AGILA will Schaden nicht übernehmen

@Eluria...mir kam da grad so ne Idee die viiiel billiger ist als nen RA zu konsultieren. Ruf doch mal unter anderem Namen bei der Agila an, gib Dich als Interessent aus und sag Du haettest ihre Vertragsbedingungen gelesen, waerst Dir aber unklar darueber was eine haeusliche Gemeinschaft ist. Hak bisi nach, dann duerftest Du rausfinden ob sie in so'nem Fall bezahlen oder nicht...und kost nix!
 
  • 14. Mai 2024
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Hi Chrissy P. ... hast du hier schon mal geguckt?
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jaja die versicherungen und ihre AGB fallen.es ist wie immer auslegungssache,im zweifel für die versicherung.deshalb bevor man was unterschreibt immer alle fragen zuerst klären und schriftlich wenn möglich nachtragen lassen.seid nicht so naiv,mann kann keiner versicherung trauen,eine goldene regel von mir.
 
jaja die versicherungen und ihre AGB fallen.es ist wie immer auslegungssache,im zweifel für die versicherung.deshalb bevor man was unterschreibt immer alle fragen zuerst klären und schriftlich wenn möglich nachtragen lassen.seid nicht so naiv,mann kann keiner versicherung trauen,eine goldene regel von mir.

Jo, aber mal ehrlich: wer achtet denn auf sowas? Gerade, wenn man nicht weiß, wie die das definieren? Das fällt meist erst auf, wenn dann ein Schaden passiert ist und es plötzlich heißt: "Jaaaaaaaaaaaa, nach UNSEREN Vertragsbedingungen sind wir ja gar nich leistungspflichtig..." Und irgendwo auf Seite 16 des Kleingedruckten, Punkt 228, Unterpunkt 228.1, Zifffer 5 c, steht dann tasächlich irgendso eine winzige Mistklausel :unsicher:
 
Gibt auch Hundehaftpflichtversicherungen, die zahlen nur, wenn der Hund, ausserhalb des eigenen Grundstücks, angeleint ist.
Macht dann ja auch echt Sinn!:rolleyes:
Auch wenn mit angeleinten Hunden was passieren kann.

Sind aber super günstig!:unsicher:
 
hab jetzt 2 schadensfälle bei der agila gehabt und bei beiden sind jedesmal abgelehnt worden
erst wenn ich dann mit anwalt und verbraucherschutz angefangen habe, wurde der schaden übernommen.
 
Im hier diskutierten Fall ist es aber das Haus es Vaters und nur eine Einliegerwohnung, d.h. keine der Hauptwohnung gleichgestellte Wohnung ist. Da gibt es dann nochmal rechtliche Unterschiede in der Bewertung. Nur wenn die Wohnung komplett abgeschlossen von der anderen ist und eigene komplette Sanitäranlagen und eine feste Kochmöglichkeit besitzt gilt sie z.B. im Steuerrecht als eigenständige Wohnung. Ist das hier der Fall?

Meine Wohnung hat eine eigene, feste Kochmöglichkeit sowie eine eigene komplette Sanitäranlage (sogar noch ein Gäste-WC).

Wir haben auf jeden Fall dem Ablehnungsschreiben widersprochen und haben den MV beigelegt. Bisher haben die sich noch nicht gerührt. Das nächste Schreiben wird etwas anders ausfallen....
 
Tjo, wuerde Ottonormalverbraucher die ganzen Klauseln in den Vertraegen so ohne weiteres verstehen, wuerde so manche Versicherung wohl keine Vertraege mehr abschliessen koennen.
Meine gute Freundin is Versicherungstante...was ein Glueck, so hab ich erstmal geraffft auf was fuer'n Mist ich alles reingefallen bin!
 
So, neues von der Versicherung.

Heute kam das zweite Ablehnungsschreiben. Es ist aber nicht so das sie weiterhin darauf beharren das wir in einer häuslichen Gemeinschaft leben und der Schaden deshalb nicht übernommen werden kann. Sondern das mein Vater mir eine Gefälligkeit erwiesen hat indem er meinen Hund während meiner Arbeitszeit eingehütet hat.

In dem Fall gilt nach der Rechtssprechung ein stillschweigender Haftungsausschluss gegenüber dem Schädiger.

Also ich bin echt baff und krieg den Mund nicht mehr zu. Nach meiner Auffassung handelt es sich bei Gefälligkeiten um Gefallen die man tut ohne dafür ein Endgeld zu bekommen.

Woher wollen die denn aber wissen, ob ich meinen Vater für die Zeit der Betreuung meines Hundes bezahle?

Ich werde morgen mal mit einem Anwalt telefonieren. So gehts ja mal nicht.
 
Also, ich weiß, wo ich garantiert nie ne Haftpflichtversicherung abschließen werde :verwirrt: .

Die R + V mußte bei uns schon so Einiges bezahlen, es gab NIE Probleme, im Gegenteil: Ich hab mich mal bei denen beschwert, weil die die TA-Kosten des Gegenübers komplett (!!!) übernommen hatten, obwohl der fremde Hund unangeleint + komplett unerzogen war. Da meinten die nur: "Ach, solange der Schaden unter 500 Euro liegt, machen wir nicht lang rum, da kommt ja der Rechtsstreit teurer als die TA-Kosten."
 
Ist bei der Agila nicht mitversichert, wenn etwas passiert, solange der Hund sich in der Obhut einer dritten Person befindet? :verwirrt:

Ich muß noch mal den genauen Wortlaut bei mir nachlesen, aber lt. den Versicherungsbedingungen, die ich zuletzt bekommen habe, ist das bei mir mit drin...


Edit:
Nur zur Klarstellung: Ich bin nicht bei der Agila - Könnte man nach meinem Text oben vielleicht sonst denken. ;)
 
Bei der Allianz sind auch Schäden versichert, wenn der Hund sich währenddessen in der Obhut Dritter befindet.
 
wenn man ein risiko versichert haben will, dann muss man es halt versichern. so ist das nun einmal.

pete
 
Ist bei der Agila nicht mitversichert, wenn etwas passiert, solange der Hund sich in der Obhut einer dritten Person befindet? :verwirrt:

Unter Allgemeines gibts nen Threat wo nach nem Vergleichsrechner gefragt wurde und da ist klar und deutlich bei der Agila hinterlegt gewesen, dass der Hund versichert ist, wenn er sich in der Obhut dritter befindet!

Hüten durch dritte Personen mitversichert: -> grüner Haken bei der Agila

Link:

Und auf der Homepage der Agila ist das unter Ausschlüssen auch nicht nachzulesen, dass das nicht mitversichert wäre:

Ausschlüsse (§ 3 AHKV)
Risikoausschlüsse sind § 3 AHKV zu entnehmen; insbesondere besteht kein Versicherungsschutz für:
  • Über die gesetzliche Haftpflicht hinausgehende Schäden.
  • Schäden, die auf besonders Gefahrdrohende Umstände oder Vorsatz zurückzuführen sind.
  • Flurschäden und Schäden durch gewollten oder ungewollten Deckakt.
  • Schäden an gemieteten, gepachteten oder geliehenen Sachen.
  • Ansprüche mitversicherter Personen und in häuslicher Gemeinschaft lebender Angehöriger.
  • Strafen und Bußgelder.
 
Ist bei der Agila nicht mitversichert, wenn etwas passiert, solange der Hund sich in der Obhut einer dritten Person befindet? :verwirrt:

Unter Allgemeines gibts nen Threat wo nach nem Vergleichsrechner gefragt wurde und da ist klar und deutlich bei der Agila hinterlegt gewesen, dass der Hund versichert ist, wenn er sich in der Obhut dritter befindet!

Mein Hund ist aber nicht bei der Agila versichert. Sondern, Leyla die Hündin meines Vaters und die war nicht bei Dritten sondern bei meinem Vater zu dieser Zeit und er ist nicht der Geschädigte sondern ich.

Und lt. deren Schreiben, gilt für Gefälligkeitsverhältnisse ein stillschweigender Haftungsausschluss gegenüber dem Schädiger. Selbst wenn ich beweisen könnte, das ich meinen Vater für die Betreuung entlohne, hätte mein Vater das mitversichern müssen.

Ich habe die Sache jetzt in die Hände eines Anwalts gegeben, der wird nach Rechtsprechungen schauen. Und dann müssen wir mal schauen ob ich diesen Winter einen warmen Hintern habe oder frieren muss. Holz kann ich mir im Moment zumindest nicht leisten. :(

Eins habe ich bei der ganzen Sache gelernt, das wichtigste ist immer die Schadensmeldung.
 
Ach ja, hab noch mal mit meiner Frau darüber gesprochen.
Sie geht davon aus, dass die Versicherung zahlt, nachdem sie eine Schreiben vom Rechtsanwalt bekommen hat. Und wenn auch nur aus Kullanz. Der Rechtstreit wäre zu teuer.

Mal schauen, ob sie Recht hat.

Danach könnte man die Versicherung ggf. kündigen und sich eine andere suchen.
 
Nein gibt noch nichts neues.

Ich hatte die Sache ja einem Anwalt gegeben, war aber letzte Woche in Urlaub so das ich nicht mit ihm sprechen konnte. Gestern habe ich ihn noch nicht erreicht.

Berichte aber sobald es etwas neues gibt.

@Podifan, danke! Ich bitte den Anwalt ein Schreiben aufzusetzen. Mein Vater will auf jeden Fall die Versicherung wechseln. Er geht dann zu einer lokalen Versicherung, die ist zwar teuerer als die Agila, aber auch wesentlich "zahlungsfreudiger".
 
N

@Podifan, danke! Ich bitte den Anwalt ein Schreiben aufzusetzen. Mein Vater will auf jeden Fall die Versicherung wechseln. Er geht dann zu einer lokalen Versicherung, die ist zwar teuerer als die Agila, aber auch wesentlich "zahlungsfreudiger".

Hallo,
dann soll sich dein Vater aber eine Versicherung aussuchen, wo der Versicherungsvertreter bis zu einem bestimmten Betrag selber entscheiden kann, ob der Schaden übernommen wird.
Die Haftpflichtversicherung für unseren Hund ist zwar auch ca. 15 Euro teurer, als wenn ich sie online bei einer preiswerteren Versicherung abschließen würde, aber mein Versicherungsvertreter hat die Entscheidung bei einem Versicherungsfall bis zu einer Höhe von 1200 Euro.
LG
Petra
 
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