Haltergenehmigung

LM2012

Hallo :)
Hat jemand in Thüringen nach dem 01.09.2011 einen Listenhund angemeldet und auch die nötige Haltererlaubnis erhalten??
Der Hund muss auch nach dem 01.09.2011 angeschafft worden sein!!!!
(Wer davor einen Listi hatte und nach In-Kraft-treten des Gesetzes ordnungsgemäss angemeldet hat, zählt nicht unter meine Anfrage)

Ich suche Antworten im "jetzt und hier)

Wir haben laut unserem Gesetz ja 2 Hürden zu meistern: :unsicher:

Paragraph 4
Punkt 5 "....besonderer wissenschaftlicher oder beruflicher Bedarf für die Haltung des Hundes besteht...."
Punkt 6 "....im Falle der Anschaffung darüber hinaus nachgewiesen wird, dass der Bedarf durch Hunde anderer Rassen nicht angemessen befriedigt werden kann ...."

Diese Punkte müssen in schriftform bewiesen werden!!!

Kennt sich jemand aus?? :verwirrt:

Danke! :)
 
  • 2. Mai 2024
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Hi LM2012 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ist das dein Ernst? So steht das in der Verordnung? :verwirrt:

Die haben den Knall wohl nicht gehört .... wie soll man das denn nachweisen? Heißt ja im Prinzip, dass Thüringen wohl wie Bayern und Brandenburg ist ...
 
Das ist nicht mein ernst, sondern der des Gesetzes :( leider ist es so!!!! *schnief*
So wird es einem unmöglich gemacht, auf legale Weise einen bollerkopp zu adoptieren :(
 
Ist das dein Ernst? So steht das in der Verordnung? :verwirrt:

Die haben den Knall wohl nicht gehört .... wie soll man das denn nachweisen? Heißt ja im Prinzip, dass Thüringen wohl wie Bayern und Brandenburg ist ...

Ich denk das ist auch Sinn und Zweck der Verordnung.

Pyrrha80 hatte doch versucht eine Erlaubnis zu bekommen und so einer SoKa Nase ein Zuhause zu geben und ist kläglich gescheitert. (Falls das wer anders war, bitte nicht steinigen - ist nur so aus dem Gedächtnis).
 
Leider sind wir in der Beweispflicht!!! Aber wie soll man das erklären?
Deshalb habe ich hier dieses Thema eröffnet, denn mein Ordnungsamt hat "No Go" gesagt, aber nur wegen diesen beiden oben erwähnten Punkten ;)
Guter Rat ist da teuer!!
Thüringen hat es somit geschafft, es "UNMÖGLICH" zu machen, sich einen SOKA zu holen, ob aus Tierschutz, privaten Händen etc. :(
 
Hallo,

ich hatte mich üner die theoretische Möglichkeit informiert und bin genau an diesen zwei Punkten gescheitert.

Ich habe keinen offiziellen Fall gefunden bei dem eine Haltergenehmigung erteilt wurde.
Bei dem oben genannten Hund Olivia wurde ganz schnell das Bundesland enfernt, als die Diskussion entbrannte- daher gehe ich von einem "Schleichweg" aus.

Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf :)
 
Hallo,

ich hatte mich üner die theoretische Möglichkeit informiert und bin genau an diesen zwei Punkten gescheitert.

Ich habe keinen offiziellen Fall gefunden bei dem eine Haltergenehmigung erteilt wurde.
Bei dem oben genannten Hund Olivia wurde ganz schnell das Bundesland enfernt, als die Diskussion entbrannte- daher gehe ich von einem "Schleichweg" aus.

Aber ich gebe die Hoffnung nicht auf :)

Da gibt es verschiedene Schleichwege.... Einer ist der mit dem Wohnsitz :unsicher:
Aber ich möchte das eigentlich nicht. Das bringt auch alles nichts, auch ne andere Rasse anmelden ist auch ziemlich doof. Noch können die meisten die Rassen nicht unterscheiden (wir ja schon :eg:), aber die Ämter werden ja auch nicht dümmer :uhh:
Ich weiß nicht, was ich denen für ein Märchen mit den Punkten 5&6 schreiben soll.....

:verwirrt: :verwirrt: :heul: :verwirrt: :verwirrt:
 
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Gar keine schlechte Idee...

Das sog. berechtigte Interesse ist wirklich ein kniffliges Thema. Schon allein dadurch, dass es keine Definition gibt, die besagt, was das genau ist. Im Einzelfall ist man also immer auf den Ermessensspielraum des OA angewiesen, ob die die Begründung "gut genug" finden.

In irgendeinem Bundesland gilt die Übernahme von Hunden aus dem Tierschutz als berechtigtes Interesse. Vielleicht wäre das ein Ansatzpunkt für dich?

In Bayern gibt es ja dieses Problem auch schon seit Jahren. Und es gibt durchaus legal angemeldete Kat. 1 Hunde dort (die auch ein berechtigtes Interesse erfordern). Beispiel ist hier das Erforschen der Rassen durch Polizeibeamte. In Bayern gilt aber Übernahme von Hunden aus Tierheimen nicht als berechtigtes Interesse.

War es nicht auch so, dass diese Regelungen nicht für Rettungshunde o.ä. gelten? Muss ich glatt noch mal nachlesen im Gesetz (und solltest du auch)...
 
Guten Morgen,

es stand doch sogar in der Zeitung das Thr in 10 Jahren "Kampfhunde-frei" sein soll.

Wie wäre es aber eigentlich, wenn man so einen Hund als PS nimmt??? Kp habe mich da noch nie informiert.

LG
 
Im Thueringer Hundegesetz ist "Haltung" so definiert:


§ 2 Allgemeine Regelungen
(2) Halter eines Tieres ist derjenige, der über das Tier bestimmen kann, der für die Kosten und die Unterhaltung des Tieres aufkommt, dem allgemein die Vorteile des Tieres zugute kommen und der das wirtschaftliche Risiko des Verlusts des Tieres trägt.


Bis auf "dem allgemein die Vorteile des Tieres zugute kommen" (worueber sich streiten laesst) sollte das Anbieten einer Pflegestelle also vielleicht moeglich sein...
 
Guten Morgen :)
Vielen Dank !!!!

Paragraph 2 ist nicht relevant, da die anderen Punkte bewiesen werden müssen! Leider :(
Das ist alles nicht so einfach.
Pflegestelle ja, aber darf der Hund dauerhaft da bleiben?
Besitzer wäre ja ein Verein oder Tierheim??!!!
 
Guten Morgen :)
Vielen Dank !!!!

Paragraph 2 ist nicht relevant, da die anderen Punkte bewiesen werden müssen! Leider :(
Das ist alles nicht so einfach.
Pflegestelle ja, aber darf der Hund dauerhaft da bleiben?
Besitzer wäre ja ein Verein oder Tierheim??!!!

Das meine ich. Die Auflagen gelten ja nur fuer die Haltung. Wenn Haltung aber so definiert ist wie in § 2, dann ist das Anbieten einer Pflegestelle noch keine Haltung und daher moeglicherweise erlaubt, solange das Tierheim / der Verein weiterhin Halter nach § 2 bleibt.
In anderen Bundeslaendern ist "Haltung" damit definiert, wo der Hund sich ueber einen bestimmten Zeitraum aufhaelt, aber in der thueringer Definition gibt es ja keine zeitliche Beschraenkung...

Ich wuerde das aber auf jeden Fall nochmal rechtlich gescheit mit einem Anwalt abklaeren, nicht dass es boese Ueberraschungen gibt.
 
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