Betreten auf eigene Gefahr gar nicht eigene Gefahr?

Claudy&Joey

KSG-Fragezeichen™
20 Jahre Mitglied
Hallo!

Ich kapier wieder mal was nicht: Es hat doch ziemlich jeder von uns das Schild vor dem Grundstück hängen mit "Vorsicht Hund" oder sowas und "Betreten auf eigene Gefahr". Unter letzerem verstehe ich, dass jemand, der unaufgefordert in das Grundstück geht, selber schuld ist, wenn ihn der Hund beißt. Oder nicht?

Na, jedenfalls hab ich da mal gelesen, dass in so einem Fall trotzdem der Hundehalter verantwortlich ist und dafür haften muß. Ich versteh das aber nicht: Ist das Betreten dann also doch nicht auf eigene Gefahr?

Äääähm, nicht dass ihr meint, das betrifft mich jetzt! Nein, Joey hat niemanden gebissen, und er tut es auch nicht, auch wenn jemand unaufgefordert reinkommt. Von Kindern mal abgesehen, da weiß ichs nicht, aber darum geht ja jetzt auch nicht.

Ich bin einfach nur neugierig...

Viele Grüße an euch und eure Wuffs!

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Claudy & Kampfcocker Joey

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  • 26. April 2024
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Hi Claudy&Joey ... hast du hier schon mal geguckt?
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Hallo Claudy.

Ich bin mir nicht ganz sicher, aber ich meine, die Sachlage wäre folgendermaßen:

Schilder mit der Aufschrift "Warnung vor dem Hund" o.ä. nützen nichts, wenn eine Person zu Schaden kommt.
Schilder mit "Vorsicht, bissiger Hund" nützen schon überhaupt nichts, weil man damit ja schon zugibt, daß der Hund bissig ist, und ihn deshalb unter Verschluß halten muß.
Schilder mit dem Zusatz "Betreten auf eigene Gefahr" dürften einem Gerichtsverfahren standhalten, insofern diese Schilder deutlich sichtbar an jedem Zugang zum Grundstück befestigt sind.
Dies gilt allerdings nur für erwachsene Personen, weil man da annimmt, daß diese lesen können.
Kommt ein Kind zuschaden, weil es z.B. den Zaun überklettert, dürfte die Sache schon schwieriger werden.
Wie gesagt, ich bin mir auch nicht ganz sicher, aber bestimmt weiß hier jemand genaueres.

Gruß
tessa
 
Hier einige Urteile, jedoch liegt es wohl auch immer wieder am Gericht, wie in solchen Fällen entschieden wird. Denn ich kenne ein Urteil, wo eine Frau, die auf einem abgezäunten Grundstück, welches sie trotz Warnschild betreten hat, keinen Scahdenersatz für ihre Verletzungen bekommen hat. Habe leider im Moment dieses Urteil nicht zur Hand. Falls ich es finde, werde ich es in diesem Beitrag noch veröffentlichen.

Fall 1:
"Warnung vor dem Hund"
Jeden Grundstueckseigentuemer trifft die Verpflichtung, im Rahmen des Zumutbaren fuer einen verkehrssicheren Zustand seines Grundstuecks zu
sorgen, um Gefahren von Dritten abzuwenden. Eine derartige Verpflichtung gilt insbesondere fuer den Grundstueckseigentuemer, von dessen Grundstueck
aufgrund besonderer Umstaende - hierzu gehoert auch das uneingeschraenkte Herumlaufen eines bissigen Hundes auf einem in einem Wohngebiet gelegenen
Hausgrundstueck - erhebliche Gefahren ausgehen. Wird so ein Besucher von einem auf dem Grundstueck gehaltenen Hund gebissen, so haftet der
Grundstueckseigentuemer nicht nur als Hundehalter, sondern auch deshalb,weil er seine Sorgfaltspflichten gegenueber anderen verletzt hat. Selbst das am Tor angebrachte Schild "Warnung vor dem Hund" stellt keine
ausreichende Sicherung dar, Zumal es ein Betretungsverbot nicht ausspricht und auch nicht aussprechen soll, auf die besondere Bissigkeit des Hundes nicht hinweist und allgemein bekannt ist, dass derartige Hinweisschilder haeufig vom Verkehr unbeachtet bleiben. Wer eine solche Warnung aber aus
dem Wind schlaegt, muss sich im Falle einer Hundebissverletzung ein Mitverschulden anrechnen lassen und bekommt nicht den vollen Schaden
ersetzt. LG Memmingen Az. 1 S 2081/93

Fall 2:
Wenn der Wachhund zubeisst
Der Halter eines als Wachhund eingesetzten Hofhundes muss damit rechnen, dass der Hund Besucher angreift, wenn sie das frei zugaengliche Hofgelaende betreten. Er muss deshalb geeignete Vorkehrungen treffen, um die Besucher vor Angriffen des Tieres zu schuetzen. Solche Vorkehrungen koennen z.B. darin bestehen, dass der nicht ganz ungefaehrliche Wachhund angekettet oder
angeleint wird. Werden vom Hundehalter solche Sicherungsmassnahmen nicht getroffen, haftet er einem verletzten Besucher auf Schadensersatz und
Schmerzensgeld (hier: DM 5.000 fuer schmerzhafte blutende, klaffende Wunde im Genitalbereich), wenn der Hund den Besucher beisst und verletzt.
Oberlandesgericht Koeln, Az.: 19 U 32/95


Fall 3:
Wer gebissen wird, weil er sich einem Hund zu vertrauensselig genähert hat, ist zumindest teilweise selbst schuldnund muss mindestens 50% seines Schadens selbst tragen. Das entschied das Frankfurter Oberlandesgericht in einem Urteil.
( Az: 7 U 91/99)

WHeimann
Hundeschule des Tierschutzverein Iserlohn e.V.

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Hallo Claudy,

es gibt dazu unterschiedliche Rechtsauffassungen.
Normalerweise habe ich (wenn ich meinen Hund auf meinem Grundstück freilaufen lasse) ein Warnschild am Eingang anzubringen und die Tür verschlossen zu halten. Das Warnschild nutzt nicht viel wenn ich die Tür nicht verschließe. Auf dem Warnschild sollte ein Hinweis sein, daß sich auf dem Grundstück ein FREILAUFENDER Hund befindet. Das Grundstück sollte mit einem genügend hohen Zaun o.ä. befriedet sein.
Falls jemand die Warnhinweise mißachtet und über die Tür bzw. Umfriedung klettert entscheidet das Gericht (falls es dazu kommt) über die Schuldzuweisung. Es kann sein, daß der Hundehalter "verknackt" wird. Ebenso kann es sein, daß der "Kletterer" die alleinige Schuld zugewiesen bekommt.
Also wie immer hier in D: ziemlich nebulös und unsicher.

noch einen schönen Ostermontag,
watson
 
Hi Claudy,
ich habe einen 2 Meter hohen Zaun und an jedem Eingang zum Grundstück hängt das Schild: "Hier wache ich. Betreten auf eigene Gefahr". Daneben habe ich einen wunderschönen Rottikopf kleben.
Ich habe nämlich in einer Hundezeitung gelesen, das an jedem Eingang so ein Schild hängen muß damit die Versicherung zahlt.
Als ich meine Versicherung fragte, ob das sein muß, schrieben die zurück, das ich nicht verplichtet bin ein Schild anzubringen.
Ich lasse die Schilder aber trotzdem hängen. Falls mein Rennhund durchdreht
wink.gif


Viele Grüße
crisscross
 
Hallo,

ein Bekannter von mir arbeitet bei einer Versicherung und hat mir bestätigt, daß aus versicherungstechnischen Gründen die Absicherung so sein muss, wie sie crisscross beschrieben hat.
Bei mir (auch Rottweiler) ist es deshalb genau so, nur daß mein Zaun etwas niedriger ist. Natürlich sind meine beiden Tore auch immer verschlossen. Außerdem habe ich meine Klingel mitten in eins der Schilder gesetzt, so daß jeder, der bei mir klingelt auch das Warnschild gesehen haben muß.
Das Schild "bissiger" Hund darf auf keinen Fall dasein, da die Versicherung sonst nicht zahlen muß. Grund: da der Hund bekanntermassen "bissig" ist, muß hier besonders sorgfältig abgesichert werden.

Ob das alles aber vor Gericht weiterhilft, wenn jemand über den Zaun klettert, muß man wohl abwarten (wie auch Watson schon schreibt). Mein Vertrauen in die deutschen Gerichte ist da allerdings nicht sehr groß. Schliesslich bin ich ja Hundehalter und damit sowieso schon suspekt. Ich glaube das Beste wird sein, in solch einem Fall den Einbrecher selbst (auch) zu beißen, damit man ganz ehrlich sagen kann, die Bißwunden des Einbrechers stammten nicht vom Hund, sondern vom Besitzer!!

Mit Rotti-Grüssen
Buddha
 
Mann ist das kompliziert! *kopfrauch* Aber eine ganze blöde (?) Frage hätte ich da noch: Wenn jetzt bei mir wirklich einer einbricht (*hoffnicht*), Trotz Warnschild, und mein Hund beißt den mal ordentlich, zahle ich dann Schmerzensgeld?

Viele Grüße an euch und eure Wuffs!

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Claudy & Kampfcocker Joey

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Hallo Claudy,

auch da kommt es auf die Rechtsprechung an. Normalerweise (vom logischen Menschenverstand) her sollte man sagen - nein. Nur kommt es immer auf alle Umstände an. Es gab schon Fälle bei denen "Einbrecher" hinterher behauptet haben, daß sie aus einer Notsituation heraus über eine Grundstücksumfriedung geklettert sind und wenn dann ein Hund beißt...
Nur sollte man annehmen, daß sich die meisten bösen Buben von Hundewarnschildern abhalten lassen (hoffe ich zumindest).

Ich hoffe, daß ich Dir ein bissel helfen konnte,

watson
 
Hey,

weil ich mir auch nicht mehr so sicher war habe ich mein Warnschild etwas abgeändert. Freilaufende Hunde betreten verboten und Bilder von meinen drei Rangen.

Manuela und ihr Trio
 
hi manuela,

so viel ich weiß muß unbedingt draufstehen *betreten auf eigene gefahr* bringt zwar auch nicht unbedingt umfassenden schutz *gg* aber ansonsten schauts immer schlecht aus. genauso wie mit dem *bissigen hund*

blinky.gif
 
Hallo Claudy&Joey,
tut mir leid, finde das Urteil nicht mehr wieder. ich kann es also nur sinngemäß aus dem Gedächtnis zitieren.

Eine Frau betrat ein Grundstück und wurde von dem darauf frei laufenden Hund gebissen.
Ihr wurde kein Schmerzensgeld und kein Schadenersatz zugesprochen.
Allerdings bezog sich die Begründung auf das Urteil auf folgendes:
Das Grundstück war ringsum abgezäunt, ein Warnschild hing aussen und an dem Zaun befand sich ein Klingelknopf mit dem Hinweis: "Hier schellen!". Diese Fakten kamen also zusammen.
Die Richter begründeten das Ganze, da sichtbar ein Schild und ein Klingelknopf mit einem Hinweis hing, sei davon auszugehen, dass man das Grundstück nicht ungefährdet betreten kann. Wenn man es dann doch tue, sei von leichtsinnigem Eigenverschulden auszugehen.

Gerichtsurteil war ziemlich aktuell.

Aber wie gesagt, ich würde mich nicht darauf verlassen, denn Richter sprechen manchmal auch gegenteilige Urteile aus.

Hoffe, dass dieses dir zunächst genügt.
Vielleicht stößt ja einer der KSG auf dieses Urteil und veröffentlicht es noch mal hier mit dem genauen Wortlaut.

MfG

WHeimann
Hundeschule des Tierschutzverein Iserlohn e.V.

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Was ist mit einem Schild:

Vorsicht- Gefährlicher Hund??

Fragenden Gruß


eleani.gif


Marion und ihre 2 Höllenhunde Tau & Tiptoe
 
Hallo Marion,

damit bescheinigst du Deinem Hund eine Gefährlichkeit, also nicht so gut. Ich weiß aber worauf Du anspielst,

watson
 
Also wir haben gar keinen Zaun, geschweige denn ein Schild. Liegt auch eher daran, das wir "draußen" noch nicht ganz fertig sind.

Dazu aber mal ne ähnliche Frage:

Wie sieht es denn aus, wenn nachts jemand ins Haus einsteigt (Fenster sind zu und die Tür ist "zweimal" abgeschlossen), kommt ins Schlafzimmer und der Hund beißt zu weil Frauchen bedroht wird ?
Ist das dann auch wieder Auslegungssache der Versicherung etc. ?

Bis dann
Sylvia & Kira
sasmokin.gif
 
Hallo strawberry

Grundsätzlich hat der Hundehalter dafür zu sorgen, daß sein Hund niemanden verletzt. Egal, wieviele Schilder irgendwo hängen und wie hoch der Zaun ist oder wie in Deinem Fall, wie oft Du die Türen abschließt, der Hundehalter haftet immer. Ihm wird im zweifelsfall zugute gehalten, daß er alles getan hat, um eine mögliche Gefährung weitestgehend auszuschalten.

Sollte aber nachts plötzlich (unaufgefordert
smile.gif
) jemand neben Deinem Bett stehen, dürfte Dein Hund eigentlich auch nicht beißen. Es könnte nämlich rein hypothetisch der Feuerwehrmann sein, der Dich retten will, Du hast leider nicht bemerkt, daß das Erdgeschoss brennt. Sollte es sich aber tatsächlich um einen Einbrecher handeln und Dein Hund beißt, wie Du es wohl von Deinem Hund auch erwartest, dann kann er Dir einen Anzeige wegen Körperverletzung an den Hals hängen, diese wird dann aber von der Versicherung übernommen, weil es unter "das Tierhafte im Tier" fällt und niemand von Dir verlangn kann, daß Du den Hund nachts im eigenen Haus anleinst um Einbrecher zu schützen.

Gruß wuschel
 
Hallöle, ich schon wieder
wink.gif


Habe mir jetzt mein Schild doch mal genauer angeschaut
biggrin.gif
und muß noch mal nerven:

"Vorsicht gefährlicher Hunde - Betreten auf eigene Gefahr"

Ist wohl eher nicht gut, wegen gefährlich, oder? Welches ist denn der beste Text?

Danke Euch
smile.gif



eleani.gif


Marion und ihre 2 Höllenhunde Tau & Tiptoe
 
Vorsicht, freilaufende Hunde....? Ich habe einmal das "Hier wache ich - betreten auf eigene Gefahr", allerdings ohne Foto; dazu habe ich ein Schild gebastelt "Achtung, freilaufende Hunde".
Es kommt allerdings noch ein Schild mit einem Pfeil: "SCHELLE" ;) für die ganz Blinden, die die Gegensprechanlage nicht sehen...

Josi mit Anhang
 
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