Ich drück Dir mal die Daumen,das es vielleicht doch klappt
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ich habe nur anspruch auf LST kl. 2, wenn ich allein lebe und in keiner eheähnlichen Gemeinschaft.. zahlt der vater unterhalt, dann bekomme ich 0,5 kinder eingetragen, zahlt er nicht, dann kann ich das volle kind eintragen lassen..
Hast Du Deinen Anspruch auf Unterhaltsvorschuß bereits erschöpft? weil den gibt es ja gegen Antrag bei nicht zahlendem Erzeuger beim Jugendamt für sechs Jahre maximalich habe nur anspruch auf LST kl. 2, wenn ich allein lebe und in keiner eheähnlichen Gemeinschaft.. zahlt der vater unterhalt, dann bekomme ich 0,5 kinder eingetragen, zahlt er nicht, dann kann ich das volle kind eintragen lassen..
Ich hab "nur" 0,5 Kinder eingetragen und bekomme keinen Unterhalt. Um das volle Kind eingetragen zu bekommen, brauch ich die Zustimmung von ihm. Ähhhh ja..... Das wird nix.
ganz sicher... ich mache löhne.. zahlt der ex nicht, dann kann ich ihn gerichtlich zum übertrag des 0,5 kindes zwingen. hatte ich selber ..
Seid ihr euch mit LSt 2 sicher :gruebbel: Ich weiß das vor ein paar Jahrn mal über die Abschaffung diskutiert wurde : gruebbel:
Oh man bin ich lange aus dem Lohnbereich aus
Bei uns in BaWü wird eine Tagesmutter komplett vom JA übernommen,ohne den dir zustehenden Unterhalt hast du ein Recht auf den Kindergeldzuschlag,das allein können schon bis zu 150,-200,€ ausmachen
- ja klar geht der Unterhaltsvorschuß an die Mutter, wenn der Erzeuger net blecht, aber eben nur für maximal 6 Jahre@ biggy
mein sohn ist mittlerweile 19. den unterhaltsvorschuss habe ich bekommen, nichts destso trotz hat er nie gezahlt ( sich abgesetzt in die staaten ) ich habe damals Kl. 2 + 1 kind gehabt.
- ja klar geht der Unterhaltsvorschuß an die Mutter, wenn der Erzeuger net blecht, aber eben nur für maximal 6 Jahre@ biggy
mein sohn ist mittlerweile 19. den unterhaltsvorschuss habe ich bekommen, nichts destso trotz hat er nie gezahlt ( sich abgesetzt in die staaten ) ich habe damals Kl. 2 + 1 kind gehabt.
den Unterhaltsvorschuß gibt es ja gerade deshalb, WEIL ein Erzeuger nicht blecht und sollte der nie blechen, hat er halt auf Jahrzehnte ein "messer-wetzendes-Jugendamt" an den Fersen (zurecht meiner Meinung nach)
und Unterhaltsvorschuß hat nüscht mit Lohnsteuerklasse zu tun
der Hinweis mit dem "Kinderfreibetrag ganz beanspruchen über Steuererklärung" war von allem los gelöst, weil das definitiv immer geht bei nicht zahlendem Erzeuger
@rosi
jetzt muss ich mal gerade fragen...
Mein Freund und ich sind dieses Jahr im April zusammen gezogen.... er war bis 2010 verheiratet und ist seit Oktober 2010 verwitwet. Heißt er ist immer auf 1 gelaufen. Dieses Jahr hätte er ja dann theoretisch auf Kl. 2 wechseln müssen...
da wir aber jetzt zusammenleben, kann er dann nicht 1 lassen ohne das er Rückzahlungen bekommt und ich müsste dann ja nächstes Jahr bzw. jetzt auch wieder in die 1 wechseln, oder????