haltergenehmigung Bayern

Mal ehrlich, wer will, kann einen Hund auch ratzfatz ausschalten und dann ist es schnuppe ob Kat1-Hund oder Schäfi. Dazu reicht auch schon Pfefferspray.
Und mal ehrlich, Leute aus "diesem" Dunstkreis lassen sich von einem Kat1-Hund auch nicht beeindrucken.

Ich würde mich das eher mama5 anschließen, umziehen und Adresse geheim halten.
 
  • 2. Mai 2024
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Hi Taubfisch ... hast du hier schon mal geguckt?
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Es ist nicht so das sie mir nicht leid. Jeder Frau, Kind oder Mann, der bedroht wird tut mir leid. Ich denke nur das ihr ein Hund nicht helfen kann. Meine Rat wäre sich an ein Frauenhaus zu wenden und dort sich sachgerecht beraten zu lassen. In ein Hundeforum finde ich bekommt sie nicht d. Hilfe was sie braucht.
Wenn aber einer von euch mit Opferberatung auskennt, kann sie eventuell beraten.
 
Wenn aber einer von euch mit Opferberatung auskennt, kann sie eventuell beraten.

Der weiße Ring arbeitet in ganz Deutschland. Dort sollte sie/er die Hilfe finden, die benötigt wird.

Danke für die Anregung:)
 
Rot von mir

und ich verbitte mir Vergleiche mit "kurzem Rock" und Belästigung.. DAS hat hier nun nichts zu suchen!!! Nach erstem Date hört sich das hier auch nicht an.. aber ich weiß schon, manchem passt die "unschuldige Opferrolle" einfach zu gut :unsicher:
Genau und manche Leute können eindeutig besser austeilen als Ei stecken!
Gesinnung mache ich nicht an Klamotten fest, hab aber einen gesunden Menschenverstand... und benutze auch mein Hirn.

Genau und jede "Ischl" die auf irgend nen Trottel "reinfällt" ist selbst Schuld oder einfach zu blöd :wand: Sorry für die direkten Worte, aber wach aus deiner Rosa Mädchenwelt auf:rolleyes:

Es ist wirklich nicht zu fassen wie hier mit der Angst einer jungen Frau (sofern es echt ist) umgegangen wird :sauer:

Abgesehen von der "Hundefrage" und dem ominösen "Gutachter"tipp, könnte es tatsächlich sein, daß eine junge Frau Angst vor ihrem Ex hat.

Bei einigen Antworten hier sollte sie auch Angst vor der Reaktion auf ihre Angst haben:(

danke Watson, das ist der Punkt der mich auch ärgert :(
 
Mal ganz abgesehen davon, ob die Frage ernst gemeint ist oder nicht... Ein solcher Lebensumstand ist nicht so weltfremd, als dass man auf eine Idee wie die TE nicht kommen könnte, insofern möchte ich mal ernsthaft antworten, denn Vorwürfe a la "Selbst Schuld" haben noch niemandem weitergeholfen.

Also:
Was ich an der Geschichte nicht glauben kann und will, ist die Behauptung, ein Hundegutachter habe dir gesagt, du solltest dir einen Kat. 1 Hund kaufen. Als Gutachter müsste er wissen, dass die allermeisten dieser Hunde schlicht nicht als Schutzhunde geeignet sind und falls ein solcher Hund dich doch mal verteidigen sollte, bedeutet das für ihn das Ende der Freiheit, wahrscheinlich sogar das Lebens.

Deshalb... Kann es nicht vielmehr sein, dass es sich um deine eigene Idee handelt?

Mein erster Gedanke war "Die Frage ist ernst gemeint, die hat Angst und möchte einen gefährlichen Hund". Der zweite war "Die Person mag Listis und sucht nach einem Grund, einen solchen in Bayern halten zu können".

Nun, solltest du tatsächlich in Erwägung ziehen einen Schutzhund zu halten, kann ich davon nur abraten. Abgesehen vom Thema Listi ist sowas in meinen Augen einfach Missbrauch am Tier. Kauf dir einen Hund um ihn zu lieben, dein Leben mit ihm zu teilen, ihn vor Gefahren zu beschützen - aber nicht als potenzielles Schutzschild. Bitte.

Zu meinem zweiten Gedanken, dass die Geschichte mit dem HA nicht ganz so wahr ist und nur nach einem Grund zur Halteerlaubnis gesucht wird... Vergiss es. Ziel der Listen ist es doch gerade, "gefährliche Hunde" aus dem Verkehr zu ziehen. In meinen Augen käme kein Ordnungsamt der Welt auf die Idee, einen solchen Hund als Bodyguard zu erlauben, da dieser ja erst recht hohes Aggressionspotenzial mitbringen müsste. "Kampfmaschinen" von privaten Haltern sind aber gerade unerwünscht - mal ganz davon abgesehen, dass man dafür auch keinen Listi bräuchte. Der vorgetragene Grund wird meines Erachtens definitiv nicht zur Halteerlaubnis führen. Eher in Gegenteil.

So, ich hoffe, mit der Antwort kannst du -oder irgendwer anderes, der vielleicht ähnliche Fragen, Ideen, Sorgen hat-, etwas anfangen.
 
Mir ist es auch egal, ob die Story stimmt oder nicht, aber sooooooo abwägig finde ich den Gedankengang auch vom ominösen Gutachter nicht.

Immerhin wurde ja von den "Bayern" bestätigt, dass Kat.1 Hunde auf Weilern/abgelegenen Grundstücken bewilligt werden, weil da der Schutz über das schlechte Image gewährleistet wird, von daher halte ich eine derartige Transferleistung für den "persönlichen" Schutz für überhaupt nicht abwegig - eher sogar förderlich. Jeder Gutachter sollte wissen, dass die wirklichen Schutzhunderassen eben nicht einfach zu führen sind, ein "Kampfhund" aber allein durch sein Image abschreckt. Demnach wäre ein "Kampfhund" der bessere Schutzhund, weil es da eben gar nicht auf den Hund ankommt - hält zwar keinen HA oder sonstwen mit ein wenig Ahnung ab, aber den normalen Pöbel eben schon.
 
Bekannte von uns hatten einen Pitrüden in Bayern (damals noch "Altbestand"). Als dieser gestorben war, haben sie auch von einem Gutachter gesagt bekommen, sie könnten sich wieder einen holen, weil sie ihn zum Schutz ihrer Firma bräuchten. Dies wäre ein berechtigtes Interesse.
Also so abwegig ist diese Aussage nicht. Ob sie Sinn macht, ist ja eine andere Sache...
 
Lustig. Der einzige Mensch in Bayern, den ich kenne, der ein "berechtigtes Interesse" an der Haltung von einem Staff genehmigt bekommen hat, ist selbst staatlich vereidigter Gutachter. :lol:
 
Meine Tochter (verbeamtet bei der bayr. Exekutive) hat seit knapp 1 Monat einen genehmigten Kat1 Hund :D
 
Also könnten sich alle Diensthundeführer einen Kat 1 Hund als Privathund holen?
 
In unserer Nachbargemeinde werden Kat1 für "jedermann" genehmigt. Es obliegt schließlich nur dem Gemeindefuzzi das zu genehmigen. ;)

EDIT: Diensthundeführer können glaube ich einen Kat1 "beantragen" zum Zwecke der persönlichen Weiterbildung, oder so ähnlich (Umgang mit gefährlichen Hunden). Ob das genehmigt wird oder nicht, liegt dann wieder bei einem anderen Fuzzi.
 
Ahja stimmt, der Gutachter, den ich meine, ist glaub ich auch Hundeführer. Muss ich nochmal nachkucken. Daran könnts liegen. :D

EDIT: Crab, das ist ja an sich cool - nur hätt ich Schiss, dass der Gemeindefuzzi mal den Posten wechselt oder von oben eins auf den Deckel kriegt... *sicherheitsfanatikerin*
 
Ich bin mir nicht sicher ob und wie eine erteilte Genehmigung ohne Vorfall einfach widerrufen werden kann.
In der Nachbargemeinde musste aber zB jemand mit Kat1 umziehen (beruflich) und das ging natürlich nicht. Jemand anderes aus der Gemeinde hat dann den Hund übernommen. :p
 
Ich bin mir nicht sicher ob und wie eine erteilte Genehmigung ohne Vorfall einfach widerrufen werden kann.
In der Nachbargemeinde musste aber zB jemand mit Kat1 umziehen (beruflich) und das ging natürlich nicht. Jemand anderes aus der Gemeinde hat dann den Hund übernommen. :p

Auch wenn der Smiley vermuten lässt, dass für den Hund kein Wechsel der ihn betreuenden Personen stattgefunden hat, finde ich DAS wirklich richtig gruselig. Ich hätte jetzt gedacht, dass die Genehmigung auf Hund und Person (Halter) ausgestellt ist und bis zum Tode des Hundes oder Halters gilt (Vorfälle mal ausgenommen). Das man mit Kat.1 Hund nicht umziehen kann find ich richtig schrecklich angesicht der heutigen Arbeitsmarktlage/-gepflogenheiten.
 
Coony, das liegt daran, dass die Gemeinde immer sagen kann "Nö, kriegst hier keine Haltergenehmigung.". Hat auch schon Gemeinden gegeben, die einen Kat.2-Hund mit bestandenem WT und Negativzeugnis schlicht nicht haben wollten... :rolleyes:
 
Coony, das liegt daran, dass die Gemeinde immer sagen kann "Nö, kriegst hier keine Haltergenehmigung.". Hat auch schon Gemeinden gegeben, die einen Kat.2-Hund mit bestandenem WT und Negativzeugnis schlicht nicht haben wollten... :rolleyes:

Das Problem sehe ich schon (also das mit den Gemeinden) aber mich bestürzt, dass die einzelnen Gemeinden, die alle gleichwertig sind (keine hat mehr "Macht" als die andere), so verfügen können.
 
Es sind und bleiben immer Einzelfallentscheidungen...
Meine Tochter hatte sich bewusst Eigentum in einer "listenhund-freundlichen" Gemeinde erworben und ihr Beruf spielte ebenfalls eine Rolle beim "Antrag" auf Genehmigung.
Um den Irrsinn komplett auf die Spitze zu treiben - hat sie keinerlei Auflagen, im Vergleich zu manchen Kat.2 Hundehalter bekommen.
 
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