Lohn. Alternative zur Gehaltserhöhung?

  • 28. April 2024
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Hi Biefelchen ... hast du hier schon mal geguckt?
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Also schwupps die Lsk ändern lassen,dann einen Antrag auf Wohngeld und Kindergeldzuschlag stellen. Auch wenn dir jemand sagt das wird nichts, Anträge ausfüllen und weg damit,vieleicht bekommst ja was wenn nicht hast aber auch nichts verloren:hallo:
 
@deti:

Danke zurück. :)

(Ich schreibe immer eher länger - weil ich immer Angst habe, dass es sonst genau zu dieser Art Missverständnissen kommt.)



@Akim

Zumindest scheinst du einen sehr netten und bemühten Chef zu haben. Das ist doch mal was. :)

Wegen der Mitgliedschaften und Verträgen geb ich jetzt auch noch so einen Tipp der oben mit Deti diskutierten Kategorie - und zwar, weil mir das x mal passiert ist und meinem Mann auch:

Wenn du Mitgliedschaften hast (in Vereinen, zB), die verzichtbar sind - kündige sie jetzt, und nimm dir nicht vor, das zu tun, wenn sie auslaufen. Wenn du zB beim Telefonanbieter noch sparen kannst oder willst, und dein Vertrag läuft noch bis zum nächsten Sommer - warte mit der Kündigung nicht bis dahin, sondern kündige ihn jetzt und such dir bezeiten was besseres. (Evtl. kommt dann auch ein günstigeres Angebot vom Altanbieter, das vorher angeblich nicht möglich war... ;) )

Mir ist es schon oft passiert, dass ich es "als es ging", vergessen habe, zu kündigen... und dann ein weiteres Jahr mit dem Vertrag gestraft war. Der GG hat's beim Internet mal geschafft, da ging es um über 25 Euro - jeden Monat. (Warum ich so sauer war, hat er übrigens nicht verstanden - oder zumindest so getan als ob. ;) )

Im Moment hat er aus demselben Grund zwei Unfallversicherungen, wobei die eine für ihn genauso viel kostet wie die andere für uns alle 3 zusammen. Machste nix dran... gekündigt hat er die alte aber immer noch nicht...

Was mein nächster Tipp wäre (weil ich dich so einschätze, dass du entweder total viele, oder aber gar keine Versicherungen hast ;) :(

Also, wenn du Versicherungen hast: Schau mal durch, ob sich da nicht noch etwas Günstigeres findet.

Am besten mit einem weitgehend unabhängigen Versicherungsmakler.

Diese Unfallversicherung für meinen Mann hatte der seit seiner Teenagerzeit, also schon, bevor ich ihn kannte. Die lief immer so mit, ich selbst hatte gar keine. Als wir dann für die ganze Familie eine brauchten, stellte sich heraus: Die Konditionen waren schlecht (es wurde immer noch das Unfallrisiko für Teenager angesetzt, das wurde auch nie angepasst, in über 20 Jahren nicht), und der Preis dafür unverhältnismäßig hoch. Jetzt sind wir wie gesagt zu dritt zu einem viel niedrigeren Beitrag woanders versichert - und hätten auf's Jahr ordentlich was gespart, wenn der GG nicht vergessen hätte, seine Altversicherung zu kündigen.

Ähnliches gibt es evtl. auch beim Hausrat: Wenn du dich verkleinert hast, kann man evtl. den Beitrag neu anpassen - Überversicherung muss nicht sein.

Haftpflicht: Evtl. Tierhalteroption rausnehmen (wenn Akim bei euch mitversichert war, und die Versicherung nicht separat war), spart auch was.

Wir sind Kunden bei einem Dienstleister, der Versicherungen von diversen Anbietern anbietet und einen im Versicherungsfall mitbetreut. Das Ganze war vor Jahren mal eine Einrichtung der Firma, in der mein Vater gearbeitet hat, für Firmenangehörige und Familienmitglieder, machte aber weiter, als die Firma ihren Betrieb eingestellt hat (so in der Art).

Vorteil: Solche Firmen kaufen den Versicherungen für ihre Kunden gleich ganze Pakete von Versicherungen ab und sind dadurch immer "etwas" günstiger als wenn man sich direkt an den Versicherer wendet. Da sie aber deutlich mehr als einen Versicherer im Angebot haben, kriegt man auf jeden Fall auch dort immer das günstigste Angebot von mehreren. Außerdem vergleichen sie die Verträge schon vorher, wenn man möchte. (Wofür ich grade bei der UV echt dankbar war, denn da bin ich selbst nicht durchgestiegen.) Kosten tut das übrigens nix, die Provision bekommen sie von den Versicherern.

Es gibt sicher noch eine bessere Lösung, aber ich finde das ganz praktisch und habe mich bisher nie über den Tisch gezogen gefühlt.

Alles zusammen sind das im Monat dann vielleicht trotzdem immer nur Kleinbeträge, aber die läppern sich ja auch.
 
ich habe nur anspruch auf LST kl. 2, wenn ich allein lebe und in keiner eheähnlichen Gemeinschaft.. zahlt der vater unterhalt, dann bekomme ich 0,5 kinder eingetragen, zahlt er nicht, dann kann ich das volle kind eintragen lassen..
 
ich habe nur anspruch auf LST kl. 2, wenn ich allein lebe und in keiner eheähnlichen Gemeinschaft.. zahlt der vater unterhalt, dann bekomme ich 0,5 kinder eingetragen, zahlt er nicht, dann kann ich das volle kind eintragen lassen..

Ich hab "nur" 0,5 Kinder eingetragen und bekomme keinen Unterhalt. Um das volle Kind eingetragen zu bekommen, brauch ich die Zustimmung von ihm. Ähhhh ja..... Das wird nix.

Lekto: Versicherungen habe ich beteits aufs Minimum reduziert. Ich war absolut überversichert, das war mir aber bewusst. (hab in der Branche gearbeitet)
 
Seid ihr euch mit LSt 2 sicher :gruebbel: Ich weiß das vor ein paar Jahrn mal über die Abschaffung diskutiert wurde : gruebbel:

Oh man bin ich lange aus dem Lohnbereich aus :uhh:
 
ganz sicher... ich mache löhne.. zahlt der ex nicht, dann kann ich ihn gerichtlich zum übertrag des 0,5 kindes zwingen. hatte ich selber ..
 
ich habe nur anspruch auf LST kl. 2, wenn ich allein lebe und in keiner eheähnlichen Gemeinschaft.. zahlt der vater unterhalt, dann bekomme ich 0,5 kinder eingetragen, zahlt er nicht, dann kann ich das volle kind eintragen lassen..

Ich hab "nur" 0,5 Kinder eingetragen und bekomme keinen Unterhalt. Um das volle Kind eingetragen zu bekommen, brauch ich die Zustimmung von ihm. Ähhhh ja..... Das wird nix.
Hast Du Deinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuß bereits erschöpft? weil den gibt es ja gegen Antrag bei nicht zahlendem Erzeuger beim Jugendamt für sechs Jahre maximal

und wegen dem halben Kind: in der Steuererklärung kannst Du angeben, dass der Erzeuger keinen Unterhalt gelöhnt hat und Du daher den gesamten Kinderfreibetrag beantragst - und dagegen kann er nüscht machen .... (außer zahlen ;))

Steuererklärung ist zwar erst nach dem Jahreswechsel, aber wenn da was retour kommt, ist doch auch schön
 
und unbedingt über das jugendamt als beistand des kindes nen unterhaltstitel erwirken - damit ist dein ex für 30 jahre in der pflicht.

betreuungskosten fürs kind kannst du von der steuer absetzen - mann kann auch (und da bin ich mir aber nicht 100% sicher) direkt eine gewisse kilometerpauschale zur arbeit auf die lohnsteuerkarte eintragen lassen - damit wird das direkt bei der steuer berücksichtigt und man hat wieder weniger steuer.

aber auch hier: kommt beim lohnsteuerjahresausgleich nicht wieder raus (was ja schon mal n urlaub ist, oder so.... also ich kenn leute die mit dem geld fix rechnen).

mitgliedschaften kann man teilweise unter angaben von besonderen gründen und grade wenn man mit den menschen redet und die situation begreiflich macht, auch mal sofort kündigen.
wenn man ratenzahlung irgendwo haben sollte: raten verringen...
 
Seid ihr euch mit LSt 2 sicher :gruebbel: Ich weiß das vor ein paar Jahrn mal über die Abschaffung diskutiert wurde : gruebbel:

Oh man bin ich lange aus dem Lohnbereich aus :uhh:

Ja,hab die Lohnsteuerklasse meiner Tochter erst vor kurzem von 1 auf 2 ändern lassen. Und du darfst trotzdem mit einem Partner zusammen leben nur eben nicht mit dem KV.
 
Bei uns in BaWü wird eine Tagesmutter komplett vom JA übernommen,ohne den dir zustehenden Unterhalt hast du ein Recht auf den Kindergeldzuschlag,das allein können schon bis zu 150,-200,€ ausmachen
 
@ biggy

mein sohn ist mittlerweile 19. den unterhaltsvorschuss habe ich bekommen, nichts destso trotz hat er nie gezahlt ( sich abgesetzt in die staaten ) ich habe damals Kl. 2 + 1 kind gehabt.

hier mal gut erklärte nachschlagewerke..



 
Bei uns in BaWü wird eine Tagesmutter komplett vom JA übernommen,ohne den dir zustehenden Unterhalt hast du ein Recht auf den Kindergeldzuschlag,das allein können schon bis zu 150,-200,€ ausmachen

nein, du darfst nicht über 2 jahre mit einem partner zusammen leben, dann wirst du auf 1 gestuft, notfalls auch rückwirkend.. vorsicht dabei.
 
@ biggy

mein sohn ist mittlerweile 19. den unterhaltsvorschuss habe ich bekommen, nichts destso trotz hat er nie gezahlt ( sich abgesetzt in die staaten ) ich habe damals Kl. 2 + 1 kind gehabt.
:verwirrt: - ja klar geht der Unterhaltsvorschuß an die Mutter, wenn der Erzeuger net blecht, aber eben nur für maximal 6 Jahre

den Unterhaltsvorschuß gibt es ja gerade deshalb, WEIL ein Erzeuger nicht blecht und sollte der nie blechen, hat er halt auf Jahrzehnte ein "messer-wetzendes-Jugendamt" an den Fersen (zurecht meiner Meinung nach)

und Unterhaltsvorschuß hat nüscht mit Lohnsteuerklasse zu tun

der Hinweis mit dem "Kinderfreibetrag ganz beanspruchen über Steuererklärung" war von allem los gelöst, weil das definitiv immer geht bei nicht zahlendem Erzeuger
 
@rosi

jetzt muss ich mal gerade fragen...

Mein Freund und ich sind dieses Jahr im April zusammen gezogen.... er war bis 2010 verheiratet und ist seit Oktober 2010 verwitwet. Heißt er ist immer auf 1 gelaufen. Dieses Jahr hätte er ja dann theoretisch auf Kl. 2 wechseln müssen...

da wir aber jetzt zusammenleben, kann er dann nicht 1 lassen ohne das er Rückzahlungen bekommt und ich müsste dann ja nächstes Jahr bzw. jetzt auch wieder in die 1 wechseln, oder????
 
@ biggy

mein sohn ist mittlerweile 19. den unterhaltsvorschuss habe ich bekommen, nichts destso trotz hat er nie gezahlt ( sich abgesetzt in die staaten ) ich habe damals Kl. 2 + 1 kind gehabt.
:verwirrt: - ja klar geht der Unterhaltsvorschuß an die Mutter, wenn der Erzeuger net blecht, aber eben nur für maximal 6 Jahre

den Unterhaltsvorschuß gibt es ja gerade deshalb, WEIL ein Erzeuger nicht blecht und sollte der nie blechen, hat er halt auf Jahrzehnte ein "messer-wetzendes-Jugendamt" an den Fersen (zurecht meiner Meinung nach)

und Unterhaltsvorschuß hat nüscht mit Lohnsteuerklasse zu tun

der Hinweis mit dem "Kinderfreibetrag ganz beanspruchen über Steuererklärung" war von allem los gelöst, weil das definitiv immer geht bei nicht zahlendem Erzeuger

stimmt, ich habe aber lediglich auf deine frage geantwortet. natürlich haben diese zahlungen nichts mit der steuerklasse zu tun.
 
@rosi

jetzt muss ich mal gerade fragen...

Mein Freund und ich sind dieses Jahr im April zusammen gezogen.... er war bis 2010 verheiratet und ist seit Oktober 2010 verwitwet. Heißt er ist immer auf 1 gelaufen. Dieses Jahr hätte er ja dann theoretisch auf Kl. 2 wechseln müssen...

da wir aber jetzt zusammenleben, kann er dann nicht 1 lassen ohne das er Rückzahlungen bekommt und ich müsste dann ja nächstes Jahr bzw. jetzt auch wieder in die 1 wechseln, oder????

ich muss nachfragen.. ab wann hat er die kl. 1 ? im jahr nach der verwitwerung hat er noch anspruch auf die kl, die er vorher hatte.. bei heirat entweder 3/5 oder 4/4 (ehepartner ) oder waren sie vorher getrennt ? waren kinder vorhanden, wenn ja, müssen sie bei der mutter gelebt haben, wenn er 1 hatte..

man kann kl. 2 nur haben, wenn man allein lebt und kinder hat. ( oder unter 2 jahren zusammen lebt )
 
ich steh weiterhin auf dem Schlauch, Rosi, weil meine Frage kann ja eigentlich nur Akim beantworten, denn nur sie weiß, ob sie den Anspruch auf die sechs Jahre Unterhaltsvorschuß schon aufgebraucht hat (ich weiß net mal, wie alt das Kind ist, ich meine nur es wär ein Mädel gewesen...)
 
Ich versuchE auf jeden einzelnd einzugehen. Bin aber mit dem Handy on, das ist kompliziert:rolleyes:

Beim Jugendamt habe ich eine Beistandschaft. Ob die einen Titel erwirkt haben, weiß ich gar nicht:verwirrt: es hieß, dass die sich dahinter klemmen, dass er zahlt.... Hm, da sollte ich mal anrufen....

Unterhaltsvorschuss bekomme ich.

Dass ich das ganze Kind bei der ESt-Erklärung angeben kann, wusste ich auch nicht. Geht das auch rückwirkend? Ich muss 2011 nämlich auch noch abgeben. (verlängerte Frist) Auch das werd ich mal erfragen.

Fahrtkosten direkt auf der LSt.-Karte eintragen lassen, hat mir mein Chef auch geraten. Da Ruf ich morgen mal beim FA an, was die brauchen/wie das abläuft.

Kinderzuschlag hab ich jetz mal vorsorglich ausrechnen lassen: 10,00 €
Wohngeld: 7,00 €

Wenn ich denn dann tatsächlich eine Gehaltserhöhung bekomme, fällt das aber weg.

Ratenzahlungen habe ich GsD keine.

Zu meinem Tonfall/Schreibstil:
Ja, das ist ein Scheachpunkt bei mir. Eine Kollegin, aus einer anderen Niederlassung, mit der ich über Monate nur Schriftverkehr hatte, meinte während unseres ersten geneinsamen Telefonats: Sie sind ja doch nett! Ihre Schreiben klingen immer sehr ruppig.:uhh:
Hängt vielleicht auch mit meiner Arbeit zusammen. Vielleicht liegts auch daran, dass ich auch ohne Gehaltserhöhung nicht den Fugenkitt aus den Fenstern popeln muss.;)
 
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