Kann denn in NRW das OA phänotypisch begutachten? Ich dachte das können bundesweit nur staatl. vereidigte Sachverständige?
Wenn die Geschichte so stimmt, dann gibt es meiner Meinung nach zwei (drei) Möglichkeiten, den Hund zu behalten:
- die Herkunft des Hundes angeben, Bilder der Eltern vorlegen und hoffen, dass das OA die Lüge mit dem Boxer nicht so übel nimmt. Das wäre meine erste Wahl, da wäre mir dann auch wurscht, ob die Züchter das wollen.
- den Hund von einem staatl vereidigten Sachverständigen phänotypisch begutachten lassen und hoffen, dass der den CC erkennt. Ich denke, wenn beide Eltern rassetypisch aussahen, dann wird ein Gutachter schon den Unterschied zwischen einem Staff und einem CC erkennen können. So müsste sie die Herkunft des Hundes nicht nennen, und müsste nicht mal zugeben, dass sie gelogen hat. Einfach Gutachten vorlegen und fertig. Das Risiko ist halt, ob der Rassegutachter das auch wirklich so sieht wie sie...
-umziehen nach Niedersachsen.