20/40 Hund soll möglicherweise als Listenhund eingestuft werden

lektto mal ne frage:

du hast einen mix angeblich nachweislich beide elternteile nicht listis.
a) warum einen elternteil mit falscher rasse angeben?
b) warum muss man die besitzer der elterntiere unter jeder bedingung in schutz nehmen wenn die hunde sogar beim oa angemeldet sind?
c) und warum sollte man sogar in erwägung ziehen in ein anderes bundesland zu ziehen?
also sorry mir erschließt sich das nicht.;)
 
  • 7. Mai 2024
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Hi kerstin 1 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Kann denn in NRW das OA phänotypisch begutachten? Ich dachte das können bundesweit nur staatl. vereidigte Sachverständige?

Das OA kann aber die Überprüfung anordnen... das meinte ich. Hab mich unglücklich ausgedrückt, entschuldige.

Im Fall der OEB hier vor Kurzem war es so, dass die TE den Hund bei der Anmeldung nebst Papieren beim O-Amt vorstellen musste, und ihn mit einem Jahr auch noch einmal vorstellen muss, damit dann entschieden werden kann, wie er eingestuft wird. Wenn ich es noch richtig im Kopf hatte, hieß es da dann, entweder gilt der Hund dann in den Augen des Sachbearbeiters als unproblematisch, oder es wird ein Rassegutachten angefordert.

(Dem kann man in so einem Fall natürlich mit einem eigenen Rassegutachten zuvorkommen, wenn der Hund das passende Alter hat).

Ob das so rechtens ist, weiß ich nicht, aber es ist immerhin ein aktuelles Beispiel dafür, wie es hier laufen kann.
 
lektto mal ne frage:

du hast einen mix angeblich nachweislich beide elternteile nicht listis.
a) warum einen elternteil mit falscher rasse angeben?

Keine Ahnung... ich bin nicht die TE.

Wenn wir davon ausgehen, dass die Geschichte stimmt... hat sie sich vielleicht tatsächlich bequatschen lassen, weil ihr irgendwer erzählt hat, letztlich würde der Welpe als Mix doch phänotypisch begutachtet, und mit einem Boxer sei sie auf der sicheren Seite?

Wenn der CC-Besitzer Papiere für seinen Hund vorlegen musste, bei der Anmeldung, kann es tatsächlich sein, dass im dortigen Ordnungsamt jemand sitzt, der CCs als Kampfhunde einordnet und gern mal querschießt... sodass sogar der CC-Besitzer selbst der TE gesagt haben könnte, dass sie den CC besser nicht erwähnt, weil der zuständige Sachbearbeiter sonst sofort ein Rassegutachen anfordern wird...

b) warum muss man die besitzer der elterntiere unter jeder bedingung in schutz nehmen wenn die hunde sogar beim oa angemeldet sind?

Vielleicht will sie ja eigentlich nur sich selbst in Schutz nehmen, weil es ihr peinlich ist, dass sie gelogen hat - oder weil ihr jemand gesteckt hat, dass sie im Fall der zweifelhaften Einstufung ihres Hundes ihre Zuverlässigkeit verliert, wenn sie gelogen hat?

c) und warum sollte man sogar in erwägung ziehen in ein anderes bundesland zu ziehen?

S.o.

Und weil man vielleicht hier im Forum quergelesen hat, dass das die "richtige" Antwort auf alle Fragen ist, wenn man in NRW einen Hund falsch angemeldet hat? - Aber eigentlich keinen Plan hat? ;)

Ich habe keine Ahnung, und eigentlich ist es mir auch ziemlich wumpe, ich kenn sie ja gar nicht. ;)

Nur ist nicht alles, was sie geschrieben hat, aus hiesiger Sicht so blödsinnig, wie es euch vielleicht vorkommt.
 
Kann denn in NRW das OA phänotypisch begutachten? Ich dachte das können bundesweit nur staatl. vereidigte Sachverständige?

Wenn die Geschichte so stimmt, dann gibt es meiner Meinung nach zwei (drei) Möglichkeiten, den Hund zu behalten:

- die Herkunft des Hundes angeben, Bilder der Eltern vorlegen und hoffen, dass das OA die Lüge mit dem Boxer nicht so übel nimmt. Das wäre meine erste Wahl, da wäre mir dann auch wurscht, ob die Züchter das wollen.
.

Wäre mir auch aber sowas von Wurscht.
Ich begreife auch nicht, warum diese "geschützt" werden müssen, was haben sie denn zu verstecken, wenn es doch die angegebenen Mixe sind und keine Staffs, Staffbulls, Bullis oder Pitbulls?

...
 
Hier bei uns kommt auch erst das Ordnungsamt zum Zuge.

Der Mitarbeiter des OA schaut sich bei Zweifeln den Hund/Welpen an und wenn er darin einen "Anlagehund" sieht, dann bekommt man die Auflage zum Gutachten.
Manchmal gestaffelt, eine Ersteinschätzung mit 6 Monaten und die Endeinschätzung mit 15 Monaten.
... oder man kann eben mit Papieren/Bildern die Herkunft/beteiligten Rassen einwandfrei nachweisen.

Sollte er von privat kommen und später als Anlagehund begutachtet werden, wird es sehr schwierig, denn private Anschaffung ist in NRW nicht erlaubt.
 
Ok, vielen Dank. So hatte ich das auch im Kopf. Dann würde ich mir - falls die Geschichte tatsächlich so stimmt - auch keinen Riesenkopf um das Gutachten machen. Ein Molosser x Franz. Bulldogge sieht ja wohl deutlich anders aus als ein Staff, und das sollte auch erkennbar sein.

Muss aber auch sagen, dass ich in diesem Fall wohl einfach die Herkunft des Hundes angeben würde und Schluss. Müsste denen ja auch bewusst sein, dass es bei ihrem "Unfallwurf" mit dieser Mischung möglicherweise Ärger geben kann.
 
Ich weiss nicht wo der Hund herkommt, aber von mir weiss ich, das es nicht ausgeschlossen ist, das in ein Wurf zwei verschiedene Väter gibt. Es ist selten, aber möglich. Mutter von Luna ist eindeutig Labrador, Bruder von ihr hat langes Fell sieht eher als ein Pullimix aus, Luna sieht aus wie ein Staffmix. Hier im Saarland ist sie kein Problem, ich denke aber in andere Bundesländer wäre es egal ob die Mutter eine Labradorhündin ist. Nach Phänotyp sieht sie aus wie ein Staffmix.Ich müsste dann sagen Mutter Labrador und Vater unbekannt, klingt bescheuert, aber es ist halt so.
 
Das kommt gar nicht so selten vor. Nur hat man früher behauptet, es sei nicht möglich.
 
Das Problem ist, laut Text, wenn ich den richtig verstehe, dass die TE beim O-Amt als Elterntiere einen Boxer und eine FB angegeben hat, weil ihr angeblich jemand dazu geraten hat, da CCs gern mal (fälschlich) den Listenhunden zugeordnet würden.

Dann las das O-Amt "Boxermix" und wurde hellhörig und verlangte für die Einstufung, einen Kaufvertrag und Fotos der Elterntiere zu sehen.

Die hätte die TE zwar, nur ist da ein CC drauf erwähnt bzw. abgebildet - es käme also heraus, dass sie mit dem Boxer gelogen hat.

Nun hat sie eventuell Angst, das O-Amt würde ihre Zuverlässigkeit anzweifeln, wenn das rauskommt, also würde sie den CC am liebsten nicht erwähnen, obwohl sie ihn belegen kann.

Warum auch immer.

Und das halbe hier aktive Forum glaubt nach dieser wüsten Geschichte, in Wahrheit sei der CC gar kein CC, sondern ein Staff, und sie wolle einen illegal angeschafften Listenhund "verschleiern". Denn sonst hätte sie keinen Grund, sich ins Hemd zu machen.

Was sein kann, oder auch nicht, denn wenn man die gesamte Hundegesetzgebung nicht wirklich überblickt, hat man rein theoretisch immer und ständig einen Grund, sich ins Hemd zu machen - oder könnte leicht einen finden, egal was andere Leute mit mehr Überblick meinen. :hallo:
 
Wenn die "elterntiere" keine papiere haben, oder es ein dermassen wilde mischung ist, wie hier im fred. Gehts doch um den phenotyp vom hund, und dann wars das, jenachdem wie der ausschaut.

Eine wilde geschichte jedenfalls.
 
Aber der Vater hat ja angeblich welche und ist eben auch korrekt angemeldet. Möglicherweise lässt sich in so einem Fall - also, wenn die Elterntiere bekannt sind und evtl. sogar dem O-Amt vorgestellt werden könnten - die phänotypische Einschätzung vermeiden.

Das ist aber ein Grund mehr, die korrekten Bilder der Elterntiere vorzulegen, kein Grund, es nicht zu tun...
 
Ich bin eher der aluhut traeger, wie beweisst man das das auf die bilder die elterntiere sind? Wie oft hat jemand ein paar hunden zuhause und die "nachwuchs" wird staendig aus polen angekarrt.
 
Wenn der Vater ein CC ist und die Mutter ein French Bully - Sorry, das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, so eine Mixtur. Umgekehrt vielleicht noch, aber ein 40-kg-Brocken, der eine kleine 10-kg-Hündin deckt? Und da sollen dann auch noch mehrere Welpen bei raus kommen? Die arme Hündin.

Gruß
tessa
 
Ich würde einen Anwalt konsultieren. Er kann Dir genau sagen, wie Du reagieren solltest.
LG Lio
 
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