Andreas schrieb:
ich bin für mehrere Änderungen bei Fahranfängern.
eine Beschränkung auf ein bestimmtes Leistungsgewicht
....
Eine Beschränkung auf niedrigere Höchstgeschwindigkeiten wäre auch zu überlegen, z.B. 90 auf Landstraßen
...
Er war nicht alkoholisiert, er hat seine Fähigkeiten und die seines schnellen Autos nur maßlos überschätzt. Alkohol verstärkt solche Selbstüberschätzungen noch mehr.
Das war vor ziemlich genau 4 Jahren. Ich hatte Sheila aus dem Tierheim abgeholt und war dabei, für uns eine Wohnung in Bad Nenndorf zu besichtigen (haben wir nicht gekriegt).
Der Verursacher ist uns mit seinem Auto entgegengekommen, querstehend in den Gegenverkehr geschleudert, an dem Mercedes 190 vor uns
zerschellt und in zwei Stücken weitergeflogen. Die eine Hälfte landete im Straßengraben, die Hälfte mit Fahrer flog über 20 m weit in eine Pferdekoppel. (Das Pferd galoppierte vor Panik fast in mein Auto).
Dieses Erlebnis prägt natürlich. Der junge Mann, gerade 18, gerade Führerschein, hat in dieser berüchtigten Landstraßenkurve die Frau im entgegenkommenden Auto umgebracht, er selber ist mir unter den Händen weggestorben. Ich habe ein ganze Zeitlang gekämpft, bis der Hubschrauber da war, aber es waren einfach tödliche Verletzungen -- die Einzelheiten erspar ich uns lieber....
Sein Auto war sehr "cool", schick schwarz und sehr stark motorisiert. Zum Beschleunigen in der Kurve hat's gereicht, zum Spurhalten in der Kurve war er viel zu schnell. Solche Grenzerfahrungen mit Fliehkraft und Seitenführungskraft der Reifen kann man gar nicht haben, wenn man so jung und unerfahren ist.
Ich habe beispielsweise deutlich über eine Mio. gefahrene Kilometer und auch ich mache solches Fahren im Grenzbereich sehr, sehr selten. Ich nehme alle 2 oder 3 Jahre an einem ADAC-Sicherheitstraining teil, wo u.a. Ausweichen und Bremsen aus hohen Geschwindigkeiten geübt wird.
Bei Leuten ohne Erfahrung muß der Staat versuchen, mit speziellen Vorschriften das Risiko gering zu halten. Bei Leuten, die alterbedingt zu Selbstdarstellung und Imponiergehabe neigen, sind Leistungsbegrenzung, Alkoholverbot und Führerschein auf Probe zumindest gute Ansätze zur Risikobegrenzung. Mit einem 40 PS-Polo hätte er in dieser Kurve nicht überholen können und hätte es auch nicht versucht.
Übrigens eine gute Bemerkung nebenbei: Sheila hat die extreme Hektik vor Ort total locker weggesteckt, sie hat sich absolut streßunempfindlich verhalten.
Natalie schrieb:
....... jeamdn der seit er 18 ist auch ein eigenes Auto hat udn täglich fährt, hat nach 5 Jahren auch eine andere Fahrpraxis als jemand, der zwar mit 18 den Lappen macht, aber sich alle 3 Wochen mal ein Auto leiht...
Jeder Bewerber für Taxi-/Mietwagen-/Krankenwagenführerschein muß Fahrpraxis nachweisen. Entweder eigenes Auto und schriftliche Erklärung über die selbst gefahrenen Kilometer oder Arbeitgeberbestätigung oder ähnlicher Nachweis. Das ganze auf einem Vordruck, der erklärt, dass man bei einer Falschbeurkundung sich mitschuldig macht, blabla.... Also ein echter Fahrpraxisnachweis statt nur Führerscheinbesitz.
Diese Regelung könnte man auf Fahranfänger der besonders auffälligen Alterklasse übernehmen. Bevor der Nachweis über Fahrpraxis erbracht ist, bestimmte Beschränkungen, die das Risko minimieren.
Ausnahme-Regelungen für Fahranfänger
Weitere wesentliche Einschränkungen gelten für Fahranfänger. Wer seinen Führerschein erst seit zwei Jahren hat, darf in Frankreich außerorts nur mit Tempo 80 statt 90, auf Autobahnen nur mit 110 km/h statt sonst 130 fahren.
In Portugal gilt für Fahranfänger im ersten Jahr grundsätzlich Tempo 90 – auch auf Autobahnen.
In Luxemburg dürfen Führerschein-Novizen im ersten Jahr außerorts mit maximal 75 km/h (sonst 90) unterwegs sein, auf Autobahnen mit 90 statt 130 km/h.
In den ersten beiden Führerscheinjahren dürfen Anfänger in Russland, Weißrussland und der Ukraine Tempo 70 nicht überschreiten.