München Rottweiler reißt sich los und verletzt Bub (3) schwer

  • 7. Mai 2024
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Hi Podifan ... hast du hier schon mal geguckt?
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Liest sich so, als ob sich der Hund nur allein wegen dem Jungen losgerissen hätte, um ihn zu verletzen...

Wie kams dazu?
Kind hockt iwo & spielt ... Hund sieht Kind & rastet aus??

Laut Artikel, muss er ja wirklich derb am Jungen "getobt" haben ... :(
Der Kleine hat bestimmt nen "Schaden" ( keineswegs böse gemeint ) erst mal weg
Großer Hund hängt an seinem Beinchen - lässt nicht mehr los - Passant greift mit Spray & Stock ein ... Horrorszenario schlechthin ...

Illegal nach D ... :( wie kommt man darauf? - Vorfall ist 2 Wochen her, aber man weiß es noch nicht ... Hätte man nicht dann erst über die vill eventuelle illegale Einfuhr berichten können, wenn man das auch mit Sicherheit wüsste? - Absicht? ...
 
Illegal nach D ... :( wie kommt man darauf? - Vorfall ist 2 Wochen her, aber man weiß es noch nicht ... Hätte man nicht dann erst über die vill eventuelle illegale Einfuhr berichten können, wenn man das auch mit Sicherheit wüsste? - Absicht? ...

Zitat aus der obigen Quelle:
Da der Hund eine in Deutschland verbotene Kupierung hatte, besteht auch der Verdacht einer illegalen Einfuhr des Hundes.
 
@Lana:
Danke schön :)

Zitat von deiner Quelle:
"... Da der Hund eine in Deutschland verbotene Kupierung hatte, besteht auch der Verdacht einer illegalen Einfuhr des Hundes. ..." Zitatende.

Es ist aber erlaubt, Hunde welche in D geboren sind, im Ausland kopieren zu lassen.
Also doch Absicht - um auf "illegale" Einfuhren zu verweisen??

Hund lief also auf eine Gruppe spielender Kinder zu bzw zu einer Gruppe hin.
Er hat sich dafür extra losgerissen ... um "nur" hinzulaufen ( Neugier / Affinität zu Kids )... oder um sich ein Kind dort auszusuchen und zu verletzen?

Oje ... und wieder machen sich noch viel, viel mehr Fragen in meinem Kopf breit ... LG
 
Illegal nach D ... :( wie kommt man darauf? - Vorfall ist 2 Wochen her, aber man weiß es noch nicht ... Hätte man nicht dann erst über die vill eventuelle illegale Einfuhr berichten können, wenn man das auch mit Sicherheit wüsste? - Absicht? ...

Zitat aus der obigen Quelle:
Da der Hund eine in Deutschland verbotene Kupierung hatte, besteht auch der Verdacht einer illegalen Einfuhr des Hundes.

überschnitten ;)
 
Na doch - du darfst sie eben nur nicht wieder nach D mitbringen sondern musst sie im Ausland lassen:p

:crazy: Stimmt.

Mich wundert es trotzdem, dass man das nun überprüft, wieso der Hund kupiert ist. Schlecht finde ich das nicht.
 
ende.

Es ist aber erlaubt, Hunde welche in D geboren sind, im Ausland kopieren zu lassen.

Nein.

Na doch - du darfst sie eben nur nicht wieder nach D mitbringen sondern musst sie im Ausland lassen:p


Wobei hier auch ein Notboxer aus dem Ausland rumläuft, der kupiert ist und der arme Besitzer erklärt erstmal jedem, dass er den Hund so bekommen hat.

An Hunde aus dem Tierschutz dachte ich auch gerade.
Hier läuft auch ein kupierter Rottweiler rum.
Hab den Halter aber noch nicht fragen können woher er kommt.
 
Warum darf man keine kupierten Hunde einführen? Wenn ich, nur mal angenommen, einen Rotti hätte und mit dem in Italien urlauben würe könnte ich ihn doch dort kupieren lassen (sofern es dort erlaubt ist)und wieder mit nach Hause nehmen, oder? Rein theoretisch...?
 
Ist vielleicht ne Altersfrage?

Vielleicht hätte man auch mit nem kupierten Tierschutzwelpen Probleme?

Wobei mal im ernst: ich zweifle daran, dass sowas wirklich kontrolliert wird - dafür laufen hier zu viele kupierte junge Hunde rum.
Die können nicht alle aus dem Tierschutz kommen...
 
Warum darf man keine kupierten Hunde einführen? Wenn ich, nur mal angenommen, einen Rotti hätte und mit dem in Italien urlauben würe könnte ich ihn doch dort kupieren lassen (sofern es dort erlaubt ist)und wieder mit nach Hause nehmen, oder? Rein theoretisch...?

Soweit ich weiß eben nicht, ansonsten wäre ja auch das Kupierverbot fürn Pobbes - jemand der bereit ist seinen Hund zu verstümmeln lässt sich von ein paar Stunden Fahrt nicht aufhalten:sauer:

hab auf die Schnelle nur das hier gefunden:

"Wer einem Hund in einem Land kupieren lässt ,indem das noch erlaubt ist macht sich ebenfalls strafbar nach deutschem Recht.

Wer also einen kupierten Hund im Ausland kauft,gibt der Amputation stillschweigend sein Einverständnis und kann in Deutschland belangt werden.

In einigen Ländern Europas so in den Niederlanden und der Schweiz ist die Einfuhr kupierter Hunde verboten und ebenfalls strafbar.

Wer in Deutschland einen nach 1999 geborenen Kupierten Hund Führt muss den Nachweis erbringen das er in keiner Form an dieser Aktion beteiligt war,wo der Hund herkommt,und von wem der Eingriff durchgeführt wurde.

Wenn also deine Bekannte mit diesem Hund von einem Tierschützer angezeigt wird dann muss sie diese Dinge belegen;
Beweist man ihr das sie mit dem Kupieren einverstanden war ,drohen Geldstrafen bis 30000 Euro."
( )
 
ende.

Es ist aber erlaubt, Hunde welche in D geboren sind, im Ausland kopieren zu lassen.

Nein.

Sry, sry, sry ... mein Fehler !!!
Die Hundis die im Ausland schon kupiert SIND - dürfen nach D einreisen / importiert werden ... Entschuldigung, wegen des Fehlers ... :rotwerd:

Nachtrag:
In meinem ersten Post meinte ich natürlich k-U-piert - nicht k-O-piert ... *schnell-weg-hier-peinlich* :D
 
ende.

Es ist aber erlaubt, Hunde welche in D geboren sind, im Ausland kopieren zu lassen.

Nein.

Sry, sry, sry ... mein Fehler !!!
Die Hundis die im Ausland schon kupiert SIND - dürfen nach D einreisen / importiert werden ... Entschuldigung, wegen des Fehlers ... :rotwerd:

Nachtrag:
In meinem ersten Post meinte ich natürlich k-U-piert - nicht k-O-piert ... *schnell-weg-hier-peinlich* :D


Soweit ich weiß gilt auch das eher beschränkt - ich glaube nicht, dass es erlaubt ist einen kupierten Welpen einzuführen, weil du dann "Auftraggeber" bist
 

Sry, sry, sry ... mein Fehler !!!
Die Hundis die im Ausland schon kupiert SIND - dürfen nach D einreisen / importiert werden ... Entschuldigung, wegen des Fehlers ... :rotwerd:

Nachtrag:
In meinem ersten Post meinte ich natürlich k-U-piert - nicht k-O-piert ... *schnell-weg-hier-peinlich* :D


Soweit ich weiß gilt auch das eher beschränkt - ich glaube nicht, dass es erlaubt ist einen kupierten Welpen einzuführen, weil du dann "Auftraggeber" bist

In diesem Fall, meinte ich ( nicht wie in meinem ersten Post ) erwachsene Hunde.

Wie würde es mit kupierten Welpis vom TS aussehen? - dürften die einreisen?LG
 
Amtsgerichts Neunkirchen (Az.: 19.536/93)

"Das Kupieren der Ohren eines Dobermanns fügt dem Tier langanhaltende
Schmerzen zu, die nicht auf einem vernünftigen Grund beruhen. Die Maßnahme ist deshalb tierschutzwidrig und strafbar. Dies gilt auch dann, wenn der Eingriff an den
Ohren nicht in Deutschland, sondern im Ausland vorgenommen wurde, wo dies
erlaubt ist. Denn wer seinen Hund nur deshalb kurzfristig ins Ausland bringt, um dort
die Ohren kupieren zu lassen, macht sich strafbar, weil der Hund die Schmerzen
nicht nur unmittelbar beim Eingriff hat.
Diese Schmerzen dauern vielmehr noch
mehrere Wochen während der Nachbehandlung (2-4 Wochen ) an. Ein vernünftiger
Grund für das Kupieren der Ohren liegt im Sinne des Tierschutzgesetzes nicht vor."

Entsprechend darf man auch keinen kupierten Welpen nach D einführen, wenn die Wunden noch nicht verheilt sind und die Wahrscheinlichkeit besteht, dass er noch Schmerzen hat.

Nur ist das IMHO dann keine illegale Einfuhr, sondern "nur" ein Verstoß gegen das TierSchG, oder?
 
Dieser Kupiermist sollte WELTWEIT verboten werden....., aber das ist OT....

Ich hoffe, dass sich der Junge schnellstmöglich erholt und der Sachverhalt weiter geklärt wird.

Das sind mal wieder Schlagzeilen die keiner braucht.
 
.........................

Wer in Deutschland einen nach 1999 geborenen Kupierten Hund Führt muss den Nachweis erbringen das er in keiner Form an dieser Aktion beteiligt war,wo der Hund herkommt,und von wem der Eingriff durchgeführt wurde.

Wenn also deine Bekannte mit diesem Hund von einem Tierschützer angezeigt wird dann muss sie diese Dinge belegen;
Beweist man ihr das sie mit dem Kupieren einverstanden war ,drohen Geldstrafen bis 30000 Euro."
( )

Aber wie will man beweisen, dass man nicht daran beteiligt war, dass ein Hund im Ausland kupiert wurde, bzw. wie will man beweisen, dass man es nicht war.

Über einen Mittelsmann gebe ich z.b. einen kupierten Hund "in Auftrag".
Lasse ihn mir bringen oder hole ihn, wenn es geht unter dem Deckmantel des Tierschutzes und wenn dann nachgeforscht wird kann man den "Züchter" oder so fragen, und der bestätigt, dass ich nichts mit dem Kupieren zu tun habe.

Uuups, in mir steckt ziemlich viel kriminelle Energie!:rotwerd:
 
Ich würde vermuten, die Tatsache, dass der Rotti kupiert ist, ist ein Indiz dafür, dass er aus dem Ausland stammt und gegen das "Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland" verstoßen wurde.
Der Rottweiler ist in Bayern eine Liste-2-Hund, bei welchem die Gefährlichkeit (widerlegbar) vermutet wird.

Das Hundeverbringungsgesetz sagt in § 2 Abs. 1 Satz 2:
"Hunde der Rassen Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier, Bullterrier sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden dürfen nicht in das Inland eingeführt oder verbracht werden. Hunde weiterer Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden, für die nach den Vorschriften des Landes, in dem der Hund ständig gehalten werden soll, eine Gefährlichkeit vermutet wird, dürfen aus dem Ausland nicht in dieses Land eingeführt oder verbracht werden."

Und ergänzend dazu die Hundeverbringungsverordnung § 2 Abs. 4:

Gefährliche Hunde im Sinne des § 2 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes dürfen zum Zweck des ständigen Haltens in das Inland verbracht oder eingeführt werden, wenn die Begleitperson nachweist, dass die Hunde berechtigt in einem Land gehalten werden dürfen.
 
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