Ich mein, ist ja schon seltsam, dass beim Menschen die meisten Impfungen lebenslang oder 10 Jahre gültig sind und beim Tier das maximale, 3 jahre sind...
Ob noch Schutz vorhanden ist, sagt einem eine Titerbestimmung - falls man denn wirklich unsicher ist.
Ich möchte hier mal kurz, wegen @Private Joker`s Posting und Titerbestimmung, eine Frage einwerfen ...
Angenommen, mein nicht(mehr) nachgemimpfter Hund ( Grundimmunisierung vorhanden, 1-2 jährlich aufgefrischte TW-Impfungen auch ) hat sein letzte TW-Eintragung im Impfbuch, welche aber "verjährt" ist.
Würde in dem Falle nicht auch erst eine Titerbestimmung durchgeführt werden?
Oder sieht es dann so aus, dass wenn ein "ungeimpfter" Hund der Tollwut verdächtigt wird, dieser dann gleich TW-geimpft wird und/oder unter Beobachtung gestellt wird oder gleich getötet wird ? LG
Eine Titerbestimmung wird in der Tollwutverordnung in diesem Zusammenhang nicht erwähnt ... der Hund wird getötet ... basta