och Leute, bringt doch nicht alles durcheinander
-kupierten Hund im Ausland kaufen und Einführen (mit Kupierbescheinigung und in einem Land, wo das Kupieren erlaubt ist) ist NICHT VERBOTEN oder strafbar. Ausser die Wundränder sind noch offen, dann verstößt derjenige gegen das TS-Gesetz...
-Hund in D kaufen, im Ausland kupieren und wieder zurück nach Deutschland ist strafbar.
-kupierten Hund im Ausland kaufen und Einführen (mit Kupierbescheinigung und in einem Land, wo das Kupieren erlaubt ist) ist NICHT VERBOTEN oder strafbar. Ausser die Wundränder sind noch offen, dann verstößt derjenige gegen das TS-Gesetz...
-Hund in D kaufen, im Ausland kupieren und wieder zurück nach Deutschland ist strafbar.