Original geschrieben von gina_uno
hi marion,
da muss ich einmal nachsehen wie das genau formuliert ist.-Ah ja, also: der American Staffordshire Terrier wird als "gefährlicher Hund" (sog. kampfhund) veranlagt...ALso muss ich wohl mal die Hundesteuersatzung der Gemeinde einsehen, woll ???
Brauchste nicht
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"Hundesteuersatzung der Gemeinde Uetze
Aufgrund der §§ 6, 8, 40 und 83 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO) und der §§ 2 und 3 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) hat der Rat der Gemeinde Uetze in seiner Sitzung am 23.08.2001 folgende Satzung beschlossen:
[...]
§ 3
Höhe der Steuer
(1) Die Steuer beträgt jährlich
a) für den ersten Hund 50,- Euro
b) für jeden weiteren Hund 75,- Euro
(2) Abweichend von Satz 1 beträgt die Steuer für Kampfhunde 600,-- Euro jährlich.
(3) Gefährliche Hunde sind solche Hunde, bei denen nach ihrer besonderen Veranlagung, Erziehung und/oder Charaktereigenschaft die erhöhte Gefahr einer Verletzung von Personen besteht.
Gefährliche Hunde im Sinne dieser Vorschrift sind insbesondere:
a) American Staffordshire Terrier
b) Bullterrier
c) Pit Bull Terrier
d) Dobermann
e) Dogo Argentino
f) Fila Brasilieiro
g) Kaukasischer Owtscharka
h) Mastiff
i) Mastino Español
j) Mastino Napoletano
k) Rottweiler
l) Staffordshire Bullterrier
m) Tosa-Inu
n) Bandog
o) Bulldog
p) Dogue de Bordeaux
q) Bullmastiff
r) Auffällige Tiere anderer Rassen oder Kreuzungen von Hunden verschiedener Rassen"
Ich würde auf jeden Fall Widerspruch einlegen und unter Vorbehalt zahlen!