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Bald stehen alle Hunde auf der Liste potentieller Killer
womit die Liste dann überflüssig wird
Viele Leute sehen ja bereits in allem, was vier Pfoten hat eine Gefährdung
Bald stehen alle Hunde auf der Liste potentieller Killer
womit die Liste dann überflüssig wird
Viele Leute sehen ja bereits in allem, was vier Pfoten hat eine Gefährdung
Diese Aussagen gibt der Artikel aber nicht her
Da liest sich m. E. eindeutig die Tendenz raus, die Liste nicht zu erweitern.
Für 60 Prozent der Behörden (47 von 75) hat sich die "Rasseliste" nicht bewährt. Eine Mehrheit von 34 Behörden schätzten sie als unvollständig ein. Vorschläge zur Erweiterung der "Rasseliste" betreffen Hunderassen wie Schäferhund, Labrador, Rottweiler und Dobermann.
das entscheidende ist; die rasseliste bleibt.
und da ändern auch keine 1000 sokaruns, flyer verteilen oder hausbesuche von listenhundhaltern bei der bevölkerung was dran.
und die überwiegend bei fratzenbuch initiierten petitionen erst recht nicht.
aber es gibt ja immer noch leute, die mit zum teil 10 rosaroten brillen durch die gegend rennen.
Ihr Hundemuttis seid die wahren Helden und vielen Dank auch an all die SoKa-Halter und Freunde, die sich jetzt nicht mehr allein auf der Liste tummeln, so kann man natürlich auch Solidarität erzwingen. Klappt super!
Ihr Hundemuttis seid die wahren Helden und vielen Dank auch an all die SoKa-Halter und Freunde, die sich jetzt nicht mehr allein auf der Liste tummeln, so kann man natürlich auch Solidarität erzwingen. Klappt super!
Bei all Deinem Frust ist Dir aber schon klar das nicht "all die Soka- Halter und Freunde" den HFS woll(t)en, oder gar eine Erweiterung der Liste? "All die" dafür verantwortlich zu machen ist ja wohl ein bißchen drüber...
Edit: Da biste jetzt verdammt nahe an mat mit "all die vom SV" und dem ganzen Frust dran.
Bald stehen alle Hunde auf der Liste potentieller Killer
womit die Liste dann überflüssig wird
Viele Leute sehen ja bereits in allem, was vier Pfoten hat eine Gefährdung
Diese Aussagen gibt der Artikel aber nicht her
Da liest sich m. E. eindeutig die Tendenz raus, die Liste nicht zu erweitern.
Gibt der Artikel nicht her?Für 60 Prozent der Behörden (47 von 75) hat sich die "Rasseliste" nicht bewährt. Eine Mehrheit von 34 Behörden schätzten sie als unvollständig ein. Vorschläge zur Erweiterung der "Rasseliste" betreffen Hunderassen wie Schäferhund, Labrador, Rottweiler und Dobermann.
Diese Aussagen gibt der Artikel aber nicht her
Da liest sich m. E. eindeutig die Tendenz raus, die Liste nicht zu erweitern.
Gibt der Artikel nicht her?Für 60 Prozent der Behörden (47 von 75) hat sich die "Rasseliste" nicht bewährt. Eine Mehrheit von 34 Behörden schätzten sie als unvollständig ein. Vorschläge zur Erweiterung der "Rasseliste" betreffen Hunderassen wie Schäferhund, Labrador, Rottweiler und Dobermann.
S-A kann die Liste nicht erweitern, das geht nur wenn mehr Rassen unter das Importverbot fallen würden.
S-A hatte 2000 schon mal eine Liste, die ca. 2002 gekippt wurde.
Aktuell gibt es keine richtige Liste, sondern ein Gesetz was sich am Importverbot anlehnt. Heißt so viel wie, alle Hunde die vom Importverbot betroffen sind, müssen einen Wesenstest ablegen und alle Hunde die auffällig geworden sind.
Wenn die Behörden eine Liste schaffen die mehr Rassen umfasst, haben die Listengegner Angriffsmöglichkeiten und werden sich Abschaffung der letzte Liste berufen.
Gibt der Artikel nicht her?
S-A kann die Liste nicht erweitern, das geht nur wenn mehr Rassen unter das Importverbot fallen würden.
S-A hatte 2000 schon mal eine Liste, die ca. 2002 gekippt wurde.
Aktuell gibt es keine richtige Liste, sondern ein Gesetz was sich am Importverbot anlehnt. Heißt so viel wie, alle Hunde die vom Importverbot betroffen sind, müssen einen Wesenstest ablegen und alle Hunde die auffällig geworden sind.
Wenn die Behörden eine Liste schaffen die mehr Rassen umfasst, haben die Listengegner Angriffsmöglichkeiten und werden sich Abschaffung der letzte Liste berufen.
und wie kommen dann in verschiedenen bundesländer die listen der kat2 hunde zustannde?
§ 3
Gefährliche Hunde
(1) Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet oder im Einzelfall festgestellt wird.
(2) Für Hunde, die gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes vom 12. April 2001 (BGBl. I S. 530), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April 2001 (BGBl. I S. 530, 532), nicht in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt oder verbracht werden dürfen, wird die Gefährlichkeit vermutet. § 2 gilt entsprechend. Absatz 3 bleibt unberührt.
(3) Im Einzelfall gefährliche Hunde sind insbesondere:
1.Hunde, die auf Angriffslust oder über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder auf andere in der Wirkung gleichstehende Merkmale gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet sind,
2.Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,
3.Hunde, die wiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen haben, oder
4.Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen oder reißen
S-A kann die Liste nicht erweitern, das geht nur wenn mehr Rassen unter das Importverbot fallen würden.
S-A hatte 2000 schon mal eine Liste, die ca. 2002 gekippt wurde.
Aktuell gibt es keine richtige Liste, sondern ein Gesetz was sich am Importverbot anlehnt. Heißt so viel wie, alle Hunde die vom Importverbot betroffen sind, müssen einen Wesenstest ablegen und alle Hunde die auffällig geworden sind.
Wenn die Behörden eine Liste schaffen die mehr Rassen umfasst, haben die Listengegner Angriffsmöglichkeiten und werden sich Abschaffung der letzte Liste berufen.
und wie kommen dann in verschiedenen bundesländer die listen der kat2 hunde zustannde?
Frag das die Bundesländer? Jeder weiß das jedes Bundesland sein eigenes Süppchen kocht. Und S-A kocht so:
§ 3
Gefährliche Hunde
(1) Gefährliche Hunde im Sinne dieses Gesetzes sind Hunde, deren Gefährlichkeit vermutet oder im Einzelfall festgestellt wird.
(2) Für Hunde, die gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 des Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetzes vom 12. April 2001 (BGBl. I S. 530), geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 12. April 2001 (BGBl. I S. 530, 532), nicht in die Bundesrepublik Deutschland eingeführt oder verbracht werden dürfen, wird die Gefährlichkeit vermutet. § 2 gilt entsprechend. Absatz 3 bleibt unberührt.
(3) Im Einzelfall gefährliche Hunde sind insbesondere:
1.Hunde, die auf Angriffslust oder über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder auf andere in der Wirkung gleichstehende Merkmale gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet sind,
2.Hunde, die sich als bissig erwiesen haben,
3.Hunde, die wiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen haben, oder
4.Hunde, die durch ihr Verhalten gezeigt haben, dass sie unkontrolliert andere Tiere hetzen oder reißen
Das ist auch der Grund warum die die Liste nicht einfach erweitern können
Bayern hat eine HundeVERORDNUNG (die sich auf ein Gesetz stützt Art. 18 LStVG ), S-A hat "nur" ein Gesetz (welches sich auf das HundVerbrEinfG stützt). Man kann dieses Gesetz zwar schon ändern, aber das ist recht aufwendig und dauert auch recht lange. Verordnungen können die Innenministerien der Länder aber quasi beliebig und auch sehr schnell ändern (Rassen runter und rauf). Rassen runter und rauf geht in S-A aber nur mit Gesetzesänderung.