Stinker
15 Jahre Mitglied
legolas schrieb:So ein Schmarrn 0,0 Promille, man isst aus versehen ein Praline und merkt dann zu spät, da ist Alkohol drin, mit 0,0 darf ich dann nicht mehr autofahren.
sinnvoller wäre eine 0,1 oder 0,2 Grenze:
oder 0,3 oder 0,4 Promille?
Das grundlegende Problem gestaltet sich doch dahingehend, das kaum jemand einschätzem kann, ob er nun 0,2 oder 0,5 Promille oder mehr im Blut hat.
Es geht also um Alkoholmengen die Auswirkungen auf die Fahrtüchtigkeit haben, wobei dies individuell ist.
Manche haben schon nach einem Gläschen Sekt Probleme und andere brauchen ihre Fläschen Bier um dann "gerade" fahren zu können. ("Spiegelsäufer")
Als Argument gegen eine 0,0 Promille Grenze, mit der mathematischen Darstellung einer Zahl um die Ecke zu kommen, ist klar an der Problematik vorbei.
Gerade auch um einer Spekulation bezüglich der eigenen Fahrtauglichkeit einen Riegel
vorzuschieben, macht die 0,0 Promille Grenze Sinn.
Eine Argumentation hinsichtlich der alkoholhaltigen Praline ist ebenfalls nicht relevant.
Das Führen eines KFZ ist nunmal an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Als Beispiel meine Sehhilfe, welche im Führerschein vermerkt ist.
Wenn ich ein KFZ führe, muß ich eine der Sehkraftminderung entsprechende Brille oder Kontaktlinsen tragen. Diese Bedingung muß ich erfüllen, obwohl ich ohne Brille nicht blind bin und eigentlich fahren könnte. Einen Ermessensspielraum habe ich nicht.
Fahre ich ohne Brille kommt u.U. der §315c StGB auf mich zu. Punkt.
Daher könnte doch die 0,0 Promille Grenze eine weitere Bedingung sein, die zu erfüllen ist. Von der rechtlichen Seite hat man halt keinen Spielraum mehr.
Stinker