei den nicht-Antrag-stellenden Bewohnern ...)
 
Ich versuchE auf jeden einzelnd einzugehen. Bin aber mit dem Handy on, das ist kompliziert:rolleyes:

Beim Jugendamt habe ich eine Beistandschaft. Ob die einen Titel erwirkt haben, weiß ich gar nicht:verwirrt: es hieß, dass die sich dahinter klemmen, dass er zahlt.... Hm, da sollte ich mal anrufen....

Unterhaltsvorschuss bekomme ich.


Kinderzuschlag hab ich jetz mal vorsorglich ausrechnen lassen: 10,00 €
Wohngeld: 7,00 €


Die Beistandsschaft heiß m.W nach das du ausser ab und an mal nachfragen,wie es aussieht nichts machen mußt die kümmern sich darum. Heißt selbst wenn es zu einer Verhandlung kommen würde,du da nicht mal erscheinen mußt.

Ich bin von Haus aus ein wenig mißtrauisch :rolleyes: also du weißt nicht das du Wohngeld und Kindergeldzuschlag bekommen würdest? Hast aber sofort jemand parat der dir das ausrechnet na denn:uhh:
 
Babel, sobald man die Stichworte erstmal kennt, kann man sich das im Internet ausrechnen lassen, zB hier:



und hier



Wie korrekt diese Rechner sind, steht auf einem anderen Blatt!
 
Näh. Ich hab von einem KSK-Mitarbeiter eine definitiv falsche Aussage bekommen, die zwei Jahre später fast zu meinem Ausschluss geführt hätte. Diese ließ sich anhand meiner handschriftlichen Notizen zwar einem Mitarbeiter zuordnen. Das hatte aber keine Relevanz für die Konsequenzen, die sich für mich daraus ergaben.

Wenn dir einer ne falsche Fahrkarte verkauft, musst du im Zug ja auch trotzdem nachzahlen...

KSK?
 
Babel, sobald man die Stichworte erstmal kennt, kann man sich das im Internet ausrechnen lassen, zB hier:



und hier



Wie korrekt diese Rechner sind, steht auf einem anderen Blatt!

:hallo: Keine Frage,ich hab auch Tante Google ! Nur sorry wenn ich Geld zum Leben benötige verlass ich mich nicht aufs I-Net, und scheue die Arbeit ein paar Anträge auszufüllen........den manches ist in der Realität doch anderst als im World Wide Web beschrieben:lol:
 
Das seh ich auch so. :)

Manchmal fällt den Leuten auf dem Amt ja noch was ein, von dem man eben noch nix gehört hat.

(Irgendwann hat mir einer auf dem Wohnungsamt sogar mal privat den Tipp gegeben, wo im Moment ne günstigere Wohnung frei wäre. Das hat zwar dann letztlich nicht geklappt, aber war doch nett. :) )
 
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