@Andreas,
Für den Erwerb der Klasse D muß du auch Fahrpraxis auf Fahrzeugen der Klasse C nachweisen, wobei es hier auch wieder Ausnahmen gibt.
@Elvis XP,
Bei- und Mitfahrer sind davon nicht ausgemommen.
Wenn dein volltrunkener Beifahrer dir ins Lenkrad greift, eventuell weil er eine Situation völlig anders einschätzt, und sich daraus ein Unfall ereignet, trägst du die Verantwortung. (Für Leute im Vollrausch bietet sich eigentlich die Hundebox im Kofferraum an.
)
Ebenso bei Motorrädern. Verantwortung beim Fahrer, wenn der Sozius alkoholisiert ist.
@all,
die Probleme auf deutschen Straßen (nicht nur durch Fahranfänger) könnte man eigentlich durch entsprechende gesetzliche Regelungen eindämmen.
Für alle:
0,0 Promille Grenze für alle Fahrzeugführer.
Einführung einer Höchstgeschwindigkeit auf BAB´s. (wie in den anderen EU Ländern)
Befriste Ausstellung der Fahrerlaubnis. (z.B. für 5 Jahre, wie bei der Klasse D)
In dem Zusammenhang, vielleicht die Pflichteilnahme an einer Nachschulung.
Ohne Prüfung, nur zur Vermittlung neuer bzw. geänderter Verkehrsregeln.
Im November läuft meine Klasse D aus. Ich muß nun wieder nachweisen, dass ich den gesundheitlich Anforderungen der Personenbeförderung gewachsen bin.
Dies bedeutet, ärztliche Untersuchung (50€), augenärztliche Untersuchung (70€), Gebühren Straßenverkehrsamt (43€), behördliches Führungszeugnis (13€), Passbilder(10€), somit gut 186 €.
Für Fahranfänger:
Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit durch entsprechende technische Einrichtungen.(z.B: 100 km/h)
In dem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, das Menschen die z.B. ihre Fahrausbildung und Prüfung auf Fahrzeugen mit Automatikgetriebe gemacht haben, auch nur solche fahren dürfen. Gut, das hat zwar weniger mit der Geschwindigkeit zu tun, macht aber deutlich, dass Einschränkungen bezüglich der technischen Ausstattung bereits praktiziert wurden. Somit dürfte ein Fahranfänger z.B. Pappas Benz ohne Geschwindigkeitsbegrenzung auf100 Km/h erst garnicht fahren.
Bei der technischen Realisierung bleibt dann die Überlegung, ob die Geschwindigkeitsbegrenzung z.B. durch Pappa dann ein- und ausgeschaltet werden kann.
Pflichteilnahme an einem Fahrersicherheitstraining, innerhalb einer bestimmten Frist nach Erteilung der Fahrerlaubnis. (z.B. innerhalb eines Jahres)
DIe Möglichkeit des "begleitenden Fahren mit 17" halte ich auch für eine gute Idee.
(z.B. seit 1. Oktober in NRW möglich)
Bleibt dann noch der Kostenfaktor!
Für häßliche Frauen:
Grundkurs: "Wie behebe ich eine Reifenpanne!"
Für schöne Frauen:
Grundkurs: "Wie wimmel ich die Paarungsversuche des Idioten ab, der mir bei der Reifenpanne behilflich ist!"
Sicher könnte man auch den ADAC rufen, wenn man genug Zeit hat!
Stinker
Vielleicht braucht unsere Gesellschaft auch ein wenig mehr Zivilcourage.
Den Mut einzugreifen, wenn man mitbekommt, dass sich jemand alkoholisiert ans Steuer setzen will! (z.B. Anruf bei den Bullen)