Sugar geht's gut............ (?)

Gabi schrieb:
Und nirgends sonst werden die (tatsächlichen oder angeblichen) Leidenswege von Tieren derart ausgeschmückt und breitgetreten wie auf dem Gnadenhof. Das hat mich als allererstes maßlos entsetzt: die Leute stehen zB vor dem Zwinger des Schäferhundes mit dem Zwingerkoller und starren ihm völlig fasziniert bei seinem Endlos-Kreiseln zu. Und niemand schien zu realisieren, dass dieser Hund LEIDET und dass ein derartiges Vorführen absolut würde- und respektlos ist.
Sicher richtig Gabi. Allerdings: wollte man dies wirklich "ausschlachten", müssten eigentlich viel mehr Hofführungen stattfinden.

Gabi schrieb:
Und genau das Gleiche gilt meiner Meinung nach auch für Sugar: sie wäre nicht mehr so schön "vorführbar", wenn sie einen Wesenstest hätte.
Hmm...., wird sie denn wirklich ständig "vorgeführt"? Ich glaube, Natalie war es, die schrieb, Sugar bei einigen Hofführungen nicht gesehen zu haben.
Aus meiner Sicht kann es für den fehlenden Wesenstest auch folgende Gründe geben:
a) Es fehlt ein grundsätzliches Interesse, überhaupt mit einem Hund etwas zu machen.
b) Angst vor dem Versagen
c) Solange kein Test, solange auch immer ein Grund für eine Nichtvermittlung.
d) Es existiert noch irgendeine Absprache mit HH ausser dem Übergabevertrag, die niemand kennt.

Nur warum steht dann niemand von diesem Gnadenhofverein auf und sagt klipp und klar:
"Leute, Sugar lebt hier bei uns und entgegen unserer eigenen Vereinssatzung wollen wir sie nicht vermitteln."
oder:
"Leute, aus den Vertragsbindungen xyz dürfen wir Sugar nicht weitergeben, so leid uns das tut."

Und solange beides nicht nachvollziehbar passiert, wird es immer wieder Fragen geben.
Und wenn es wirklich so seien sollte, dass Sugar aus gesetzlichen Gründen dort auf dem Argenhof verbleiben muss, wäre ich der erste, der aufsteht und zu Spenden aufrufen würde (natürlich auch mitmache), um für diese Hündin ein Gehege zu finanzieren, dass dem Ausdruck "Lebenswürde" etwas näher kommt. Ebvenso einen festen "Gassigeher", der nicht in die allgemeinen Hofpflichten eingebunden ist.
So, wie es jetzt ist, kann und darf es doch kein Dauerzustand sein!
Grüße Klaus
 
  • 14. Mai 2024
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Hi kangalklaus ... hast du hier schon mal geguckt?
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Danke Klaus für Deine Antwort, aber warum steht dann in dem Link, dass die Verletzungen nicht versorgt werden?
Und die Bilder von der traurigen Sugar überzeugen mich nicht! Wenn ich Natalies öffentliches Profil anschaue, sehe ich da ein Bild von einen Hund und einer Katze, der Hund hat auch einen traurigen Blick, muss man sich da auch Sorgen machen? :rolleyes:

Gruß,Schorschi
 
Schorschi schrieb:
Danke Klaus für Deine Antwort, aber warum steht dann in dem Link, dass die Verletzungen nicht versorgt werden?
Frag nicht mich, sondern den Verfasser/die Verfasserin dieses Berichtes.
Der Verantwortliche für die Internetseite (und damit auch für den Bericht) ist laut Impressum dort ein Walter Tritschler. Erreichbar unter [email protected]
Grüße Klaus
 
Natalie schrieb:
Hallo Simone,

was für eine "nette" Eröffnung. :rolleyes:

Danke, gern geschehen! :)

Natalie schrieb:
Ich hingegen frage mich, ob du wirklich so naiv bist und was dir das Recht gibt dir nach ganzen 60 Beiträgen, die du gelesen hast, eine solche Aussage zu erlauben, mit der du Leute angreifst, die z.T. seit einem ganzen Jahr am Thema dran sind und TAUSENDE Beiträge, Mails, Artikel dazu gelesen/geschrieben und etliche Gespräche geführt haben bzw. auch selbst vor Ort waren...

A
gelte ich im allgemeinen nicht als naiv, daß könnten Dir auch sehr viele bestätigen...
und
B
wenn greife ich denn bitte an, warum reagiert Du derart aggresiv auf meinen Beitrag? Woher möchtest Du wissen, daß ich nicht schon dort war, um mir ein persönliches Bild von allem zu machen? Glaube mir eins, ich habe in meinem Leben bereits sehr,sehr viele THs kennengelernt und weiss durchaus wovon ich spreche.

Natalie schrieb:
Ich habe 2 Hunde erfolgreich durch den Wesenstest gebracht. Beides Hunde mit problematischen Vorgeschichten, beides Sicherstellungen, beides Hunde aus dem Tierheim bzw. einer eben sogar vom Argenhof. Ich weiß schon, wovon ich rede!

Ich hatte und habe die Meinung, daß es keine problematischen Hunde gibt, es fehlt nur ab und an an der entsprechenden Lösung und sollte die Lösung etwas länger dauern ist das auch in Ordnung.
und grundsätzlich freut es mich für jeden Hund, der den Wesenstest besteht, egal ob es einer oder 100te sind, es ermöglicht es ihm/ihr ein wesentlich besseres Leben zu führen und darauf kommt es an....

Natalie schrieb:
Ich habe passen dazu übrigens mal diesen Beitrag geschrieben, in dem ich viele Fragen aufwerfe (nicht explizit zu Sugar, aber sie ist natürlich mitbetroffen:( http://www.forum.ksgemeinde.de/showpost.php?p=816176&postcount=628

Danke für den Link aber eigentlich habe ich kein Interesse ihn zu lesen...

Natalie schrieb:
Diese Fragen wurden nie beantworten (sehr wohl jedoch gelesen!)!

was ist daran schlimm? ich lese in sehr vielen Foren, muss aber nicht jeden Beitrag kommentieren. Ich habe kein Problem damit, die Meiung anderer "einfach so stehen zu lassen!...;)
 
Schorschi schrieb:
Danke Klaus für Deine Antwort, aber warum steht dann in dem Link, dass die Verletzungen nicht versorgt werden?
Und die Bilder von der traurigen Sugar überzeugen mich nicht! Wenn ich Natalies öffentliches Profil anschaue, sehe ich da ein Bild von einen Hund und einer Katze, der Hund hat auch einen traurigen Blick, muss man sich da auch Sorgen machen? :rolleyes:

Gruß,Schorschi

Hallo Schorschi,

ich verstehe schon, was du sagen möchtest!

Dazu nur kurz: Weder Klaus noch ich haben diesen Bericht geschrieben. Wir können auch nur glauben oder nicht glauben, dass die Verletzungen nicht versorgt wurden. da wendest du dich dann am besten an die TSI direkt, die vermitteln dir bestimmt Kontakt zum Verfasser, den du selbst fragen kannst, woher er das weiß.

Ich vermute, mein prfil wird nun nach deinem Beitrag einen Klick-Boom erleben :D Ich finde schon noch, dass das ein Unterschied zu den Bildern von Sugar ist. Shiwa ist auf dem Bild einfach - wie immer - unsicher, wenn sich der Kater so aufdringlich nähert. Sorgen sind da nicht von Nöten ;)
Aber ja auch meine Hunde können noch trauriger gucken. Wie schon jemand schrieb, z.B. wenn man ein Salamibrot vor ihrer Nase isst und sie nix abbekommen.

Irgendwie empfinde ich PERSÖNLICH die Bilder von Sugar dennoch anders - aber das ist natürlich individuell und das muss keiner teilen!!!

Aber nochmal - weder der traurige Blick, noch die (unbehandelten?) Bisswunden sind mein Hauptthema. Wir haben hier im Thread doch inzwischen GENUG andere (wasserdichte) Punkte angesprochen, die es im Fall Sugar zu kritisieren gibt - warum gehst du denn darauf so gar nicht sein?

was ist daran schlimm? ich lese in sehr vielen Foren, muss aber nicht jeden Beitrag kommentieren. Ich habe kein Problem damit, die Meiung anderer "einfach so stehen zu lassen!...;)

Es ist ein HIMMELWEITER Unterschied, ob ich als Privatperson die MEINUNG eines anderen unkommentiert stehen lasse, oder ob als als Angestellte (u.a. in der Öffentlichkeitsarbeit) eines von Spenden lebenden und gemeinnützigen Vereins konkrete und berechtigte FRAGEN zur Arbeit des Vereins nicht beantworte!

Danke für den Link aber eigentlich habe ich kein Interesse ihn zu lesen...

Ok Simone - mit diesem Beitrag hast du dich für mich so eben selbst disqualifiziert.

Danke für das Gespräch :unsicher: :rolleyes:
 
Natalie schrieb:
.
Es ist ein HIMMELWEITER Unterschied, ob ich als Privatperson die MEINUNG eines anderen unkommentiert stehen lasse, oder ob als als Angestellte (u.a. in der Öffentlichkeitsarbeit) eines von Spenden lebenden und gemeinnützigen Vereins konkrete und berechtigte FRAGEN zur Arbeit des Vereins nicht beantworte!

Es ist doch ganz einfach, 1 Frage zieht die nächste mit sich und damit kommt man vom 100sten ins 1000stel, daher habe ich Verständnis dafür, daß sich manche Vereine damit nicht beschäftigen. Ich bin auch schon mal gegen so eine "Wand" gelaufen, habe aber die Erfahrung gemacht, daß wenn man vernünftige, nicht provokante Fragen stellte, ebenso vernünftige Antworten erhält.


Natalie schrieb:
.
Ok Simone - mit diesem Beitrag hast du dich für mich so eben selbst disqualifiziert.

Danke für das Gespräch :unsicher: :rolleyes:

wenn das Deine Meinung ist, habe ich damit kein Probelm.
 
Da ich nicht weiss, wie Sugar auf dem Gnadenhof lebt, möchte ich dazu nichts sagen. Sollte sie tatsächlich überwiegend im Zwinger gehalten werden, wäre das natürlich nicht das Optimum für den Hund.

Sugar ist hier in Hamburg sicher gestellt worden kurz nach einer Beisserei mit einer Schäfer-Mix-Hündin. Nach Aussage ihres Gassigehers (es war nicht der ehemalige Halter) ging die Attacke nicht von Sugar aus. Daraus und aus dem langen Aufenthalt im HTV Rückschlüsse auf ihre Verträglichkeit mit Hunden, insbesondere Hündinnen zu ziehen, will und kann ich nicht, da ich den Hund nur zweimal gesehen habe (und das war vor der Sicherstellung). Nach dieser Beisserei, also zum Zeitpunkt der Sicherstellung, hatte sie Bisswunden am Kopf.

Ich bin bisher davon ausgegangen, dass Sugar auf dem Gnadenhof bleibt und eine Vermittlung nicht in Frage kommt. Auch das Land BW wird kaum Interesse daran haben. Es gab damals noch ein anderes Übernahmegesuch einer Hundeschule und -pension in SWH, das in Erwägung gezogen wurde. Der Bürgermeister der dortigen Gemeinde hatte sich dagegen verwehrt. Ich kenne die Verträge nicht, könnte mir aber vorstellen, dass eine entsprechende Klausel enthalten ist, die einer Vermittlung an Privat einen Riegel vorschiebt.

LG von
Dingo
 
Dingo schrieb:
Ich kenne die Verträge nicht, könnte mir aber vorstellen, dass eine entsprechende Klausel enthalten ist, die einer Vermittlung an Privat einen Riegel vorschiebt.
Definitiv nicht Dingo. Der Vertrag beinhaltet zu einer eventuellen Weitergabe den §4:

§ 4 Abgabe des Hundes an Dritte
Die Vermittlung des Tieres bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Freien und Hansestadt Hamburg. Einer Vermittlung des Tieres hat die Freie und Hansestadt Hamburg nur zuzustimmen, wenn
a) die Ungefährlichkeit des Tieres durch einen erneuten Wesenstest belegt wurde;
b) wenn das Tier an einen Halter vermittelt wird, der seinen Wohnsitz und ständigen Aufenthalt außerhalb von Hamburg hat. Dies ist durch eine Meldebescheinigung nachzuweisen;
c) wenn gewährleistet ist, dass ein zukünftiger Halter zuverlässig ist. Der Freien und Hansestadt Hamburg ist bei Zweifeln Gelegenheit zu geben, die Zuverlässigkeit (durch geeignete Unterlagen oder im Rahmen einer Anhörung) zu überprüfen.
Letztendlich wichtig erscheint mir hier ausschliesslich die Rückkehrverhinderung nach Hamburg.
Grüße Klaus
 
Danke, sehr aufschlussreich.

Dennoch denke ich - hinsichtlich Sugars Medienpräsenz in der Vergangenheit -, dass man auch in anderen Bundesländern kein Interesse an einer Privatvermittlung hat.

Sollte von Seiten des Gnadenhofes die Entscheidung gefallen sein, dass sie ohnehin dort verbleibt und nicht vermittelt wird (und davon bin ich bislang ausgegangen), erübrigt sich ein WT, oder sehe ich das falsch?
 
Warum wird denn von denjenigen die diese Zustände anprangern denn nichts getan?Warum bezieht sich alls auf lesen und sich mit anderen austauschen und dann gemeinschaftlich Misstände anzusprangern?
NAtalie,,was TUST du aktiv um die Misstände die du anprangerst zu beseitigen?Du schreibst immer lange Texte aber davon haben die Tiere nichts die dort sitzen.
KAngaklaus ,was hast du denn dazu beizutragen ausser ellenlange Diskussionen zu führen?

Worte sind nicht viel wert,Taten sind doch gefragt !Und wenn dort solch schlimme Zustände herrschen die ich mit meinen eigenen Augen gesehen hätte dann würde ICH Himmel und Hölle in Bewegung setzen um zu helfen.
Natalie ,Simone ist in meinen Augen nich Naiv und hat sich mit Gunnar schon sehr oft für den Aktiven Ts eingesetzt ,da finde ich deine Art mit ihr zu sprechen sehr unangebracht.Man kommt nicht immer mit jedem auf einen Nenner und manchmal ist das gut so....
 
devilblack schrieb:
NAtalie,,was TUST du aktiv um die Misstände die du anprangerst zu beseitigen?Du schreibst immer lange Texte aber davon haben die Tiere nichts die dort sitzen.

Sie hat beispielsweise a. einen Hund dort herausgeholt, und b. leistet sie Aufklaerungsarbeit.

Die Frage ist, welche weitere Hilfe - ausser Sach- und Geldspenden - der Hof gewillt ist, anzunehmen.
 
Hallo Dingo

Danke für die Information.
Also Frau C.R kann den Hunde überhaupt nicht als Privat Hund laufen lassen. In BW dürfen Listenhunde nur in Private Hände vermittelt werden wenn Sie einen Wesenstest bestanden haben.Ausser Frau Rohn wäre einer der wenigen Privat Personen in Deutschland die einen 11 er aufweisen.Und das glaube ich nicht.

So kann der Hund auch nicht an andere Privat Personen vermittelt werden.

Jetzt bleibt eine Frage bestehen, warum wird nicht versucht einen Wesenstest anzustreben.Das wird aber nur der Verein vom Argemhof beantworten können.

Zum Thema Spenden. Wenn jemand meint das man mit 4 Patenschaften für einen Hund so ein Projekt wie einen Gnadenhof finanzieren kann disqualifiziert sich wirklich selber.
Da rate ich, schau doch mal in den Tierheim deines Vetrauens vorbei. Arbeite artig mit. Und eines Tages wirst du herausfinden was so ein Spass eigentlich kostet.Und man wird erstaunt sein was für Summen da im Jahr benötigt werden.


Und noch zur Gabi, Fair bin ich wenn andere Fair sind.

Beweise sind für mich: Untersuchungen vom Staatsanwalt. Hier konnte Frau Rohn nichts nachgewiesn werden.
Amtstierarzt. Auch der konnte keine schlechte Haltung oder Verwahrlosung der Tiere feststellen

Somit besteht für mich die Unschuld von Frau Rohn bis ich etwas anderes lese.
Gesetzte sind nicht nur da um mich zu schützen, nur wenn es mir nicht in den Kram passt dann sind sie nichts Wert.Dann ist das Gericht blind und der Amts Vet untauglich
Wie würdest du es finden wenn auf einmal eine eine Horde über Dich Urteilen würde das du Unfähig bist Tiere zu halten. Und die einzigen Möglichkeit für Dich besteht die Tiere abzugeben nur das es Endlich Ruhe gibt.Rufmord ist sehr schnell angezettelt
Was mir allein in den letzten zwei Tagen über Leute hier erzählt wurde lässt mir die Haare zu Berge stehen.Da wäre es ein leichtes Menschen in eine anderes Licht zu rücken. Nur dann würde ich nichts anderes machen, nämlich Rufmord betreiben

Und zu meinen zwei Telefongespräche, Gabi die Welt des sogenannten Tierschutzes in Deutschland ist nicht all zu groß. Man hört und trifft immer wieder die gleichen Namen
Das sind meist die Leute die die Arbeit leisten, aber selten in Foren schreiben. Dafür haben Sie meist keine Zeit. Nur wenn so jemand den man schon seit Jahren aus dem Tierschutz kennt bittet das eine oder andere zu beachten. Dann höre ich doch lieber auf so jemand. Denn bei Ihm weiss ich sicher es geht um die Tiere und um nichts anderes.

Gunnar
 
Gunnar schrieb:
Zum Thema Spenden. Wenn jemand meint das man mit 4 Patenschaften für einen Hund so ein Projekt wie einen Gnadenhof finanzieren kann disqualifiziert sich wirklich selber. Da rate ich, schau doch mal in den Tierheim deines Vetrauens vorbei. Arbeite artig mit. Und eines Tages wirst du herausfinden was so ein Spass eigentlich kostet.Und man wird erstaunt sein was für Summen da im Jahr benötigt werden.

Zum Thema Spenden und Finanzierung hatte ich mich gar nicht geäußert. Meintest Du vielleicht jemand anderes?

???
Dingo
 
kangalklaus schrieb:
Sicher richtig Gabi. Allerdings: wollte man dies wirklich "ausschlachten", müssten eigentlich viel mehr Hofführungen stattfinden.
*lach* Nur rares bringt bares ...
Nein im Ernst, ohne jeden Zynismus oder Ironie. Solche Hofführungen sind wirklich aufwändige Veranstaltungen, ganz egal unter welchem Blickwinkel man sie auch sehen mag.
Das wäre in etwa so als würde einmal im Monat die Patentante mit der ganzen Gefolgschaft zu Besuch kommen.
Da bleibt auch alles andere vor und natürlich putzt man da vorher besonders gründlich und ähnliches.



kangalklaus schrieb:
Hmm...., wird sie denn wirklich ständig "vorgeführt"? Ich glaube, Natalie war es, die schrieb, Sugar bei einigen Hofführungen nicht gesehen zu haben.

Áuf der Führung vom August war sie nicht da. Da wurde sie von C. Rohn und K. Schumacher zum Tierheim Biberach mitgenommen, wo ein Stand mit den DVDs und anderen Dogsense-Artikeln aufgebaut war. CR hielt dort glaube ich auch einen Vortrag?
Von weiteren Führungen hab ich lediglich "was gehört", deshalb halte ich mich da zurück.

kangalklaus schrieb:
Aus meiner Sicht kann es für den fehlenden Wesenstest auch folgende Gründe geben:
a) Es fehlt ein grundsätzliches Interesse, überhaupt mit einem Hund etwas zu machen.
b) Angst vor dem Versagen
c) Solange kein Test, solange auch immer ein Grund für eine Nichtvermittlung.
d) Es existiert noch irgendeine Absprache mit HH ausser dem Übergabevertrag, die niemand kennt.

c) deckt sich mit meinen Überlegungen von vorhin
b) könnte auch ein "Wissen" um einen Misserfolg sein...

Das einzige Problem, das Sugar wirklich bei einem Wesenstest erwartet - ist der Kinderwagen. Das müsste wirklich mit ihr trainiert werden und zwar einschließlich Baby-Geschrei aus der Dose. Die TiHo Hannover stuft Sugar's Verhalten hierbei als "Jagdverhalten" ein. Demzufolge wäre es für jemanden, der darin die entsprechende Erfahrung hat, zumindest einen Versuch wert. Mit durchaus reellen Erfolgschancen.

Wenn jemand Erfahrung hierbei hat - dann würde er es sicher versuchen, oder nicht?
Und wenn Frau Rohn dies erfolgreich gelungen sein sollte - dann kann ich mir nur äusserst schwer vorstellen, dass dieses Erfolgserlebnis dann vor aller Augen verborgen bleiben sollte.

Ergo: vielleicht ist CR schlicht und ergreifend nicht in der Lage, hat nicht die ausreichende Erfahrung (wie auch immer) Sugar durch den Wesenstest zu bringen?

Im Beitrag von Stern-TV hat sie selbst gesagt, dass sie die Kinderwagen-Szene mit Sugar noch nie geübt hat. Ich habe damals schon nicht verstanden, warum sie das nicht gemacht hat. Und noch viel weniger, warum sie Sugar dann trotzdem den RTL-Kameras vorgeführt hat...

Liebe Grüße
Gabi
 


Hallo in die Runde,



da Ihr aus allen möglichen Bundesländern kommt und somit mit verschienen Verordnungen zu tun habt, bringt Ihr vielleicht etwas durcheinander, was Baden – Württemberg angeht. Dort sind die Verordnungen nämlich etwas anders.



Es wird ein Hund per Behörde als gefährlich definiert. Das kann sein: Rasse oder Vorfälle, die aktenkundig sind. Beispiele: Beißvorfälle, aggressives Anspringen, oder Wildern.



Da kann dann jede Gemeinde Maßnahmen anordnen und überprüfen. Das war aber vor Einführung der „Kampfhundeverordnung“ bereits möglich durch die Bestimmungen der Ortspolizei in den Gemeinden.



Was „Kampfhunde“ angeht, heißt es im Gesetz:

§ 1 Kampfhunde


(1) Kampfhunde im Sinne dieser Verordnung sind Hunde, bei denen aufgrund rassespezifischer
Merkmale, durch Zucht oder im Einzelfall wegen ihrer Haltung oder Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist.

(2) Die Eigenschaft als Kampfhund wird aufgrund rassespezifischer Merkmale bei Hunden der folgenden Rassen und Gruppen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden vermutet, solange nicht der zuständigen Behörde für den einzelnen Hund nachgewiesen wird, dass dieser keine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren aufweist:

American Staffordshire Terrier – Bullterrier - Pit Bull Terrier.

(3) Die Eigenschaft als Kampfhund kann im Einzelfall insbesondere bei Hunden der folgenden Rassen sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen als den von Absatz 2 erfassten Hunden vorliegen, wenn Anhaltspunkte auf eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren hinweisen:

Bullmastiff - Staffordshire Bullterrier - Dogo Argentino - Bordeaux Dogge - Fila Brasileiro - Mastin Espanol - Mastino Napoletano – Mastiff - Tosa Inu.

Damit wären erst mal einige Rassen “diffamiert”, aber das sagt noch gar nichts. Weiter im Gesetz:

§ 2 Gefährliche Hunde


Als gefährliche Hunde im Sinne dieser Verordnung gelten Hunde, die, ohne Kampfhunde gemäß § 1 zu sein, aufgrund ihres Verhaltens die Annahme rechtfertigen, dass durch sie eine Gefahr für Leben und Gesundheit von Menschen oder Tieren besteht. Gefährliche Hunde sind insbesondere Hunde, die bissig sind, in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere anspringen oder zum unkontrollierten Hetzen oder Reißen von Wild oder Vieh oder anderen Tieren neigen.“

Also kann mit diesem P. jeder Hund erfasst werden, sagt aber auch noch nicht viel. Aber das Gesetz sagt noch etwa „wichtiges“ aus, Vertreter dieser Rassen dürfen nicht gezüchtet werden und das ist mehr als zweifelhaft, denn vor Länderrecht geht Bundesrecht und dort war bisher keine Einigung möglich, die einer gerichtlichen Überprüfung stand hält. Somit wird sich jedes Bundesland und jede Gemeinde hüten, das heute noch durchzuklagen. Zumal in einer ganzen Reihe von Bundesländern die Verordnungen abgeschafft oder abgemildert wurden, siehe NRW, NS.

Jeder Einwohner B.W. darf sich einen beliebigen Hund anschaffen. Auch einen „Kampfhund“. Für letzteren gelten Einschränkungen, das Gesetz sagt:

§ 3 Erlaubnispflicht für das Halten von Kampfhunden


(1) Das Halten eines Kampfhundes, der älter als sechs Monate ist, bedarf der Erlaubnis der Ortspolizeibehörde, soweit das Bundesrecht nichts anderes vorschreibt.“

Also melde ich meine Hund schön an und das wars. Keine Gemeinde hat das nötige Fachpersonal, um meine Angaben zu überprüfen. Meine Hunde sind angemeldet, weil sie eben hundesteuerpflichtig sind, kontrolliert hat das aber niemand. Weiter:

“ ... (2) Die Erlaubnis darf nur erteilt werden, wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an der Haltung nachweist, gegen seine Zuverlässigkeit und Sachkunde keine Bedenken bestehen und Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz nicht entgegenstehen. Die Erlaubnis darf ferner nur erteilt werden, wenn der Hund bereits vor Durchführung der Prüfung nach § 1 Abs. 4 eine unveränderliche, möglichst ohne technische Mittel lesbare Kennzeichnung trägt, aufgrund derer der Halter ermittelt und der Hund unverwechselbar identifiziert werden können. Die Erlaubnis kann befristet und unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Auflagen können auch nachträglich angeordnet, geändert oder ergänzt werden. Mit der Erlaubnis kann die Auflage verbunden werden, dass der Hund außer von dem Antragsteller nur von bestimmten, namentlich zu benennenden Personen geführt werden darf, die die für den Halter erforderliche Zuverlässigkeit und Sachkunde besitzen. Die Erlaubnis ist in der Regel vom Nachweis des Bestehens einer besonderen Haftpflichtversicherung abhängig zu machen. Versagungsgründe, die sich aus anderen Vorschriften ergeben, bleiben unberührt.“


Das meiste dieses P. kann man vergessen, da unwichtig. Besonderes Interesse ist auslegungsfähig. Beispiele:

Ich hatte schon immer Hunde dieser Rassen und habe mit diesen eben besonders gute Erfahrungen gemacht, denn wir brauchen einen Familienhund.

Ich brauche einen Wachhund, das wäre dann der Witz.

Ich betreibe Hundesport und möchte mal einen Rettungshund ausbilden, dafür sind diese Rassen besonders geeignet.

Ich möchte einen armen Tierheimhund retten und ihm ein gutes Zuhause bieten.

Ich bin ein unbescholtener Bürger und halte seit vielen Jahren Hunde ohne Vorkommnisse. Unsere Hirtenhunde sind z.B. haftpflichtversichert, obwohl die Allianz, wie andere Gesellschaften auch, Listenhunde schon dann abgelehnt hat, wenn sie in nur einem Bundesland gelistet waren. Grund hierfür, wir hatten nie Vorfälle, die ins Geld gingen, also ein gutes Geschäft für die Versicherung.

Weiter:

“ ... (3) Wird eine Erlaubnis nach Absatz 2 nicht erteilt, hat die Ortspolizeibehörde die zur Abwendung

der Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz erforderlichen Maßnahmen zu treffen.“

Völlig schwammig und daher liegt es im Ermessen einer Gemeinde, was sie tut. Natürlich kann das sein: Beschlagnahmung, Leinen – und Maulkorbzwang, Training oder als letzte Konsequenz einschläfern. In der Regel wird ein Leinen – und Maulkorbzwang angeordnet, denn das lässt das Gesetz ja zu.

Weiter:

“ ... (4) Wer zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung Kampfhunde hält, bedarf für die Haltung dieser Hunde abweichend von Abs. 1 keiner Erlaubnis, wenn er bis zum 12. September 2000 der Ortspolizeibehörde unter Angabe seiner Personalien die Haltung sowie Rasse, Anzahl, Alter und Kennzeichnung (Absatz 2 Satz 2) der Hunde schriftlich anzeigt. Fehlt eine solche Kennzeichnung, ist sie mit der Registrierung anzuordnen. In den Fällen des Satzes 1 ist die Haltung von der Ortspolizeibehörde zu untersagen, wenn Bedenken gegen die Zuverlässigkeit oder die Sachkunde des Halters oder auf andere Weise nicht abwendbare Gefahren für Leben, Gesundheit, Eigentum oder Besitz bestehen. Absatz 2 Satz 7 und Absatz 3 gelten entsprechend. Die Sätze 1 bis 4 gelten entsprechend für

Nachkömmlinge der in Satz 1 genannten Hunde, wenn sie bis zum 18. Oktober 2000 geboren
wurden.“

Also hat der Halter einen Sachkundenachweis zu erbringen und wie nachlässig der gehandhabt wird, erkennt man daran, dass in BW ein Haufen Leute rumlaufen, die keine Ahnung haben von allen Rassen und ihren Bedürfnissen. Deshalb hat man ein polizeiliches Führungszeugnis vorgeschaltet für Kampfhunde.

Mischlinge dieser Rassen kann man vernachlässigen, denn zu deren Bestimmung fehlt es an Fachwissen und jeder Tierarzt wird etwas anderes definieren und das ist in der Regel nicht widerlegbar.

Während aber z.B. deutsche Schäferhunde und ihre Mischlinge sich „lustig“ durch die Lande beißen dürfen, gelten für Kampfhunde andere Bestimmungen. Das Gesetz schreibt vor:

“ ... § 4 Besondere Halterpflichten, Leinen- und Maulkorbzwang


(1) Kampfhunde, Hunde der in § 1 Abs. 2 und 3 genannten Rassen und ihrer Kreuzungen sowie gefährliche Hunde sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass von ihnen keine Gefahr für Menschen, Tiere oder Sachen ausgehen kann, insbesondere kein Entweichen des Hundes möglich ist. § 3 Abs. 4 Satz 3 gilt entsprechend.

(2) Kampfhunde und gefährliche Hunde dürfen außerhalb des befriedeten Besitztums nur Personen überlassen werden, die die Gewähr dafür bieten, dass der Hund sicher geführt wird, und die für den Halter erforderliche Zuverlässigkeit besitzen.

(3) Außerhalb des befriedeten Besitztums sind Kampfhunde und Hunde der in § 1 Abs. 2 und 3 genannten Rassen und ihrer Kreuzungen, die älter als sechs Monate sind, sowie gefährliche Hunde sicher an der Leine zu führen. Unabhängig vom Alter des Hundes ist am Halsband eine Kennzeichnung anzubringen, aufgrund derer der Hundehalter ermittelt werden kann. Unbeschadet der Kennzeichnung nach Satz 2 sind gefährliche Hunde zusätzlich entsprechend § 3 Abs.2 Satz 2 zu kennzeichnen.

(4) Kampfhunde, die älter als sechs Monate sind, und gefährliche Hunde müssen außerhalb des befriedeten Besitztums einen das Beißen verhindernden Maulkorb tragen.

(5) Beim Führen von Kampfhunden und von Hunden der in § 1 Abs. 2 genannten Rassen und ihrer Kreuzungen außerhalb des befriedeten Besitztums muss der Halter oder der von diesem mit dem Führen Beauftragte eine beglaubigte Kopie der Bescheinigung über die Erlaubnis oder Anzeige nach § 3 Abs. 5 oder des Prüfungsergebnisses nach § 1 Abs. 4 mit sich führen und Polizeibeamten oder sonst zur Kontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung aushändigen.

Zusammengefasst heißt das: Leinen – und Maulkorbzwang außerhalb des eigenen Grundstückes, ausbruchsichere Haltung und geeignete Personen per Nachweis, mehr nicht. Aber es gilt auch, wo kein Kläger, kein Richter, also alles erst mal auf kleinerer Flamme kochen, denn in BW ist auch mit einem „Kampfhund“ ein Leben möglich. Dazu kommt Haftpflicht, die im übrigen bei allen Hunden sinnvoll ist und eine Tätowierung oder ein Chip. Die werden in der Regel aber selten oder nie überprüft, weil die geeignete Technik fehlt, oder weil es zu viele Registrierstellen gibt. Warum aber dann so eine Aufregung?

Wenn ich aber meinen Hund ohne Maulkorb und Leine laufen lassen will, gehe ich zu einem Wesenstest. Der wird in BW abgenommen von einem Vertreter der Vet. – Beh. und einem Polizeibeamten. Laut Auskunft eines Bekannten mit sehr hohem Dienstgrad bei der Polizei liegt dieser Test und sein Bestehen sehr im Ermessen der Prüfer. Auf gut Deutsch, solche „Wahnsinnigen“ wie z. B. Poggendorf oder Dorrit Feddersen-Petersen, die „politisch“ prüfen, gibt es in BW in der Regel nicht. Wird dieser Test nicht bestanden, bleibt Leine und Maulkorb. Erst wenn gravierende Vorkommnisse bekannt werden, schreiten die Behörden ein, also noch mal, Beschlagnahmung, Geldstrafen und als letztes Mittel Einschläfern. Bei einigen Hunden muss man so realistisch sein und erkennen, dass Letzteres der einzige Ausweg ist, Tierschutz hin oder her.

Auch die mehrfach geänderten Ausführungsbestimmungen zu diesem Gesetz sagen nicht viel Neues aus. Im übrigen sieht dieser Wesenstest in jedem Bundesland anders aus. Der so genannte Kinderwagentest von Sugar ist in BW keine Vorschrift, er könnte theoretisch gemacht werden, aber niemand sieht in der Regel dafür eine Notwendigkeit. Auch in HH wäre er übrigens keine Pflicht gewesen. Mache sich jeder dazu selber Gedanken dazu, ich behaupte, Sugars Tests waren politisch.

Der Test besteht aus eine theoretischen und einem praktischen Teil, wer vom theoretischen alles befreit werden kann, ist enorm. So genügt z.B. eine Ausbildung zum Tierpfleger oder eine Ausbildung als Richter in einem Rassehundeclub.

Und nun zu Sugar. Ihre Zwingerhaltung, wenn sie denn so stimmt, ist für die Behörden eine Art Versicherung, man kann ja nie wissen, vor allem nicht bei einer Christiane Rohn. Das Gesetz hat aber auch hier Durchführungsbestimmungen, so heißt es in der Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums und des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum zur Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde (VwVgH) Vom 15. Dezember 2003 - Az.: 3-1119.5 / 34-9142.25 -:

“ ... dass der Eintritt eines schädigenden Ereignisses ausgeschlossen ist. Dies gilt insbesondere für Familienangehörige und Besucher. Das Tier darf aus seiner Unterbringung aufgrund geeigneter Schutzvorrichtungen nicht ohne menschliche Mitwirkung (zum Beispiel durch offen stehende Türen

und Öffnungen) entweichen können. Unbefugte dürfen keinen ungehinderten Zutritt zu ihm haben. Es kann auch erforderlich sein, an Eingangstüren und -toren Warnschilder anzubringen. Zudem ist sicherzustellen, dass Personen, denen der Hund nicht gehorcht oder die nicht über die erforderlichen Kräfte verfügen, um den Hund sicher zu beherrschen (insbesondere Kinder, alte Menschen), nicht mit dem Hund allein gelassen werden.

Darf sich das Tier frei auf einem Grundstück bewegen, setzt ein sicherer Gewahrsam eine Abgrenzung des Grundstücks durch eine zusammenhängende, ausbruchsichere Umfriedung (Höhe, Stabilität der verwendeten Materialien und Zustand) voraus. Bei Kampfhunden sind die Unterbringungsmöglichkeiten von der Ortspolizeibehörde im Rahmen der Erlaubniserteilung nach § 3 Abs. 1 PolVOgH, nach der Anzeige gemäß § 3 Abs. 4 PolVOgH oder aufgrund eines Vorkommnisses im Sinne des § 2 Pol-
VOgH auf Ausbruchsicherheit zu überprüfen.“

Und wo bitte steht jetzt, dass Sugar ständig weggesperrt werden muß, egal wo? Wenigstens ich lese das nirgendwo. Aber es passt der Hundeflüsterin gut ins Konzept, denn dann sind mal wieder andere schuld. Außerdem läuft Sugar bei vielen Besucher ja frei herum, dafür gibt es dann aber Gründe. Da ich nicht so gehässig bin, wie mir nachgesagt wird, beschreibe ich die mal nicht. Erinnert sei lediglich an Jauch und Stern TV, das aber ist in die Hosen gegangen.

Wie wichtig oder unwichtig diese Bestimmungen für Rohn sind, kann man an einer ganzen Reihe von Bildern erkennen, die ich veröffentlicht habe. Da ist Sugar innerhalb und außerhalb des Geländes zwar stets, oder meistens an der Leine, aber einen Maulkorb trägt sie nie. Zum Beispiel beim rührenden Bad in der Arge. Die Stelle kenne ich recht gut und ich kann versichern, sie gehört nicht zum Besitz des Argen Hofes. Daher muß ein Maulkorb getragen werden, wird aber nicht. Ergo gefährdet man Sugars Sicherheit.

Der Vertrag zwischen HH und dem Verein ist Gegenstand der Diskussion. Den kann man vergessen, denn in BW gilt Landesrecht und das widerspricht diesem Vertrag. Wie schon beschrieben, darf ein Hund vermittelt werden, bei bestimmten Rassen bestehen aber bestimmte Voraussetzungen, in Niedersachsen z.B. gar keine mehr. Daher der Ausschnitt aus diesem Vertrag noch mal, der die Abgabe regelt:

“ ... § 4 Abgabe des Hundes an Dritte


Die Vermittlung des Tieres bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Freien und Hansestadt Hamburg. Einer Vermittlung des Tieres hat die Freie und Hansestadt Hamburg nur zuzustimmen, wenn

a) die Ungefährlichkeit des Tieres durch einen erneuten Wesenstest belegt wurde;

b) wenn das Tier an einen Halter vermittelt wird, der seinen Wohnsitz und ständigen Aufenthalt außerhalb von Hamburg hat. Dies ist durch eine Meldebescheinigung nachzuweisen;

c) wenn gewährleistet ist, dass ein zukünftiger Halter zuverlässig ist. Der Freien und Hansestadt Hamburg ist bei Zweifeln Gelegenheit zu geben, die Zuverlässigkeit (durch geeignete Unterlagen oder im Rahmen einer Anhörung) zu überprüfen.

Eine Zustimmung der Stadt wird verlangt, aber in fast allen Fällen kann sie diese nicht verweigern, denn in Deutschland gilt Rechtssicherheit, darum muss er triftig sein.

Wesentest kann, aber muss in vielen Bundesländern gemacht oder eben nicht gemacht werden. Also auch eine Auslegungssache. Wenigstens ich würde Sugar ohne Bedenken vermitteln und die Stadt lediglich benachrichtigen. Man sollte nämlich mal in dieser ganzen Diskussion die Kirche im Dorf lassen.

Alle Interessenten für Sugar wohnen außerhalb von Hamburg, also keine Möglichkeit der Stadt, eine Vermittlung zu untersagen.

Und zum Schluss verlangt jedes Tierheim die Zuverlässigkeit eines zukünftigen Halters, wo also ist das Problem, oder werden hier und anderswo Hunde an jeden „Deppen“ vermittelt?

Warum aber wird Sugar dann nicht vermittelt? Die Gründe wurden schon genannt und wie schon geschrieben, so gehässig bin ich nicht. Aber wenn so schönes und leicht verdientes Geld fehlt, ärgert man sich schon. Und wenn man erst durch Sugar von einer „Provinztierschützerin“ zu einer angeblich bedeutenden „Hundeflüsterin“ aufgestiegen ist, gibt man sein „bestes Pferd“ nicht ohne weiteres ab.

Schlußsatz: Wer die ganzen Emotionen in dieser Geschichte mal weg lässt, kommt schnell darauf, dieser Hund ist sehr schnell zu einem Hund im Sinne aller Verordnungen zu machen, wenn der Wille dazu da ist. Der aber fehlt auf dem „Gnadenloshof“ und deswegen müssen immer andere dafür herhalten, warum alles so dramatisch und schlimm ist. Sugar geht es wie der Berberäffin Chimba und den Hirtenhunden, man könnte ihr dieses Schicksal ersparen und schön ist das wirklich nicht.

P.S., Hoffentlich langweile ich nicht zu sehr mit diesen langen Ausführungen, aber man muß die Gesetze kennen und erst dann urteilen. Behörden gehen immer den einfachen und sicheren Weg, was man daraus macht, ist Sache der eigenen Phantasie.

Gruß Hartmut Deckert



Noch ein P.S., wer sagt denn, dass zur Veränderung der Zustände auf dem Hof nichts getan wird? Aber dazu gehören immer zwei und die Behörden spielen wie in anderen Fällen nicht so mit, wie sich das einige vorstellen. Noch aber ist nicht aller Tage Abend. Siehe









 
Hallo Gunnar,

auf Deine Ausführungen will ich doch noch was schreiben. Stell Dir mal vor, in den Tierschutzvereinen, in denen Du gearbeitet hast, liefe eine Anzeige und das Verfahren wird eingestellt mit den hinlänglichen Begründungen der Staatsanwaltschaft Ravensburg. Dort heißt es in einer Pressemitteilung der Staatsanwältin Weiß, Tiere litten erheblich, den Rest erspare ich mir, kannst Du aber gerne per PM haben.

Und dann bekommt Dein Verein eine Geldbuße in Höhe von 8000.- Euro für nicht und wider nichts. Unschuldig?

Gruß Hartmut
 
ich hab jetzt mal die folgenden zeilen als "anleitung" genommen, um mal fragen und gedanken einzubringen.
Bitte, simone, nicht persönlich werten, wie gesagt: als beispiel und anleitung!!


Mit einem Hund auf einen Wesenstest zu üben, bedeutet sehr, sehr viel Verantwortung für denjenigen, der das Tier darauf vorbereitet. Das ist kein Spiel, es hängt für den Hund sehr, sehr viel davon ab,......

dieser verantwortung sollten fachleute, wie vorort für sugar, nach der langen zeit gerecht geworden sein.
vor allem hinsichtlich der äußerungen über die "harmlosigkeit" der hündin.


.......daher halte ich es für sehr verantwortungslos irgendwelche Schnellschüsse zu machen. Der Hund hat keine 2. Chance diesen Test noch einmal zu machen, deshalb ist es mehr als sinnvoll solange zu warten, bis man absolut sicher ist, daß der Hund den Test besteht.

von schnellschuß spricht nach der zeit niemand mehr. ein folgetest (!!) nach einem halben jahr wäre jedoch zeit- und situationsangemessen sein.
wie bemerkt: folgetest!! zwei sind in die hose gegangen! wenn ich überzeugt bin, dass diese 2 tests nicht den hund gezeigt haben wie er tatsächlich ist, dann erkenne ich das als "eines besseren beklehren" an und sehe zu, so schnell als möglich (und der hund wurde ja als harmlos dargestellt von c.r.) allen kritikern das gegenteil zu liefern.
lüge? falsche einschätzung? irrtum?

Was wäre denn in der Medienwelt los, wenn Sugar diesen Test nicht besteht? Würde es nicht genau die Meinung derjenigen bestätigen, die sie schon immer als DEN gefährlichsten Kampfhund Deutschlands bezeichneten? Welche Konsequenzen hätte es für alle anderen "Kampfhunde"besitzer?

es darf nicht so sein, dass sugar hinhalten muß, um für die vielzahl der sokas eine lanze zu brechen! denn das gegenteil wird passieren, wenn der hund einen 3. test nicht besteht. richtig! aber da komme ich auch wieder zu der idee, dass genau das der knackpunkt ist .....??
und ich kann dir spontan zig hunde diverser rassen und mischungen nennen, die ICH mal gern in einem test sähe, wobei ich im vorfeld das ergebnis unterschreiben würde ......


sugar geht es nicht besser als jedem anderen tierheimhund!! das sollte aber doch grade nicht das ziel sein, oder hab ich was falsch verstanden???
 
Dingo schrieb:
Danke, sehr aufschlussreich.

Dennoch denke ich - hinsichtlich Sugars Medienpräsenz in der Vergangenheit -, dass man auch in anderen Bundesländern kein Interesse an einer Privatvermittlung hat.

Sollte von Seiten des Gnadenhofes die Entscheidung gefallen sein, dass sie ohnehin dort verbleibt und nicht vermittelt wird (und davon bin ich bislang ausgegangen), erübrigt sich ein WT, oder sehe ich das falsch?

Hallo Dingo,

du hattest doch auch die letzen Threads verfolgt und Sugar Vertrag wurde von mir schon 3 mal eingestellt - daher überrascht mich jetzt, dass diese Info für dich neu zu sein scheint? :verwirrt: Laut Vertrag darf Sugar vermittelt werden - Punkt! Das wurde auch von einem Herrn Schreiber in einem Zeitungsartikel eingeräumt (dass es theoretisch möglich wäre).
Helki war es, die immer wieder mutmaßte, es könne Nebenabsprachen geben, weitere Schriftstücke, die das verhindern. Davon ist bis heute niemandem etwas bekannt und wenn es so wäre - warum zum Donner legt der Hof die Karten dann nicht einfach auf den Tisch - was ja jede weitere Frage beantworten würde. Solange DIES nicht geschieht, steht für mich fest, dass Sugar vermittelt werden könnte!

Natürlich - auch das habe ich immer eingeräumt - könnte es sein, dass die Gemeinde/das OA der Stadt, aus der der potentielle Bewerber für Sugar kommt, sich querstellt. Aber ist das ein Grund es gar nicht erst zu versuchen? Kann ja wohl nicht sein... Im Interesse von Sugar müsste man es versuchen. Und wieder und wieder versuchen. Sie wäre nicht der erste Hund mit problematischer Vergangenheit, der auch mal für Schlagzeilen gesorgt hat, der dennoch privat untergkommen ist.

Und mir ist übrigens NOCH ein Verein aus Nds bekannt, der nach eigener Aussage, Sugar aufgenommen hätte (vielleicht auch noch würde?). Natürlich ist dieser jedoch nicht so prominent wie Rohn.

Der WT erübrigt sich in meinen Augen eben nicht, wenn Sugar dort verbleiben soll. In meinen Augen wäre es zumindest Frau Rohns Pflicht Sugar als Privathund zu übernehmen, um ihr die Zwingeranordnung zu ersparen und vorallem auch um im Falle der Vereinsauflösung bzw. der Pleite des Hofes (der ja nach eigener Aussage schon seit Jahren am Ruin kratzt), ihr Überleben zu sichern. Und auch dafür wäre der WT erforderlich oder zumindest sicher förderlich. Davon ab, dass ich es persönlich auch für eine moralische Verpflichtung halte (es wurde fest zugesagt), aber das kann ja wieder jeder anders sehen...
 
wolfdancer schrieb:
sugar geht es nicht besser als jedem anderen tierheimhund!! das sollte aber doch grade nicht das ziel sein, oder hab ich was falsch verstanden???

Hallo Wolfdancer,
Bei Sugar steht fest, dass sie - im Gegensatz zu anderen Tierheimhunden - ihren Zwinger nie mehr verlassen wird, sofern sich am aktuellen Status quo sich nicht ändert.

Wie alt bzw. jung ist Sugar, weiss das jemand?
Liebe Grüße
Gabi
 
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