Das sieht ja alles recht professionell aus, was den Täterkreis schon einschränkt.
Bleibt dann aber wohl weiter der selbe mögliche Täterkreis.
Und wenn ich es richtig sehe käme dann möglicherweise dies zum tragen:
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Das sieht ja alles recht professionell aus, was den Täterkreis schon einschränkt.
Dass die Kadaver einfach ohne Fell in der Niers abgelegt wurden, ist zwar eklig, aber nicht verboten: "Wir haben kein Tierabfallbeseitigungsgesetz mehr," erklärt Klein.
Sehr geehrte Damen und Herren,
genau wie viele andere Hundeliebhaber verfolgte ich die Geschichte der fünf gehäuteten Tiere, die zu Anfangs als Hunde angesehen wurden.
Das es sich um Füchse handelt macht es, zumindest für mich, nicht besser.
Aber besonders erstaunt bin ich über den letzten Absatz dieses Artikels!
Zitat: Dass die Kadaver einfach ohne Fell in der Niers abgelegt wurden, ist zwar eklig, aber nicht verboten: "Wir haben kein Tierabfallbeseitigungsgesetz mehr," erklärt Klein. Zitatende.
Sollte diese Aussage richtig sein dürfte jeder sein verstorbenes Haustier in der Landschaft entsorgen, oder in den nächsten Fluss schmeißen.
Das wäre nicht nur einfach ekelig, sondern würde auch gegen dieses Gesetzt verstoßen:
Und was sind gehäutete Füchse anderes, als Tierische Nebenprodukte.
Das Fell darf genutzt werden, das Fleisch nicht.
Warum hier kein Handlungsbedarf mehr gesehen wird entzieht sich meines Erachtens jeglicher Logik!
Über eine Aufklärung, warum es dennoch zulässig sein sollte Tierkadaver, in diesem Fall Füchse, so zu entsorgen wäre ich dankbar!
Mit freundlichen Grüssen
...............
"Bei Wildtieren greift das Tierkörperbeseitigungsgesetz nicht."
Dass die Kadaver einfach ohne Fell in der Niers abgelegt wurden, ist zwar eklig, aber nicht verboten: "Wir haben kein Tierabfallbeseitigungsgesetz mehr," erklärt Klein.
Sehr geehrte Damen und Herren.
nun bin ich ganz verwirrt!
Erst heißt es, es gäbe kein Tierabfallbeseitigungsgesetz mehr, Heute lese ich, es greift bei Wildtieren nicht!
Zitat:
"Bei Wildtieren greift das Tierkörperbeseitigungsgesetz nicht."Zitatende
Zumindest hier kann ich keine Ausnahme, für Wildtiere herauslesen.
§ 1 Geltungsbereich
Dieses Gesetz dient der Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1774/2002 des Europäischen Parlaments und des
Rates vom 3. Oktober 2002 mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische
Nebenprodukte (ABl. EG Nr. L 273 S. 1), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 777/2008 vom 4. August
2008 (ABl. L 207 vom 5.8.2008, S. 9), und der zu ihrer Durchführung ergangenen Rechtsakte der Europäischen
Gemeinschaft oder der Europäischen Union.
Ausnahmen sehe ich nur hier:
Und zwar bei der Bestattung von Haustieren!
Sollte es eine Ausnahme für Wildtiere geben, bezieht sie sich wohl auf Wildtiere, die auf natürliche Art verenden, aber wohl nicht für Wildtiere, die scheinbar zur Pelzgewinnung getötet wurden und deren Kadaver einfach so entsorgt wurden.
Bei diesem Durcheinander der Aussagen könnte man fast auf den Gedanken kommen, dass der Fall, warum auch immer, schnell abgehakt werden soll.
Aber ich will hier ja nichts unterstellen!
Mit freundlich Grüßen
...............
Deshalb wird nicht mehr wegen Tierquälerei ermittelt. Wohl behandelt die Polizei das Vergehen weiterhin als mögliche Straftat. Wie ein Polizeisprecher am Freitag auf Anfrage mitteilte, könnte der Tatbestand der Wilderei erfüllt sein.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit Erstaunen habe ich fest gestellt, dass Füchse scheinbar keinen Schmerz empfinden oder nicht zu den Tieren gehören!
Einem heutigen Artikel, über obigen Fall, war dies zu entnehmen:
Zitat: Viersen (RP). Dass es sich bei den am Sonntag unterhalb einer Niersbrücke am Fritzbruch in Süchteln gefundenen, gehäuteten Kadavern um Füchse handelt, steht nach Auskunft der Polizei inzwischen einwandfrei fest.
Das ist das Ergebnis einer DNA-Analyse. Deshalb wird nicht mehr wegen Tierquälerei ermittelt.......Zitatende
Auch, dass die Untersuchung eingestellt werden soll, obwohl die Todesursache der Tiere scheinbar noch gar nicht fest steht macht die Sache nicht gerade durchsichtiger.
Wenn die Tiere durch Schüsse getötet worden wäre sollte es ja keineswegs schwer sein dies fest zu stellen.
Würde aber die Nutzung des Felles nicht gerade erleichtern!
Deshalb ist doch wohl eher von erschlagen oder vergiften aus zu gehen!
Vielleicht gibt es dazu ja noch ein schlüssige Erklärung, die sie einem interessierten Menschen mit teilen können!
Mit freundlichen Grüßen
................
Es werden sicherlich einige Mails/Briefe bei der Stadt eingegangen sein. Und vor allem hat sich Fr .Gr.-M. vom BUND eingeschaltet. Sie ist sehr hartnäckig, was sie vielleicht nicht unbedingt beliebt macht, aber Wirkung zeigt.Auch interessant, dass sie den Fall eigentlich schon abhaken wollten, jetzt aber doch prüfen, ob ein Rechtsverstoß vor liegt.
Und auch, dass noch nicht klar ist, wie die Tiere getötet wurden finde ich sehr seltsam!
Ich habe dem Onkel meiner Frau (Polizist) den Fall kurz geschildert und er wusste sofort, dass das Ablegen der gehäuteten Tierkörper gegen das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz verstößt!
Muss man das verstehen? Es sind Füchse ...
Sind Füchse weniger wert?Deshalb wird nicht mehr wegen Tierquälerei ermittelt. Wohl behandelt die Polizei das Vergehen weiterhin als mögliche Straftat. Wie ein Polizeisprecher am Freitag auf Anfrage mitteilte, könnte der Tatbestand der Wilderei erfüllt sein.
Oder als Wildtier nicht unter dem Aspekt "Tierquälerei" zu betrachten?
Es werden sicherlich einige Mails/Briefe bei der Stadt eingegangen sein. Und vor allem hat sich Fr .Gr.-M. vom BUND eingeschaltet. Sie ist sehr hartnäckig, was sie vielleicht nicht unbedingt beliebt macht, aber Wirkung zeigt.Auch interessant, dass sie den Fall eigentlich schon abhaken wollten, jetzt aber doch prüfen, ob ein Rechtsverstoß vor liegt.
Und auch, dass noch nicht klar ist, wie die Tiere getötet wurden finde ich sehr seltsam!
Ich habe dem Onkel meiner Frau (Polizist) den Fall kurz geschildert und er wusste sofort, dass das Ablegen der gehäuteten Tierkörper gegen das Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz verstößt!
Sehr geehrter Herr ................,
Ihre zwei Mails zu den Füchsen habe ich an Herrn Dr. Theißen als Leiter des Veterinäramtes beim Kreis Viersen und an Herrn Tummer von der Kreispolizeibehörde Viersen zuständigkeitshalber weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
gez. Thomas
Stadt Viersen
Fachbereich 30 - Ordnung und Sicherheit -
Ordnung und Straßenverkehr
Zimmer 109
Am Alten Rathaus 1
41751 Viersen
Telefon: 02162 / 101 612
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