AGILA will Schaden nicht übernehmen

An [email protected]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin auf der Suche nach einer preiwerten und guten
Hundehaftpflichtversicherung.
Auf ihrer Internetseite habe ich mich bereits informiert, bin aber
über den Begriff "häusliche Gemeinschaft", in der Rubrik "nicht
versicherte Schäden" gestolpert.
Mir ist bekannt, dass verschiedene Versicherungen diesen Begriff
unterschiedlich definieren.
Ich wäre ihnen dankbar, wenn sie mir, bevor ich mit meiner Suche
fortfahre, mitteilen könnten, was sie unter diesem Begriff verstehen.

Vorab vielen Dank für ihre Bemühungen!

--
Mit freundlichen Grüßen

Mal schauen, ob ´ne Antwort kommt!
 
  • 13. Mai 2024
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Hi Podifan ... hast du hier schon mal geguckt?
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Also ich sehe es so, dass hier eindeutig keine Haushaltsgemeinschaft vorliegt.
Eine Haushaltsgemeinschaft liegt vor, wenn man zusammen wohnt und wirtschaftet.
Wenn man zufällig verwandt ist und im selben Haus 2 getrennte Wohnungen bewohnt, so ist das keine Haushaltsgemeinschaft.

Wem die Wohnung gehört ist egal. Wenn jetzt Vater und Tochter in einem Mehrfamilienhaus jweils getrennte Wohnungen hätten, dann wäre das auch keine Haushaltsgemeinschaft.
 
Ich auch.

Offenbar ist "häusliche Gemeinschaft" versicherungstechnisch nicht dasselbe wie "Haushaltsgemeinschaft".
 
Guten Tag, sehr geehrter Herr ..............,

vielen Dank für Ihre E-Mail!

Ein Ausschluss sind die Ansprüche mitversicherter Personen und in häuslicher Gemeinschaft lebender Angehöriger, d.h. das Schäden von Personen nicht übernommen werden, die mit in Ihrem Haushalt leben. Sei es ein WG-Mitbewohner oder Ihre Kinder oder Ihre Partnerin die mit Ihnen im Haus lebt.

Freundliche Grüße

Yasmin Fidan
AGILA Haustierversicherung AG

_________________________________________________________________________

AGILA Haustierversicherung AG
Breite Straße 6-8 | 30159 Hannover
Yasmin Fidan | Marketing & Vertrieb
Tel: 0511 3032-383 | Fax: 0511 3032-200
E-Mail: [email protected]

www.AGILA.de<http://www.AGILA.de>
www.WERTGARANTIE.de<http://www.WERTGARANTIE.de>

Amtsgericht Hannover HRB 202069 | Aufsichtsratvorsitzender: Hartmut Haastert
Vorstand: Patrick Döring, Thomas Schröder
_________________________________________________________________________
AGILA - weil Ihr Tier es Ihnen wert ist!

So, ist jetzt jemand schlauer?
 
Ja.

Familienangehörige, die mit im gleichen Haus wohnen, sind ausgeschlossen. Steht doch da:

"Sei es ein WG-Mitbewohner oder Ihre Kinder oder Ihre Partnerin die mit Ihnen im Haus lebt."

Ganz offensichtlich kommt es hier nicht auf die getrennte Haushaltsführung an, sondern allein auf die Tatsache, dass der Versicherte mit dem Geschädigten direkt verwandt ist und im gleichen Haus (nicht: Haushalt!) lebt.
 
Dann kann ich da ja leider nicht abschliessen!

Sehr geehrte Frau Fidan,

ich möchte mich zunächst für ihre schnelle Antwort bedanken.

Da leider oft Kinder von Beißvorfällen betroffen sind geht es mir
vorrangig auch um eine Absicherung meiner Enkelkinder. Meine Hunde
sind zwar Kindern gegenüber stets freudlich, aber eine Sicherheit hat
man leider nie.
Allerdings lebt meine Tochter, mit ihrem Ehenmann und den gemeinsamen
Kindern im selben Haus wie meine Frau und ich.
Es handelt sich zwar um eine eigene Wohnung, mit eigenem Eingang,
Küche und Bad (ich glaube, man nennt es "Einliegerwohnung") und sie
wohnen dort zur Miete.
Wie ich ihren letzten Satz interpretiere, wäre in diesem Fall jedoch eine
Übernahme der Ansprüche ihrerseits ausgeschlossen.

Dies macht es mir somit leider nicht möglich, mich für ihre
Versicherung zu entscheiden.

--
Mit freundlichen Grüßen
............
 
Also, wenn ihr seperate Wohnungen habt und jeder seine eigene Hundhaftpflicht, dann wüsst ich nicht was das Problem ist:verwirrt: Ich kenn zwar ned die Bedingungen die Agila, aber ich weis wie es bei uns gehandhabt wird. Warum ich des weis?! Ich bin seit drei Jahren selbst. Versicherungsfachfrau bei der Nürnberger. Ich hatte letztes Jahr zwei Schäden bei Wotan. Einen kleinen in Höhe 70 €(da haben Sie nicht mal nen Nachweis wollen) und einmal von 250 €. Habe bei keinerlei Schwierigkeiten gehabt, eines davon war ein Personenschaden. Und das liegt nicht daran, dass ich bei denen arbeite, hab bis jetzt auch bei Kunden noch keine Probleme gehabt. Letzter Fall, hat der Hund dem Bruder der HF die Schuhe kaputt gekaut, war auch kein Problem. Wenn du noch Fragen hast kannst dich gerne bei mir melden. Wir finden da schon ne Lösung;)


Lg
Sandra
 
Ich kenn zwar ned die Bedingungen die Agila, aber ich weis wie es bei uns gehandhabt wird.

Ja nu, hier geht´s aber um die Agila und deren Vertragsbedingungen.

@ Podifan

Jetzt bin ich mal gespannt, ob die nochmal antworten und falls ja, was sie schreiben!
 
Aber vielleicht kann man ja einen Auszug aus den Bedingungen scannen. Hab damit gemeint, dass eigentlich so ziemlich überall die Festlegung der Wohngemeinschaft gleich geregelt ist.
Wäre schon komisch wenn es bei der Agila anders wäre
 
Hab damit gemeint, dass eigentlich so ziemlich überall die Festlegung der Wohngemeinschaft gleich geregelt ist.
Wäre schon komisch wenn es bei der Agila anders wäre

Achtung!

Wir reden hier nicht von WOHNgemeinschaft.

Im Vertragstext steht "häusliche Gemeinschaft" - das ist offenbar etwas komplett Anderes, auch wenn´s sich sehr ähnlich anhört.
 
sorry hab mich verschrieben:unsicher: Hab des schon so gemeint!! Wollt hier nur meine hilfe anbieten:rolleyes:
 
Ein Ausschluss sind die Ansprüche mitversicherter Personen und in häuslicher Gemeinschaft lebender Angehöriger, d.h. das Schäden von Personen nicht übernommen werden, die mit in Ihrem Haushalt leben. Sei es ein WG-Mitbewohner oder Ihre Kinder oder Ihre Partnerin die mit Ihnen im Haus lebt.

Familienangehörige, die mit im gleichen Haus wohnen, sind ausgeschlossen. Steht doch da:

"Sei es ein WG-Mitbewohner oder Ihre Kinder oder Ihre Partnerin die mit Ihnen im Haus lebt."

Ganz offensichtlich kommt es hier nicht auf die getrennte Haushaltsführung an, sondern allein auf die Tatsache, dass der Versicherte mit dem Geschädigten direkt verwandt ist und im gleichen Haus (nicht: Haushalt!) lebt.

Oben in der Antwort von der Agila steht allerdings einmal "Haushalt" und einmal "Haus".

Da lohnt sich nachfragen noch mal!
 
Ich würde da auf jeden Fall noch mal genauer nachfragen bzw. auch evtl. woanders schlau machen (Verbraucherschutz?).

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die sich da so einfach rausreden können... Du hast einen Mietvertrag und eine eigene, abgeschlossene Wohnung dort. Stellt Euch mal vor, man wohnt z.B. in einem 10-Parteien-Mehrfamilienhaus, da wäre ja jeder Schaden an einem der anderen Mietparteien damit gleich von vorne herein ausgeschlossen. :nein:
Also wenn z.B. der Hund jemanden aus dem Haus versehentlich erschreckt und dessen Jacke zerreißt schaut man in die Röhre oder was?! Wofür hat man den so eine Versicherung, wenn nicht genau für solche Fälle ? Außer natürlich weil es in vielen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben ist, eine zu haben ...

Wäre schon traurig, wenn eine Versicherungen das derart ausnutzen würde, eine der wenigen Versicherungen zu sein, die Listis ohne Aufpreis versichert, bei Schäden aber ständig die Zahlung verweigert ...:(
 
Moin zusammen,

Asta wurde von der Hündin meines Vaters gebissen und musste darauf hin operiert werden. Schön wenn man da eine Haftpfichtversicherung hat. Also gut, wir haben den Schaden gemeldet, Rechnungen der Tierklinik und Bilder beigefügt.

Jetzt kam von der AGILA ein Schreiben, das sie die Kosten dafür nicht übernehmen werden, da wir in "häuslicher Gemeinschaft" leben und lt. deren §3 in den AGB keine Kosten ersetzt werden. Genau haben die geschrieben.

...ersetzen wir keine Kosten für "Haftpflichantsprüche aus Schadenfällen von Angehörigen des Versicherungsnehmers, die mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben. Als Angehörige gelten...Personen, ..., die durch ein auf Dauer angelegtes Verhältnis miteinander verbunden sind.

Jetzt hab ich mal Tante Google befragt, aber hierzu keine Defination zu häuslicher Gemeinschaft gefunden. Klar wir wohnen im gleichen Haus, aber jeder bewohnt seine eigene abschließbare Wohnung, es existiert sogar ein Mietvertrag. Und weiß jemand von euch was dieses "auf Dauer angelegtes Verhältnis..." zu bedeuten hat?

Was mach ich bzw. wir jetzt? Ich meine der entstandene Schaden belief sich auf gut 600,--. :(

Ich habe auch für beide Hunde die Agila .
Daisy hat Thai mal so übelst erwischt das er genäht worden ist.
Von der Agila kam dann ein Schreiben , sie wollten wissen welcher Hund das war , Anschrift usw.
Ich habe denen da´nn mitgeteilt das es unser 2ter Hund gewesen sei.
Die Rechnung für den TA wurde ohne zögern übernommen .
 
Hallöchen,
ich finde eure Diskussion sehr interessant!
Ich bzw. Rooney ist auch bei der Agila Kranken-und Haftpflicht versichert.
Ich schwöre auf die Agila, weil die immer sehr schnell und sehr kundenfreundlich sind. Ich war vorher bei der Uelzener und das war mehr als schön.
Ich wohne auch in einem Haus mit meiner Schwester zusammen. Wir haben auch getrennte Wohnungen und mein Onkel ist unser Vermieter.
Rooney hat in der Wohnung meiner Schwester einen Teppich ruiniert und das wurde von der Agila anstandslos bezahlt. Mir wurde damals erklärt, dass eine häusliche Gemeinschaft nur dann ist, wenn wir keine getrennten Wohnungen haben. Wenn wir z.B. in einem Haus wohnen, meine Schwester oben und ich unten. Sobald es allerdings abgetrennt durch eine Wohnungstür ist, wird dieses nicht als häusliche Gemeinschaft gesehen. Schäden an der Eingangstür, dem Flur und z.B. im Garten werden nicht übernommen, da dieses unter Mietsachschäden zählt.
Wahrscheinlich hast du einfach den Sachverhalt falsch erklärt, aber wenn du das erneut eingereicht hast, dann bin ich mal gespannt auf die Antwort.
 
Definition haeusliche Gemeinschaft:

Unter häuslicher Gemeinschaft versteht man die laut Melderegister in einer/einem vom Versicherungsnehmer bewohnten Wohnung/Haus (Haushalt = erweiterter Begriff, gleiche postalische Anschrift) des Versicherungsnehmers lebenden Personen.

Vertragsbedingung Agila:

Welche Schäden sind nicht versichert?
Kosten, die die AGILA nicht übernimmt, sind:
Schäden, die auf besonders gefahrdrohende Umstände oder Vorsatz zurückzuführen sind.
Flurschäden und Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckungsakt.
Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen.
Schäden mitversicherter Personen und in häuslicher Gemeinschaft lebender Angehöriger. Strafen und Bußgelder.
Über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehende Schäden.

...eigentlich ein sonnenklarer Fall, leider zu Deinem Nachteil...
 
bewohnten Wohnung/Haus

Es sind aber doch 2 getrennte Wohnungen. Ich würde meinen, bei "Haus" ist doch sicher nur Vater-Mutter-Kind im Einfamilienhaus gemeint, ohne getrennte Wohnungen.

Wie wäre sonst die oben angesprochene Mietwohnung im Viel-Parteien-Haus zu verstehen?
 
Also ich wohne mit meinem Vater in einem Haus. Das Haus gehört keinem von uns - es gehört einer Wohnungsbaugesellschaft. Es ist auch keine "Einliegerwohnung", die nur untervermietet ist, es sind keine Mansarden o.Ä. Es sind zwei absolut gleich große und gleichwertige Wohnungen, für die wir beide exakt die gleiche Miete an die Wohnungsbaugesellschaft zahlen. Sie sind nicht miteinander verbunden. Wir leben hier völlig unabhängig voneinander. Ich war von Zuhause ausgezogen, suchte eie größere Wohnung und zufällig wurde in dem Haus, wo mein Vater wohnte, eine frei.
Würde die Agila sich in so einem Fall weigern, die Kosten zu übernehmen, würde ich klagen.

Die Definition von häulicher Gemeinschaft kenne ich aus dem Sozialbereich völlig anders als von Chrissy eingestellt. Als es z.B. um Bafög ging, hieß es auch erst: "Nee, gleiche Meldeadresse, kein Anspruch auf Mietzuschuss" usw. Oder bei der Vegabe der Studienplätze, da gibt's ja Sozialpunkte für. Nach Bescheinigung, dass es getrennte Wohnungen sind, wurde das auch so behandelt!
Ebenso in Sachen Hartz4 (meine Mama arbeitet in dem Bereich:( Da werden "häuliche Gemeinschaft" und WG synonym verwendet, im selben Haus mit eigener Wohnung beildet man keine Bedarfsgemeinschaft. Und ich muss ja jetzt auch z.B. selbst GEZ und Versicherungen zahlen und bin nicht bei meinem Vater als Haushaltsangehörige/Familienmitglied mit versorgt. Ich bin überzeugt, vor Gericht käme ich damit durch.

Im hier diskutierten Fall ist es aber das Haus es Vaters und nur eine Einliegerwohnung, d.h. keine der Hauptwohnung gleichgestellte Wohnung ist. Da gibt es dann nochmal rechtliche Unterschiede in der Bewertung. Nur wenn die Wohnung komplett abgeschlossen von der anderen ist und eigene komplette Sanitäranlagen und eine feste Kochmöglichkeit besitzt gilt sie z.B. im Steuerrecht als eigenständige Wohnung. Ist das hier der Fall?
 
Naja, habe das ganze auf der HP einer Versicherungsgesellschaft gefunden...

einerseits is klar, wenn man in nem MFH mit mehreren Mietparteien gehoert, dann hat man sicherlich mit Herrn Meier von nebenan KEINE haeusliche Gemeinschaft.
Andererseits...da steht was von "laut Melderegister"...und ich finde nur solche Definitionen wie:

...NEIN, halt Stop, guggemol:

Eine Häusliche Gemeinschaft ist eine Wohn- und Wirtschaftsgemeinschaft, wobei die versicherten Personen ein Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung bzw. ein Zweifamilienhaus bewohnen.

Prima, sind wir bei der naechsten doofen Frage: Was ist eine Wirtschaftsgemeinschaft??
 
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