Coony, das liegt daran, dass die Gemeinde immer sagen kann "Nö, kriegst hier keine Haltergenehmigung.". Hat auch schon Gemeinden gegeben, die einen Kat.2-Hund mit bestandenem WT und Negativzeugnis schlicht nicht haben wollten...
Das sie die nicht haben wollen, kommt immer wieder vor. Das sie einen Kat2 (noch dazu mit WT) nicht genehmigen, ist allerdings nicht rechtens. Da kann man gegen vorgehen und wird Recht bekommen.
Kat1 hingegen müssen keinen WT ablegen, deren Gefährlichkeit kann ja gar nicht widerlegt werden in Bayern und dafür ist der WT ja da.