Polizist schlägt gefesselte Frau krankenhausreif...

Lana schrieb:
Ich will hier gar keinen Krieg führen, sorry für die "Verschwörungstheorien". Aber mich würde ehrlich interessieren warum sich diese Annahme aufdrängt?

Es steht doch z.B. im verlinkten Artikel, dass das Präsidium den Vorfall nicht gemeldet hat.

Da finde ich es jetzt nicht so sonderlich abwegig, dass man auf den Gedanken kommen kann, dass die ganze Sache ohne "Medienrummel" ggf. unter den Teppich gekehrt worden wäre - bzw. dies sehr intensiv versucht worden wäre.

Und wäre es dann nicht auch möglich gewesen, dass die Staatsanwaltschaft ohne "Medienrummel" das Verfahren wegen mangelndem öffentlichem Interesse eingestellt hätte? Ich kenne da die genauen juristischen Abläufe und Voraussetzungen nicht. Ist aber ein Gedanke, der mir als Laie direkt kommt.

By the way:

private joker schrieb:
und des bringt uns wieder zur frage: wer überwacht die wächert?

Sollte eben das nicht eigentlich auch Aufgabe der Presse sein?

Alles in allem sehe ich es aber tatsächlich als Punkt für den Rechtsstaat, dass die Staatsanwaltschaft in diesem Fall ermittelt. Aber ein bisschen gruselig finde ich es schon, dass es innerbehördlich scheinbar nicht geklappt hat, die Sache genauer zu prüfen und ggf. Konsequenzen zu ziehen.
 
  • 29. April 2024
  • #Anzeige
Hi helki ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 24 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Lana schrieb:
Das ist rechtlich sicher okay, dass es natürlich etwas von "wir haben dich auf dem Kieker" hat, will ich gar nicht bestreiten. Aber für das Verfahren gegen den Polizisten ändert das ja nichts. Selbst wenn sie mit diesen Ermittlungen herausgefunden hätten, dass die Frau Unmengen an Drogen konsumiert und auch zur Tatzeit zugedröhnt war, hätte das im Verfahren gegen den Polizeibeamten nichts Gutes für ihn bedeutet. Dass die Frau ein wenig "ausgerastet" ist, bestreitet sie ja nicht. Insofern kann man ihre Glaubwürdigkeit damit nicht erschüttern. Dagegen ist das Notwehrrecht (auf das sich der Polizist ja beruft) bei erkennbar schuldlos Handelnden nicht unerheblich eingeschränkt.

Vielleicht schaue ich ja zu viel Tatort...

Aber hätte man vielleicht so versuchen können, ein Zurückziehen der Anzeige durch die Betroffene zu erwirken? Oder sie eben als unglaubwürdig hinzustellen? Im Sinne von "das Wort einer Drogenkonsumentin gegen das Wort mehrerer Beamter"? So dass eben ihre Darstellung der Vorgänge letztendlich weniger Gewicht hätte?
 
Lana schrieb:
Das ist rechtlich sicher okay, dass es natürlich etwas von "wir haben dich auf dem Kieker" hat, will ich gar nicht bestreiten. Aber für das Verfahren gegen den Polizisten ändert das ja nichts. Selbst wenn sie mit diesen Ermittlungen herausgefunden hätten, dass die Frau Unmengen an Drogen konsumiert und auch zur Tatzeit zugedröhnt war, hätte das im Verfahren gegen den Polizeibeamten nichts Gutes für ihn bedeutet. Dass die Frau ein wenig "ausgerastet" ist, bestreitet sie ja nicht. Insofern kann man ihre Glaubwürdigkeit damit nicht erschüttern. Dagegen ist das Notwehrrecht (auf das sich der Polizist ja beruft) bei erkennbar schuldlos Handelnden nicht unerheblich eingeschränkt.

Vielleicht schaue ich ja zu viel Tatort...

Aber hätte man vielleicht so versuchen können, ein Zurückziehen der Anzeige durch die Betroffene zu erwirken? Oder sie eben als unglaubwürdig hinzustellen? Im Sinne von "das Wort einer Drogenkonsumentin gegen das Wort mehrerer Beamter"? So dass eben ihre Darstellung der Vorgänge letztendlich weniger Gewicht hätte?

Das ist für mich so sicher, wie das Amen in der Kirche. Von "bewusst Denunzieren" war in den Artikeln mehrfach die Rede - als genau solches empfinde ich das auch. Da kann man mit dem Stock dran fühlen ... :unsicher:

Edit: Im Gesamten danke Helki für die Zusammenfassung.
 
Es steht doch z.B. im verlinkten Artikel, dass das Präsidium den Vorfall nicht gemeldet hat.


Es hätte ihr ja ohne Weiteres freigestanden, Anzeige zu erstatten. Bei einer anderen Dienststelle, bei der Staatsanwaltschaft direkt oder durch einen Anwalt, wenn sie sich alleine nicht traute. Die Polizei MUSS dann ermitteln.
Der Satz liest sich für mich so, als hätte die Polizei halt nicht "von Amts wegen" ein Verfahren gegen den Beamten eingeleitet, vielleicht weil man, nach der Aktion, alles (also z.B. auch den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) fallen lassen wollte?


Da finde ich es jetzt nicht so sonderlich abwegig, dass man auf den Gedanken kommen kann, dass die ganze Sache ohne "Medienrummel" ggf. unter den Teppich gekehrt worden wäre - bzw. dies sehr intensiv versucht worden wäre.

Das läge dann aber auch am Opfer, welches keine Anzeige erstattet.
Wenn eine solche vorliegt, ermittelt die Staatsanwaltschaft auch!

Und wäre es dann nicht auch möglich gewesen, dass die Staatsanwaltschaft ohne "Medienrummel" das Verfahren wegen mangelndem öffentlichem Interesse eingestellt hätte?

Möglich wäre eine Einstellung wegen mangelndem öffentlichen Interesse eher nicht. Wenn ein Polizist im Dienst jemanden in Ausübung seines Berufes schlägt, geht das die Allgemeinheit immer etwas an.
Denkbar wäre eventuell eine Einstellung nach § 153a StPO ( ), hier wird das bestehende öffentliche Interesse durch eine "Gegenleistung" (z.B Schadenseratzleistungen) des Beschuldigten beseitigt. Das ist übrigens immer noch denkbar. Da hilft dann auch kein Presserummel. Es ist aber bei der Sachlage eher unwahrscheinlich und wäre das auch ohne Medien, denn die Verletzungen waren ja nicht ohne, ebenso der Tathergang.


Aber hätte man vielleicht so versuchen können, ein Zurückziehen der Anzeige durch die Betroffene zu erwirken?

Nein, das hätte man nicht. Bzw. es hätte nichts gebracht. Die Körperverletzung im Amt ist KEIN Antragsdelikt, sondern ein Offizialdelikt, wenn das Verfahren läuft, dann läuft es. Das Opfer hat nicht mehr die Möglichkeit es "aufzuhalten", indem es die Anzeige zurückzieht.


Oder sie eben als unglaubwürdig hinzustellen? Im Sinne von "das Wort einer Drogenkonsumentin gegen das Wort mehrerer Beamter"? So dass eben ihre Darstellung der Vorgänge letztendlich weniger Gewicht hätte?

Das natürlich. Aber ... im konkreten Fall nützt das doch nix? Es gibt ja nicht die eine Version im Sinne von "die Polizisten haben mich grundlos mitgenommen, gefesselt und einer hat mich geschlagen" und die andere Version "die Frau hat randaliert, alle beschimpft und geschlagen, hat sich losgerissen und wollte auf mich los, da hab ich einmal zugeschlagen", wo man vielleicht sagen könnte, okaaaay wir glauben dem Polizisten, weil er so viel glaubwürdiger ist.
Hier gibt doch nur die eine Version, die (den Tatsachen nach) nur in Kleinigkeiten abweicht und halt rechtlich unterschiedlich bewertet wird. Auf die Glaubwürdigkeit der Personen kommt es daher nicht vordergründig an.

Und was heißt hier: "gegen das Wort mehrer Beamten"? Das tönt schon wieder so nach "eine Krähe hackt der anderen...", aber das ist doch hier überhaupt nicht der Fall?! Wenn die anderen Polizisten diesen einen hätten decken wollen, dann hätte man doch doch einfach gesagt, sie wurde ruhiger, wir haben losgelassen und dann ist sie auf den Erstbesten los und er hat sich gewehrt? Aber das ist hier ja nicht passiert, einer der anwesenden Polizisten hat ja sogar einen Vermerk über das Geschehen geschrieben.
 
Lana schrieb:
Nein, das hätte man nicht. Bzw. es hätte nichts gebracht. Die Körperverletzung im Amt ist KEIN Antragsdelikt, sondern ein Offizialdelikt, wenn das Verfahren läuft, dann läuft es. Das Opfer hat nicht mehr die Möglichkeit es "aufzuhalten", indem es die Anzeige zurückzieht.

Danke. Wieder was dazugelernt.


Lana schrieb:
Hier gibt doch nur die eine Version, die (den Tatsachen nach) nur in Kleinigkeiten abweicht und halt rechtlich unterschiedlich bewertet wird. Auf die Glaubwürdigkeit der Personen kommt es daher nicht vordergründig an.

Aber ein eventueller Drogenkonsum könnte doch durchaus eine Rolle spielen. Hier im Fred (ich glaube, es war hier - andernfalls habe ich das anderswo im Netz gelesen) wurden doch auch Stimmen laut, die meinten, dass jemand im Drogenrausch ja ggf. normal nicht aufzuhalten sei, weil er nix mitbekommt (ggf. weniger schmerzempfindlich ist) o.Ä. und der Polizist dann womöglich gar nicht anders konnte, als eine im Drogenrausch randalierende Person mittels Faustschlag zu stoppen. Was dann ja den Beamten bei der Beurteilung der Situation quasi entlasten könnte, oder?


Lana schrieb:
Und was heißt hier: "gegen das Wort mehrer Beamten"? Das tönt schon wieder so nach "eine Krähe hackt der anderen...", aber das ist doch hier überhaupt nicht der Fall?!

Nein, so meinte ich das nicht. Aber ich könnte mir halt vorstellen, dass bei einer Verhandlung die Glaubwürdigkeit einer Drogen konsumierenden Person einfach als weniger hoch eingestuft werden könnte als die Glaubwürdigkeit von Polizeibeamten (gegen die bislang offenbar nichts Formelles vorlag). Und dass die Glaubwürdigkeit der Betroffenen, so sie nicht als ständig Drogen konsumierende Person gilt, in der Verhandlung einfach höher eingestuft werden könnte.
 
Lana schrieb:
Möglich wäre eine Einstellung wegen mangelndem öffentlichen Interesse eher nicht. Wenn ein Polizist im Dienst jemanden in Ausübung seines Berufes schlägt, geht das die Allgemeinheit immer etwas an.

Gilt das auch, wenn der Schlag/die Schläge als Notwehr eingestuft wird/werden?

Wenn jetzt z.B. die Staatsanwaltschaft auf der Basis der Erklärungen der Polizisten/deren Vorgesetzten/der Polizeibehörde zu dem Schluss gekommen wäre, es sei Notwehr gewesen? Wäre dann auch ermittelt worden? Oder hat die Staatsanwaltschaft in so einem Fall nicht die Möglichkeit dazu, das vor dem Verfahren als Notwehr einzustufen?

Die Fragen mögen sich blöd anhören, aber ich kenne die Abläufe da wirklich nicht so genau.
 
Lana schrieb:
Hier gibt doch nur die eine Version, die (den Tatsachen nach) nur in Kleinigkeiten abweicht und halt rechtlich unterschiedlich bewertet wird. Auf die Glaubwürdigkeit der Personen kommt es daher nicht vordergründig an.

Aber ein eventueller Drogenkonsum könnte doch durchaus eine Rolle spielen. Hier im Fred (ich glaube, es war hier - andernfalls habe ich das anderswo im Netz gelesen) wurden doch auch Stimmen laut, die meinten, dass jemand im Drogenrausch ja ggf. normal nicht aufzuhalten sei, weil er nix mitbekommt (ggf. weniger schmerzempfindlich ist) o.Ä. und der Polizist dann womöglich gar nicht anders konnte, als eine im Drogenrausch randalierende Person mittels Faustschlag zu stoppen. Was dann ja den Beamten bei der Beurteilung der Situation quasi entlasten könnte, oder?

Ist jemand, der von zig Polizisten umringt und auf einem Tisch fixiert ist, nicht gebändigt? Und ob es ihn entlasten würde? Auch das eher nicht. Folge wäre nämlich die Einschränkung des Notwehrrechts (Angriff von erkennbar schuldlos Handelnden:(
Ausweichen, wenn möglich. Ist ein Ausweichen nicht möglich, darf man sich selbst schützen, nur wenn das nicht möglich ist, darf aktiv gegen den Anderen vorgegangen werden. Solche Einschränkungen hast du bei der "normalen" Notwehr nicht, da ist z.B. Ausweichen kein milderes Mittel ("das Recht braucht dem Unrecht nicht zu weichen"). Die Drogenargumenation kann also nach hinten losgehen.


helki schrieb:
Nein, so meinte ich das nicht. Aber ich könnte mir halt vorstellen, dass bei einer Verhandlung die Glaubwürdigkeit einer Drogen konsumierenden Person einfach als weniger hoch eingestuft werden könnte als die Glaubwürdigkeit von Polizeibeamten (gegen die bislang offenbar nichts Formelles vorlag). Und dass die Glaubwürdigkeit der Betroffenen, so sie nicht als ständig Drogen konsumierende Person gilt, in der Verhandlung einfach höher eingestuft werden könnte.

Das ist natürlich alles möglich. Ich sehe halt die "großen" Auswirkungen auf den Fall nicht. Die Fakten liegen doch bereits auf dem Tisch.

Lana schrieb:
Möglich wäre eine Einstellung wegen mangelndem öffentlichen Interesse eher nicht. Wenn ein Polizist im Dienst jemanden in Ausübung seines Berufes schlägt, geht das die Allgemeinheit immer etwas an.

Gilt das auch, wenn der Schlag/die Schläge als Notwehr eingestuft wird/werden?

Nein, dafür natürlich nicht.
Wenn die Staatsanwaltschaft von einer klaren Notwehr ausgeht, dann stellt sie das Verfahren mangels Tatverdacht nach § 170 II StPO ein. Anklage darf sie nur erheben, wenn die Verurteilung des Beschuldigten wahrscheinlich ist.
Allerdings darf sie natürlich nicht willkürlich von Notwehr ausgehen.

Wenn jetzt z.B. die Staatsanwaltschaft auf der Basis der Erklärungen der Polizisten/deren Vorgesetzten/der Polizeibehörde zu dem Schluss gekommen wäre, es sei Notwehr gewesen? Wäre dann auch ermittelt worden? Oder hat die Staatsanwaltschaft in so einem Fall nicht die Möglichkeit dazu, das vor dem Verfahren als Notwehr einzustufen?

Also die Vorgehensweise ist so, dass die Polizei einen Sachverhalt ermittelt. Der Staatsanwalt bekommt den ausermittelten Fall auf den Tisch, liest sich die drei Leitz-Ordner durch und wenn er der Meinung ist, das reicht nicht, beantragt er "Nachermittlungen", also z.B. dass ein Zeuge nochmal vernommen werden soll und mit den Fragen x und y konfrontiert wird. Oder der Staatsanwalt vernimmt einen Zeugen selbst. Oder es werden noch Gutachten (medizinisch, psychologisch, spurentechnisch) in Auftrag gegeben. Wenn dann alles zusammen ist, entscheidet der Staatsanwalt, ob er anklagt oder einstellt.
Dann prüft der Richter im Zwischenverfahren, ob er die Anklage zulässt und das Hauptverfahren eröffnet. Der Richter kann die Eröffnung des Hauptverfahrens ablehnen, wenn er aufgrund einer klaren Notwehrsituation keine Verurteilungswahrscheinlichkeit sieht.
Erst wenn das Hauptverfahren eröffnet ist, kommt es zu einer Hauptverhandlung, wie wir es aus dem Fernsehen kennen.

Ob die Staatsanwaltschaft das hier als Notwehr oder Notwehrexzess (= rechtswidriges, aber entschuldigtes Handeln und deshalb straffrei) hätte einstufen können, kann ich nicht sagen, da ich die Akten nicht kenne ;)
 
@Lana: Danke, für deien geduldigen und sachlichen Ausführungen.

Wenn die Staatsanwaltschaft von einer klaren Notwehr ausgeht, dann stellt sie das Verfahren mangels Tatverdacht nach § 170 II StPO ein. Anklage darf sie nur erheben, wenn die Verurteilung des Beschuldigten wahrscheinlich ist.
Allerdings darf sie natürlich nicht willkürlich von Notwehr ausgehen.

Womit wir dann eben doch wieder bei der Frage wären, ob die Staatsanwaltschaft bei weniger öffentlicher Berichterstattung ggf. eher dazu hätte neigen können, die Situation als Notwehr einzustufen (allerdings nicht wegen mangelndem öffentlichem Interesse, wie ich jetzt hier gelernt habe).

Ich bin da nach wie vor ein bisschen skeptisch.
 
@Lana: Danke, für deien geduldigen und sachlichen Ausführungen.

Wenn die Staatsanwaltschaft von einer klaren Notwehr ausgeht, dann stellt sie das Verfahren mangels Tatverdacht nach § 170 II StPO ein. Anklage darf sie nur erheben, wenn die Verurteilung des Beschuldigten wahrscheinlich ist.
Allerdings darf sie natürlich nicht willkürlich von Notwehr ausgehen.

Womit wir dann eben doch wieder bei der Frage wären, ob die Staatsanwaltschaft bei weniger öffentlicher Berichterstattung ggf. eher dazu hätte neigen können, die Situation als Notwehr einzustufen (allerdings nicht wegen mangelndem öffentlichem Interesse, wie ich jetzt hier gelernt habe).

Ich bin da nach wie vor ein bisschen skeptisch.

Also das glaube ich nicht. Hier ist die Notwehr nicht so wirklich nahe liegend ... nicht völlig unmöglich, aber schon sehr, sehr schwierig. Eventuell käme ein Notwehrexzess in Frage, aber auch das ist fraglich. Und die Staatsanwälte die ich kenne, sind schon von sich und ihrer rechtlichen Beurteilungsgabe überzeugt und lassen sich nicht so leicht von den Medien hinsichtlich ihrer Rechtsanwendung manipulieren.
Die Fälle, die imho "kritisch" sind, sind eher Handgemenge in denen niemand gefesselt ist und in denen streitig ist, wer "angefangen" hat. Das sind im Normalfall nicht die Polizisten, aber wenn sie es doch waren, wird es sicher schwierig.
Und es gibt natürlich vereinzelt sicher auch solche Fälle:
Für Befremden im Gerichtssaal sorgten die Aussagen der am Einsatz beteiligten jungen Polizisten. Keiner von ihnen wollte sich an Details des Geschehens auf der Wiesn-Wache erinnern können.

Aber das sind Ausnahmen.

Lustigerweise meinen viele Normalbürger die Polizei wäre vor Gericht "unantastbar", wohingegen viele Polizisten sich immer "mit einem Bein im Gefängnis" sehen, weil sie bei jeder Festnahme und jedem Eingreifen in eine Schlägerei oÄ damit rechnen müssen, dass sie angezeigt werden.
 
Wobei natürlich möglich ist, dass gerade der Presserummel dazu geführt hat, dass der Polizist sich (aus Strafverteidigersicht) vereilig (wohl zu seinem Nachteil) zur Sache eingelassen hat und dass das dann letztlich zur Anklage geführt hat.
Aber das wissen wir nicht.
 
gibt es denn seriöse zahlen, wie oft polizisten aus solchen gründen angezeigt werden und wie oft demgegenüber tatsächlich ermittlungen eingeleitet bzw. anklagen erhoben werden ? und vielleicht sogar auch, wie oft polizisten tatsächlich verurteilt werden ?
 
Eigentlich ist es doch eher ein Beweis für den Rechtsstaat?
Wenn wir in keinem Rechtsstaat leben würden, würde man in solchen Fällen niemals Anklage erheben.

es ist schon ein beweis für den rechtstaat, aber genauso dafür, das die vertreter dieses staates auch nur menschen sind...

und des bringt uns wieder zur frage: wer überwacht die wächert?

wo immer diese "wächter" auch sitzen, seis Legislative, Exekutive, Judikative od auch Medien....

Die Idee ist ja, dass sich die Gewalten gegenseitig kontrollieren.
Dass es keine umfassende Kontrolle des Einzelnen geben kann, liegt dagegen auf der Hand. Und natürlich sitzen überall nur Menschen. Hier lag es auch an den Kollegen des Polizisten, die Situation zu unterbrechen. Was, meiner Erinnerung nach, ja auch geschehen ist.

schon klar, soweit auch kein problem ;)

problematisch wirds nur, wenn zwischen den 3 gewalten eine zu enge verzahnung besteht, wie sie sich tlw. zwischen politik u justiz andeutet...

und problematisch kann es werden, wenn einzelne "wächter" zuviel wissen bekommen wie es bei einer umfassenden datenspeicherung der fall wäre...


private joker schrieb:
und des bringt uns wieder zur frage: wer überwacht die wächert?

Sollte eben das nicht eigentlich auch Aufgabe der Presse sein?

nach über 10 jahren als soka halter bin nicht mehr so von unvoreingenommenheit u objektivität der medien überzeut!
da könnte ich es mir durchaus vorstellen, das schon mal ein unschuldiger ans mediale kreuz genagelt wird wenn es der auflage dient :unsicher:

PS: so nebenbei stehen die medien ausserhalb der von lana angesprochenen gewaltenteilung, haben ihrerseits aber massiven einfluss auf politik u tlw auch justiz und sind selbst nahezu unantastbar (den dt presserat nimmt doch keiner mehr für voll)

wobei es auch mal interessant ist, die mehrheitseigner der größeren verlage anzugucken ;)


@gugl



straftaten im amt werden, soweit einzeln aufgeschlüsselt, auf seite 61 behandelt
 
immerhin.

wobei sich der richter das hier hätte klemmen können:

"Ich glaube dass Sie sauer waren, weil Sie angespuckt wurden." Das sei zwar menschlich verständlich, dennoch dürften nicht die Pferde so mit einem durchgehen.

wenn männer frauen schwer verletzen, ist das alles andere als "menschlich verständlich" (solange nicht ihr leben bedroht ist). und bei polizisten sowieso. die müssen ein anderes nervenkostüm haben als der durchschnitts-frauenschläger.
 
wenn männer frauen schwer verletzen, ist das alles andere als "menschlich verständlich" (solange nicht ihr leben bedroht ist). und bei polizisten sowieso. die müssen ein anderes nervenkostüm haben als der durchschnitts-frauenschläger.
Dankle, Gugl :zufrieden:
 
wenn männer frauen schwer verletzen, ist das alles andere als "menschlich verständlich" (solange nicht ihr leben bedroht ist). und bei polizisten sowieso. die müssen ein anderes nervenkostüm haben als der durchschnitts-frauenschläger.

:zufrieden:

Wobei ich das Urteil als einen Witz empfinde - der gehört aus dem Amt entfernt! Mindestens!
 
Es war ja auch keine Backpfeife, die man vielleicht aus Affekt hätte irgendwie rechtfertigen können. Das war ein Schlag mit voller Wucht der ziemliche Verletzungen hinterlassen hat. :(
 
Einige User sollten jetzt mal einen Augenblick innehalten und ihre eigenen Beiträge zum Thema nachlesen. Der Polizist bekam für sein Handeln 10 Monate Haft auf Bewährung und eine Geldauflage.

Ob der noch als Polizist arbeiten darf; ich hoffe nicht. Ein gutes Urteil gegen Polizeiwillkür und Brutalität. Bleibt zu hoffen, das all die prügelnden Kollegen das lesen und verstehen. Denn gerade in Bayern ist das ja kein Einzelfall.

 
für ein berufsverbot reicht die strafe nicht. da hätten (imho) mind. 16 monate rumkommen müssen, wie ich es gelesen habe.

und wir können wohl alle davon ausgehen, daß er die bewährung gut rumkriegt und dann wieder "schützen und helfen" darf. :)
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Polizist schlägt gefesselte Frau krankenhausreif...“ in der Kategorie „Off-Topic“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Pennylane
Für Nicht-Listenhunde gilt meines Wissens nach (soweit nicht anderes ausgeschildert) entweder Leine oder Maulkorb an Orten wie Parks, in der Fußgängerzone weiß ich es nicht. Für Listenhunde beides gleichzeitig. Das mit der Gasexplosion habe ich auch gehört, dass ihr der Zutritt zu einer...
Antworten
7
Aufrufe
955
Roli2190
Roli2190
S
Stimmt, nach einem wirklichen Angriff liest sich das nicht. Traurig für den Hund.
Antworten
7
Aufrufe
831
snowflake
S
Stinkstiefelchen
Einfach nur schlimm. Immer wieder. Fassungslos. Hoffentlich geht es der Frau bald besser und sie kann das Geschehen verarbeiten.
Antworten
14
Aufrufe
2K
marismeña
marismeña
T
Antworten
310
Aufrufe
25K
guglhupf
guglhupf
guglhupf
Antworten
6
Aufrufe
1K
snowflake
S
Zurück
Oben Unten